Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat bestätigt den Widerspruch vom 09.08.2023 und ergänzt die weiterhin gültige Begründung vom 28.06.2022 um folgende Punkte:

 

-       Übertragung der landespflegerischen Flächen und deren Pflege. Hier müssen die Kosten der Pflege und des nicht gegebenen Aufwuchses geklärt werden.

-       Weitere Grundstücksverluste, welche in Geld (z.B. 122 m² zu 99.90 € welches 9,99 Werteinheiten umfasst) ausgeglichen werden sollen, wird Ersatz in Land gefordert.

-       Betretungsrecht der Kreisverwaltung auf den Landespflegeflächen oder von diesen Beauftragten. Diese Formulierung sollte herausgenommen werden oder näher definiert werden hinsichtlich des Betretungsrecht


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Vorstellung der Änderung am 09.08.2023 hat Ortsbürgermeister Jüngling den Widerspruch fristwahrend beim DLR Eifel eingelegt. Neben den grundsätzlichen Punkten aus dem bisherigen Widerspruch vom 28.06.2022 sind insbesondere folgende zusätzlichen Punkte zu beachten:

 

-       Übertragung der landespflegerischen Flächen und deren Pflege

-       Weitere Grundstücksverluste, welche in Geld (z.B. 122 m² zu 99.90 € welches 9,99 Werteinheiten umfasst) ausgeglichen werden sollen. Hier sieht Ortsbürgermeister Jüngling es weiterhin als zielführend an Land als Ersatz einzufordern.

-       Betretungsrecht der Kreisverwaltung auf den Landespflegeflächen oder von diesen Beauftragten. Diese Formulierung sollte herausgenommen werden oder näher definiert werden hinsichtlich des Betretungsrecht