Sitzung: 28.08.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat bestätigt den Widerspruch vom 09.08.2023 und ergänzt die
weiterhin gültige Begründung vom 28.06.2022 um folgende Punkte:
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Übertragung der landespflegerischen Flächen
und deren Pflege. Hier müssen die Kosten der Pflege und des nicht gegebenen
Aufwuchses geklärt werden.
-
Weitere Grundstücksverluste, welche in Geld
(z.B. 122 m² zu 99.90 € welches 9,99 Werteinheiten umfasst) ausgeglichen werden
sollen, wird Ersatz in Land gefordert.
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Betretungsrecht der Kreisverwaltung auf den
Landespflegeflächen oder von diesen Beauftragten. Diese Formulierung sollte
herausgenommen werden oder näher definiert werden hinsichtlich des
Betretungsrecht
Sachverhalt:
Im Rahmen
der Vorstellung der Änderung am 09.08.2023 hat Ortsbürgermeister Jüngling den
Widerspruch fristwahrend beim DLR Eifel eingelegt. Neben den grundsätzlichen
Punkten aus dem bisherigen Widerspruch vom 28.06.2022 sind insbesondere folgende
zusätzlichen Punkte zu beachten:
-
Übertragung der landespflegerischen Flächen
und deren Pflege
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Weitere Grundstücksverluste, welche in Geld
(z.B. 122 m² zu 99.90 € welches 9,99 Werteinheiten umfasst) ausgeglichen werden
sollen. Hier sieht Ortsbürgermeister Jüngling es weiterhin als zielführend an
Land als Ersatz einzufordern.
-
Betretungsrecht der Kreisverwaltung auf den
Landespflegeflächen oder von diesen Beauftragten. Diese Formulierung sollte
herausgenommen werden oder näher definiert werden hinsichtlich des
Betretungsrecht