Beschluss:
Es haben
sich noch offenen Fragen insbesondere zum Speicher (Haltbarkeit), der
Backup-Box ergeben. Herr Bauer wird das Angebot überarbeiten und der
Ortsgemeinderat möchte in der kommenden Sitzung erneut hierüber beraten.
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO:
Ratsmitglied
Herbert Johannes hat an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22 Gemeindeordnung
(GemO) nicht teilgenommen.
Sachverhalt:
Die Planung
der Fa. Solarporter für eine PV-Anlage für das Gemeindehaus wird durch Herrn
Albert Bauer detailliert vorgestellt. Die geplante Anlage würde 26.309 kwh/Jahr
zw. 2.199 kwh/Monat erzeugen. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren wären 596.980
kwh möglich. Der Eigenverbrauch würde bsi 62,11 % liegen. Eingesetzt werden
sollen Axitec-Module, welche von einem deutschen Hersteller geliefert würden. Die
Anlage ist auf 30 kw/p ausgelegt. Die Lieferzeit betrage 3-4 Wochen. Eine
zeitliche Realisierung der Anlage wäre in den Monaten Oktober / November 2023
möglich.
Nach Anfrage
des Ortsbürgermeisters an die Verwaltung kann mitgeteilt werden, dass eine
Photovoltaikanlage für ein Gemeindehaus im Rahmen der KIPKI-Mittel nur unter
sehr bestimmten Voraussetzungen gefördert werden kann, wenn keine EEG-Förderung
erfolgt (Erläuterung: ohne Einspeisevergütung). Eine Liste der förderfähigen
Maßnahmen ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Je nach
Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann jedoch ein Speicher
förderfähig sein.
Diese ist
für die Priorisierung der Maßnahmenliste auch erforderlich. Die Priorisierung
der Mittelvergabe wird nach den folgenden Kriterien erfolgen:
·
CO² Einsparung durch die Maßnahme/Jahr im
Verhältnis zur Investitionssumme
·
Amortisationszeit in Jahren ohne Förderung
·
Anteil Eigenverbrauch / Entlastung der
Stromnetze
Die
Anmeldung der Förderung des Speichers wird der Verbandsgemeindeverwaltung
mitgeteilt.