Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Beschluss:

 

Es haben sich noch offenen Fragen insbesondere zum Speicher (Haltbarkeit), der Backup-Box ergeben. Herr Bauer wird das Angebot überarbeiten und der Ortsgemeinderat möchte in der kommenden Sitzung erneut hierüber beraten.


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO:

 

Ratsmitglied Herbert Johannes hat an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22 Gemeindeordnung (GemO) nicht teilgenommen.

 

Sachverhalt:

 

Die Planung der Fa. Solarporter für eine PV-Anlage für das Gemeindehaus wird durch Herrn Albert Bauer detailliert vorgestellt. Die geplante Anlage würde 26.309 kwh/Jahr zw. 2.199 kwh/Monat erzeugen. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren wären 596.980 kwh möglich. Der Eigenverbrauch würde bsi 62,11 % liegen. Eingesetzt werden sollen Axitec-Module, welche von einem deutschen Hersteller geliefert würden. Die Anlage ist auf 30 kw/p ausgelegt. Die Lieferzeit betrage 3-4 Wochen. Eine zeitliche Realisierung der Anlage wäre in den Monaten Oktober / November 2023 möglich.

 

Nach Anfrage des Ortsbürgermeisters an die Verwaltung kann mitgeteilt werden, dass eine Photovoltaikanlage für ein Gemeindehaus im Rahmen der KIPKI-Mittel nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen gefördert werden kann, wenn keine EEG-Förderung erfolgt (Erläuterung: ohne Einspeisevergütung). Eine Liste der förderfähigen Maßnahmen ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Je nach Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann jedoch ein Speicher förderfähig sein.

Diese ist für die Priorisierung der Maßnahmenliste auch erforderlich. Die Priorisierung der Mittelvergabe wird nach den folgenden Kriterien erfolgen:

·         CO² Einsparung durch die Maßnahme/Jahr im Verhältnis zur Investitionssumme

·         Amortisationszeit in Jahren ohne Förderung

·         Anteil Eigenverbrauch / Entlastung der Stromnetze

 

Die Anmeldung der Förderung des Speichers wird der Verbandsgemeindeverwaltung mitgeteilt.