Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die beiden Beigeordneten sich bei dem zuständigen Mitarbeiter von der Verbandsgemeinde Gerolstein, Richard Bell, über den Verkauf der Anlagegüter des Forstbetreibers an den Forstverband zu informieren. In einer nächsten Sitzung wird darüber beraten und entschieden.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende informierte den Rat über die Notwendigkeit im Hinblick auf die Gründung des Forstzweckverbandes Gerolsteiner Land über die Verwendung der Anlagegüter des Forstbetriebes zu entscheiden.

Der Forstzweckverband habe sein Interesse an der Inbesitznahme der drei Anlagegüter des Forstbetriebes bekundet. Insbesondere hinsichtlich des Waldarbeiterfahrzeuges werde dessen Inbesitznahme durch den Forstzweckverband als wichtiges Attraktivitätsmerkmal zur Waldarbeitergewinnung gesehen.

Im Entwurf der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes sei dazu folgende Regelung enthalten:

„Die bisher in den Forstbetrieben vorhandenen Anlagegüter verbleiben im Eigentum des jeweiligen Verbandsmitgliedes. Wenn diese dem Verband vom Eigentümer zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, nimmt der Verband diese in Besitz und trägt die Abschreibungs- und Unterhaltungsaufwendungen über die Verbandsumlage“.

 

Mit dieser Regelung sei gewährleistet, dass sich der jährliche Abschreibungsaufwand von bisher rd. 1.000 € auf dann noch rd. 180 € verringere.

Der jährliche Unterhaltungsaufwand verringere sich ebenfalls dadurch, dass sich weitere vier Gemeinden (aus dem Forstrevier Birresborn) an der Finanzierung beteiligen. Die Höhe der Reduzierung könne aufgrund der jährlichen Schwankungen nicht beziffert werden.

Ein finanzieller Nachteil entstehe für die Ortsgemeinde durch die vorgesehene Regelung jedenfalls nicht.

 

Alternativ könne die Ortsgemeinde die Anlagegüter veräußern und entsprechende Verkaufserlöse erzielen.

Bei der Veräußerung des Waldarbeiterfahrzeuges sei zu beachten, dass dieses Fahrzeug im Jahre 2017 mit Investitionskostenzuschüssen der Ortsgemeinden Berlingen, Hohenfels-Essingen, Neroth und Rockeskyll beschafft worden sei, sodass diese Gemeinden ebenfalls der Veräußerung zustimmen müssten und am Verkaufserlös zu beteiligen sind.

 

Der Vorsitzende empfiehlt dem Rat, auf die Veräußerung der Anlagegüter zu verzichten, da der Gemeinde kein finanzieller Nachteil durch die Inbesitznahme der Anlagegüter entstehe.

Zudem würde die Veräußerung der Anlagegüter die begonnene Zusammenarbeit mit den Gemeinden zum Zwecke der solidarischen Waldarbeiterbeschäftigung belasten und weitere Fragen aufwerfen (z. B. Beschaffung der notwendigen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte durch den Forstzweckverband) die sofort zu einem höheren finanziellen Engagement aller beteiligten Kommunen führen würde, welches das vorrangige Ziel der Waldarbeiterbeschäftigung in den Hintergrund drängen würde.

 

Als Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt:

- Übersicht Anlagegüter Ortsgemeinde Pelm Produkt 5551 Kommunale Forstwirtschaft

- Kalkulation Verbandsbeitrag FZV für Anlagegüter Ortsgemeinde Pelm

- Kalkulation Verkauf Anlagegüter der Ortsgemeinde Pelm