Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die beiden
Beigeordneten sich bei dem zuständigen Mitarbeiter von der Verbandsgemeinde
Gerolstein, Richard Bell, über den Verkauf der Anlagegüter des Forstbetreibers
an den Forstverband zu informieren. In einer nächsten Sitzung wird darüber
beraten und entschieden.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informierte den Rat über die
Notwendigkeit im Hinblick auf die Gründung des Forstzweckverbandes Gerolsteiner
Land über die Verwendung der Anlagegüter des Forstbetriebes zu entscheiden.
Der Forstzweckverband habe sein Interesse an der
Inbesitznahme der drei Anlagegüter des Forstbetriebes bekundet. Insbesondere
hinsichtlich des Waldarbeiterfahrzeuges werde dessen Inbesitznahme durch den
Forstzweckverband als wichtiges Attraktivitätsmerkmal zur Waldarbeitergewinnung
gesehen.
Im Entwurf der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes
sei dazu folgende Regelung enthalten:
„Die bisher in den Forstbetrieben vorhandenen Anlagegüter
verbleiben im Eigentum des jeweiligen Verbandsmitgliedes. Wenn diese dem
Verband vom Eigentümer zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, nimmt der
Verband diese in Besitz und trägt die Abschreibungs- und
Unterhaltungsaufwendungen über die Verbandsumlage“.
Mit dieser Regelung sei gewährleistet, dass sich der
jährliche Abschreibungsaufwand von bisher rd. 1.000 € auf dann noch rd. 180 €
verringere.
Der jährliche Unterhaltungsaufwand verringere sich
ebenfalls dadurch, dass sich weitere vier Gemeinden (aus dem Forstrevier
Birresborn) an der Finanzierung beteiligen. Die Höhe der Reduzierung könne
aufgrund der jährlichen Schwankungen nicht beziffert werden.
Ein finanzieller Nachteil entstehe für die Ortsgemeinde
durch die vorgesehene Regelung jedenfalls nicht.
Alternativ könne die Ortsgemeinde die Anlagegüter
veräußern und entsprechende Verkaufserlöse erzielen.
Bei der Veräußerung des Waldarbeiterfahrzeuges sei zu
beachten, dass dieses Fahrzeug im Jahre 2017 mit Investitionskostenzuschüssen
der Ortsgemeinden Berlingen, Hohenfels-Essingen, Neroth und Rockeskyll
beschafft worden sei, sodass diese Gemeinden ebenfalls der Veräußerung
zustimmen müssten und am Verkaufserlös zu beteiligen sind.
Der Vorsitzende empfiehlt dem Rat, auf die Veräußerung
der Anlagegüter zu verzichten, da der Gemeinde kein finanzieller Nachteil durch
die Inbesitznahme der Anlagegüter entstehe.
Zudem würde die Veräußerung der Anlagegüter die begonnene
Zusammenarbeit mit den Gemeinden zum Zwecke der solidarischen
Waldarbeiterbeschäftigung belasten und weitere Fragen aufwerfen (z. B.
Beschaffung der notwendigen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte durch den
Forstzweckverband) die sofort zu einem höheren finanziellen Engagement aller
beteiligten Kommunen führen würde, welches das vorrangige Ziel der
Waldarbeiterbeschäftigung in den Hintergrund drängen würde.
Als Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt:
- Übersicht Anlagegüter Ortsgemeinde Pelm Produkt 5551
Kommunale Forstwirtschaft
- Kalkulation Verbandsbeitrag FZV für Anlagegüter
Ortsgemeinde Pelm
- Kalkulation Verkauf Anlagegüter der Ortsgemeinde Pelm