Beschluss

 

Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.07.2023 beschließt der Verbandsgemeinderat die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Gerolstein ab dem 01.01.2024 in der als Entwurf beigefügten Fassung mit folgenden Ergänzungen:

 

  • § 3 Beitragspflichtige wird um den Begriff „entgeltlich“ ergänzt.

„…die im Erhebungsgebiet (§ 2) entgeltlich Unterkunft nehmen, ohne...“

 

  • Die Begriffe Monteure und Tagungsteilnehmer werden zur Klarstellung des Begriffs „Geschäftsreisende“ in die Satzung übernommen.

Sachverhalt:

 

In der Sitzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5 der touristische Masterplan einschließlich die Umsetzungsplanung für die Ferienregion Gerolsteiner Land vorgestellt und erörtert.

 

Ein Baustein zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes stellt die Finanzierung der geplanten Maßnahmen durch die Erträge aus dem Gästebeitrag dar. Aus diesem Grund hat sich der Haupt- und Finanzausschuss in den letzten Sitzungen intensiv mit der Erhebung des Gästebeitrages auf Ebene der Verbandsgemeinde auseinandergesetzt. Der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlene Entwurf einer Gästebeitragssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

Durch den Gästebeitrag können die Herstellung, der Betrieb und die Unterhaltung der touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen finanziert werden. Der Gästebeitrag wird von Personen erhoben, die in der Verbandsgemeinde Gerolstein in einem Beherbergungsbetrieb übernachten. Neben der gesetzlichen Befreiung sieht die Satzung eine Befreiung von Personen vor, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. berufsbedingt Unterkunft nehmen.

 

Neben der Verbandsgemeinde erheben aktuell die Stadt Hillesheim und die Ortsgemeinde Stadtkyll einen Gästebeitrag. Die Satzungsregelungen werden aktuell abgeglichen und sollen einheitlich festgelegt werden. Losgelöst von unserer Satzung erheben die beiden Kommunen ihren Beitrag weiter. Der Tourismusverein Vulkaneifel erhebt im Bereich der ehemaligen VG Gerolstein (alt) von verschiedenen Beherbergungsbetrieben einen freiwilligen Gästebeitrag. Auch mit diesem Verein haben Abstimmungen stattgefunden. Mit einzelnen großen Beherbergungsbetrieben (Landal Parc Stadtkyll) wurde über die Einführung des Gästebeitrages ebenfalls vorab diskutiert und die Vor- und Nachteile erörtert. Im Endeffekt kann aus diesen Gesprächen festgehalten werden, dass nicht davon auszugehen ist, dass diese dem sehr negativ gegenüberstehen. Es ist aber der Wunsch damit verbunden, hieraus Maßnahmen aus dem touristischen Masterplan umzusetzen und nicht nur den Haushalt der Verbandsgemeinde zu entlasten.

 

Es ist vorgesehen, den Gästebeitrag auf 0,75 € / Übernachtung festzusetzen. Dies würde jährlich zu Erträgen von ca. 300.000 € führen. Über die tatsächliche Verwendung des Gästebeitrages wird jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen des Verbandsgemeinderates entschieden.

 

Mit der Einführung des Gästebeitrages soll auch eine Gästekarte eingeführt werden. Diese Gästekarte soll Vergünstigungen aus unserer Region beinhalten und die bestehenden Attraktionen stärken. Daneben soll über diese digitale Gästekarte auch die Erhebung des Gästebeitrages digital erfolgen. Die Einführung der Gästekarte erfolgt über die Touristik GmbH Gerolsteiner Land.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Einführung des Gästebeitrages werden von der Verbandsgemeinde voraussichtlich ca. 300.000 € als Erträge jährlich generiert.

 

 

Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.10.2023:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben mit Datum vom 09.10.2023 einen Antrag zum Tagesordnungspunkt „Satzung der VG Gerolstein über die Erhebung eines Gästebeitrags“ vorgebracht. Der Antrag wurde durch Fraktionssprecher Johnen an alle Fraktionsvorsitzenden versendet und durch die Verwaltung im Bürger- und Gremieninfoportal zur Verfügung gestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Allgemein führen weitere Ausnahme- und Befreiungstatbestände zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Betrieben und zu unterschiedlichen Regelungen in der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinde Stadtkyll und der Stadt Hillesheim. Aus diesem Grund haben wir uns in den bisherigen Beratungen für eine „einfache“ Satzung mit klaren Regelungen und wenigen Ausnahmen entschieden, die auch mit der OG Stadtkyll, Stadt Hillesheim und dem Tourismusverein Vulkaneifel besprochen sind.

 

Antragsgegenstand:

Vom Gästebeitrag befreit werden sollen laut  Antrag:

  • Gäste in Jugendherbergen, Behinderte u. Begleitpersonen, Monteure, Tagungsteilnehmer.

 

Vorschläge der Verwaltung hierzu:

  • Die Begriffe Monteure und Tagungsteilnehmer können zum Begriff „Geschäftsreisende“ in die Satzung übernommen werden.

 

Eine generelle Befreiung von Personen, die in Jugendherbergen übernachten, lässt sich gegenüber anderen Beherbergungsbetrieben aus Sicht der Verwaltung nicht rechtfertigen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht gerechtfertigt, diese Gruppe anders zu behandeln, wie den normalen Gast, weil u.a. die touristische Infrastruktur auch für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar ist, bzw. nutzbar gemacht werden soll. Falls diese Befreiung gewünscht wäre, müssten auch ein Grad der Behinderung und Details zu „Begleitpersonen“ (nur eine oder alle) etc. beschlossen werden.

 

Antragsgegenstand:

Der Gästebeitrag beträgt pro beitragspflichtige Person und Übernachtung

a)       ab dem vollendeten 16. Lebensjahr:                                                        0,75 €

b)      vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:                                0,37 €

 

Vorschläge der Verwaltung hierzu:

Ausfolgenden Gründen schlägt die Verwaltung vor, am aktuellen Entwurf festzuhalten:

  • Gerade für diese Altersgruppe wird im Rahmen des touristischen Masterplanes sehr viel getan und neugestaltet.
  • Gemeinden, die im Antrag genannt sind, erheben einem Gästebeitrag von 1,50 € bis 2,20 €. 50 % davon sind 0,75 € bis 1,10 €.
  • Die Ersparnis würde bei einer Woche Urlaub mit einer vierköpfigen Familie lediglich bei insgesamt 5,18 € (0,37 € x 2 Kinder x 7 Übernachtungen) liegen, die aus Sicht der Verwaltung nicht relevant für die Urlaubsentscheidung sein werden.
  • Da die OG Stadtkyll einer gleichlautenden Regelung wegen der vielen Familien im Landal Park nicht zustimmen kann / wird, hätten wir unterschiedliche Regelungen innerhalb der VG, die technisch mit höherem Aufwand als „Sonderlösung“ vorbereitet und betreut werden müssten.

 

Nach einer kurzen Beratung wird nachfolgender Beschluss über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gefasst:

 

Beschluss:

 

Die Begriffe Monteure und Tagungsteilnehmer werden zur Klarstellung des Begriffes „Geschäftsreisende“ in die Satzung übernommen.

 

Einer generellen Befreiung von Personen, die in Jugendherbergen übernachten, wird nicht zugestimmt.

 

Einer generellen Befreiung von Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Begleitpersonen wird nicht zugestimmt.

 

Einer Reduzierung des Gästebeitrages für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr um 50 % auf 0,37 € je Übernachtung wird nicht zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:   mehrheitlich beschlossen

Ja: 26  Nein: 1