Sitzung: 12.10.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 1-0437/23/01-180
Beschluss
Entsprechend
der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.07.2023 beschließt der
Verbandsgemeinderat die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der
Verbandsgemeinde Gerolstein ab dem 01.01.2024 in der als Entwurf beigefügten
Fassung mit folgenden Ergänzungen:
- § 3 Beitragspflichtige wird um
den Begriff „entgeltlich“ ergänzt.
„…die im Erhebungsgebiet (§ 2) entgeltlich Unterkunft
nehmen, ohne...“
- Die Begriffe Monteure und
Tagungsteilnehmer werden zur Klarstellung des Begriffs „Geschäftsreisende“
in die Satzung übernommen.
Sachverhalt:
In
der Sitzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5 der touristische Masterplan
einschließlich die Umsetzungsplanung für die Ferienregion Gerolsteiner Land
vorgestellt und erörtert.
Ein
Baustein zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes stellt die Finanzierung der
geplanten Maßnahmen durch die Erträge aus dem Gästebeitrag dar. Aus diesem
Grund hat sich der Haupt- und Finanzausschuss in den letzten Sitzungen intensiv
mit der Erhebung des Gästebeitrages auf Ebene der Verbandsgemeinde
auseinandergesetzt. Der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlene Entwurf einer
Gästebeitragssatzung ist als Anlage beigefügt.
Durch
den Gästebeitrag können die Herstellung, der Betrieb und die Unterhaltung der
touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen finanziert werden. Der
Gästebeitrag wird von Personen erhoben, die in der Verbandsgemeinde Gerolstein
in einem Beherbergungsbetrieb übernachten. Neben der gesetzlichen Befreiung
sieht die Satzung eine Befreiung von Personen vor, die das 6. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben bzw. berufsbedingt Unterkunft nehmen.
Neben
der Verbandsgemeinde erheben aktuell die Stadt Hillesheim und die Ortsgemeinde
Stadtkyll einen Gästebeitrag. Die Satzungsregelungen werden aktuell abgeglichen
und sollen einheitlich festgelegt werden. Losgelöst von unserer Satzung erheben
die beiden Kommunen ihren Beitrag weiter. Der Tourismusverein Vulkaneifel
erhebt im Bereich der ehemaligen VG Gerolstein (alt) von verschiedenen
Beherbergungsbetrieben einen freiwilligen Gästebeitrag. Auch mit diesem Verein
haben Abstimmungen stattgefunden. Mit einzelnen großen Beherbergungsbetrieben
(Landal Parc Stadtkyll) wurde über die Einführung des Gästebeitrages ebenfalls
vorab diskutiert und die Vor- und Nachteile erörtert. Im Endeffekt kann aus
diesen Gesprächen festgehalten werden, dass nicht davon auszugehen ist, dass
diese dem sehr negativ gegenüberstehen. Es ist aber der Wunsch damit verbunden,
hieraus Maßnahmen aus dem touristischen Masterplan umzusetzen und nicht nur den
Haushalt der Verbandsgemeinde zu entlasten.
Es
ist vorgesehen, den Gästebeitrag auf 0,75 € / Übernachtung festzusetzen. Dies
würde jährlich zu Erträgen von ca. 300.000 € führen. Über die tatsächliche Verwendung
des Gästebeitrages wird jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen des Verbandsgemeinderates
entschieden.
Mit der Einführung des
Gästebeitrages soll auch eine Gästekarte eingeführt werden. Diese Gästekarte
soll Vergünstigungen aus unserer Region beinhalten und die bestehenden
Attraktionen stärken. Daneben soll über diese digitale Gästekarte auch die
Erhebung des Gästebeitrages digital erfolgen. Die Einführung der Gästekarte
erfolgt über die Touristik GmbH Gerolsteiner Land.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit
der Einführung des Gästebeitrages werden von der Verbandsgemeinde voraussichtlich
ca. 300.000 € als Erträge jährlich generiert.
Antrag
Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.10.2023:
Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen haben mit Datum vom 09.10.2023 einen Antrag zum Tagesordnungspunkt
„Satzung der VG Gerolstein über die Erhebung eines Gästebeitrags“ vorgebracht.
Der Antrag wurde durch Fraktionssprecher Johnen an alle Fraktionsvorsitzenden
versendet und durch die Verwaltung im Bürger- und Gremieninfoportal zur
Verfügung gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Allgemein führen weitere
Ausnahme- und Befreiungstatbestände zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den
Betrieben und zu unterschiedlichen Regelungen in der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinde
Stadtkyll und der Stadt Hillesheim. Aus diesem Grund haben wir uns in den bisherigen
Beratungen für eine „einfache“ Satzung mit klaren Regelungen und wenigen
Ausnahmen entschieden, die auch mit der OG Stadtkyll, Stadt Hillesheim und dem
Tourismusverein Vulkaneifel besprochen sind.
Antragsgegenstand:
Vom Gästebeitrag befreit werden
sollen laut Antrag:
- Gäste in Jugendherbergen, Behinderte u.
Begleitpersonen, Monteure, Tagungsteilnehmer.
Vorschläge der
Verwaltung hierzu:
- Die Begriffe Monteure und Tagungsteilnehmer
können zum Begriff „Geschäftsreisende“ in die Satzung übernommen werden.
Eine generelle Befreiung von
Personen, die in Jugendherbergen übernachten, lässt sich gegenüber anderen
Beherbergungsbetrieben aus Sicht der Verwaltung nicht rechtfertigen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es
nicht gerechtfertigt, diese Gruppe anders zu behandeln, wie den normalen Gast,
weil u.a. die touristische Infrastruktur auch für Menschen mit
Beeinträchtigungen nutzbar ist, bzw. nutzbar gemacht werden soll. Falls diese
Befreiung gewünscht wäre, müssten auch ein Grad der Behinderung und Details zu
„Begleitpersonen“ (nur eine oder alle) etc. beschlossen werden.
Antragsgegenstand:
Der Gästebeitrag beträgt pro
beitragspflichtige Person und Übernachtung
a)
ab dem vollendeten
16. Lebensjahr: 0,75 €
b)
vom vollendeten 6.
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,37 €
Vorschläge der
Verwaltung hierzu:
Ausfolgenden Gründen schlägt
die Verwaltung vor, am aktuellen Entwurf festzuhalten:
- Gerade für diese Altersgruppe wird im Rahmen
des touristischen Masterplanes sehr viel getan und neugestaltet.
- Gemeinden, die im Antrag genannt sind, erheben
einem Gästebeitrag von 1,50 € bis 2,20 €. 50 % davon sind 0,75 € bis 1,10
€.
- Die Ersparnis würde bei einer Woche Urlaub mit
einer vierköpfigen Familie lediglich bei insgesamt 5,18 € (0,37 € x 2
Kinder x 7 Übernachtungen) liegen, die aus Sicht der Verwaltung nicht
relevant für die Urlaubsentscheidung sein werden.
- Da die OG Stadtkyll einer gleichlautenden
Regelung wegen der vielen Familien im Landal Park nicht zustimmen kann /
wird, hätten wir unterschiedliche Regelungen innerhalb der VG, die
technisch mit höherem Aufwand als „Sonderlösung“ vorbereitet und betreut
werden müssten.
Nach einer kurzen Beratung wird
nachfolgender Beschluss über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gefasst:
Beschluss:
Die Begriffe Monteure und
Tagungsteilnehmer werden zur Klarstellung des Begriffes „Geschäftsreisende“ in
die Satzung übernommen.
Einer generellen Befreiung von
Personen, die in Jugendherbergen übernachten, wird nicht zugestimmt.
Einer generellen Befreiung von
Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Begleitpersonen wird nicht
zugestimmt.
Einer Reduzierung des
Gästebeitrages für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum
vollendeten 16. Lebensjahr um 50 % auf 0,37 € je Übernachtung wird nicht
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja: 26 Nein: 1