Sitzung: 27.09.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-0175/23/01-055
Beschluss:
Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeindesrat folgende
Beschlüsse zu fassen.
Die
Priorisierung der Projekte und deren Zuordnung zu den jeweiligen Stufen werden
zur Kenntnis genommen und vom Verbandsgemeinderat entsprechend der beigefügten
Anlage mitgetragen. Die fehlenden Meldungen der Stadt Hillesheim sind auf der
Prioritätenliste noch zu berücksichtigen.
Auf
dieser Basis soll die Verwaltung die notwendigen Ermittlungen und Prüfungen
finalisieren und für die nächste Sitzung einen konkreten Vorschlag
unterbreiten, welche Maßnahmen mit welchen Fördersummen Berücksichtigung finden
sollen. Dies soll anhand der festgelegten Kriterien erfolgen.
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat
beschlossen, die KIPKI-Förderungen i.H.v. ca. 900.000 € jeweils hälftig für
Maßnahmen in den Ortsgemeinden und Projekte der Verbandsgemeinde zur Verfügung
zu stellen. Die Ortsgemeinden wurden daher aufgefordert, ihre Projekte zu
anzumelden.
Insgesamt sind 39 Projekte von
den Ortsgemeinden gemeldet worden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in
Höhe von max. 450.000 € können nicht alle Projekte gefördert werden. Dieser Vorlage ist daher eine Übersicht
beigefügt, aus der die einzelnen Maßnahmen und ein Vorschlag zur Priorisierung
nebst kurzer Erläuterung für die Einstufung ersichtlich sind. Demnach schlagen
wir vor, die Projekte in folgende Stufen einzuordnen:
Nicht
förderfähige Maßnahmen:
Insgesamt sind 6 Maßnahmen
nicht förderfähig, da sie entweder nicht in der Positivliste des Landes einzuordnen
sind, sie sich bereits in der Umsetzung befinden bzw. es sich um PV-Anlagen
handelt, die den Eigenverbrauch deutlich übersteigen und eine Netzeinspeisung
notwendig wäre, was förderschädlich ist.
Maßnahmen
der Priorität 3:
Von den verbleibenden Projekten
der Ortsgemeinden sehen wir insgesamt 9 Maßnahmen In der Priorität 3. Diese
Maßnahmen sind dem Grunde nach förderfähig, sollen aber aus folgenden Gründen
nicht weiter geprüft werden:
-
das Objekt selbst
hat nur einen geringen Energieverbrauch, so dass durch die Investitionen nur
geringe CO² Einsparungen generiert werden können;
-
daneben spielen
beihilferechtliche Herausforderungen eine Rolle
-
oder auch um
Maßnahmen für Klimaanpassungen im Bereich der Gewässerunterhaltung, die aus dem
HWSK entwickelt werden und hierüber Förderungen generieren sollten.
Maßnahmen
der Priorität 2:
Diese Maßnahmen sind ebenfalls
dem Grunde nach förderfähig. Wir werden diese überschlägig nach unserer
Bewertungsmatrix bearbeiten. Es handelt sich um Großmaßnahmen, welche nur
wenigen Gemeinden die Möglichkeit eröffnen würden, Fördermittel zu generieren.
Aus unserer Sicht sollten jedoch möglichst viele Gemeinden vom Förderprogramm
profitieren. Sofern Maßnahmen der Priorität 1 nicht umsetzbar sein sollten,
rücken Maßnahmen der Priorität 2 wieder in den Blick.
Maßnahmen
der Priorität 1:
In der Priorität 1 sehen wir
aktuell 16 Projekte. Hierbei handelt es sich um die Erneuerung von
Flutlichtanlagen, Erwerb und Installation von Batteriespeichern bei vorhandenen
PV-Anlagen sowie die Anstrahlung von (Natur-) Denkmalen.
1.)
OG Basberg Akkuspeicher für die PV
Anlage des Gemeindehauses;
2.)
OG Birresborn LED Umstellung
Flutlichtanlage Sportplatz
3.)
Stadt Gerolstein LED Umstellung Flutlichtanlage
Sportplatz Büscheich
4.)
Stadt Gerolstein LED Umstellung Anstrahlung
Munterleyfelsen
5.)
Stadt Gerolstein LED Umstellung Anstrahlung
Aubergfelsen
6.)
Stadt Gerolstein LED Umstellung Anstrahlung
Naturkundemuseum & Wasserturm
7.)
Stadt Gerolstein LED Umstellung Anstrahlung
Erlöserkirche
8.)
OG Jünkerath Akkuspeicher Kindergarten
Jünkerath
9.)
OG Mürlenbach LED Umstellung Anstrahlung Bertradaburg
10.)
OG Nohn LED Umstellung
Flutlichtanlage Sportplatz
11.)
OG Oberbettingen LED Umstellung Flutlichtanlage
Sportplatz
12.)
OG Oberbettingen LED Umstellung Anstrahlung Mariensäule
13.)
OG
Oberehe-Stroheich LED Umstellung
Anstrahlung Kirche Oberehe
14.)
OG Pelm LED
Umstellung Anstrahlung Kasselburg
15.)
OG Stadtkyll LED Umstellung
Flutlichtanlage Sportplatz
16.)
OG Üxheim LED Umstellung
Flutlichtanlage Sportplatz
Maßnahmen
der VG:
Von Seiten der Verwaltung
werden für die Verbandsgemeinde aktuell 3 Maßnahmen vorgesehen:
-
Erneuerung der
Flutlichtanlage auf der Zentralen Sportanlage der VG in Jünkerath
-
Erneuerung der
Heizungsanlage an der Grundschule Birresborn mit Versorgung der Turnhalle und
Kindertagesstätte
-
Solarthermieanlage
auf dem Wintergarten des Hallenbades der VG im Schulzentrum Jünkerath
Zu allen Maßnahmen der
Priorität 1 werden konkrete Kostenschätzungen erstellt und die CO² ermittelt,
damit eine Bewertung nach Bewertungsmatrix erfolgen kann. Sofern sich
herausstellt, dass Maßnahmen nach
Priorität 1 nicht umgesetzt werden können, bzw. noch Fördergelder vorhanden
sein sollten, werden erste Kostenschätzungen für die Maßnahmen der Priorität 2
erstellt und für weitergehende Beratungen zur Verfügung gestellt.
Es wird vorgeschlagen eine
zusätzliche Prüfung dahin gehend vorzunehmen, ob die zahlreich vorgeschlagenen
Anstrahlungsprojekte noch zeitgemäß sind. Hier wären Kriterien wie
Lichtverschmutzung (Insektensterben) und ökologische Folgen zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls wären die Anstrahlungen auf das Notwendigste zu beschränken.
Finanzielle Auswirkungen:
Diese
Entscheidung hat noch keine finanziellen Auswirkungen für die VG Gerolstein.