Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeindesrat folgende Beschlüsse zu fassen.

 

Die Priorisierung der Projekte und deren Zuordnung zu den jeweiligen Stufen werden zur Kenntnis genommen und vom Verbandsgemeinderat entsprechend der beigefügten Anlage mitgetragen. Die fehlenden Meldungen der Stadt Hillesheim sind auf der Prioritätenliste noch zu berücksichtigen.

 

Auf dieser Basis soll die Verwaltung die notwendigen Ermittlungen und Prüfungen finalisieren und für die nächste Sitzung einen konkreten Vorschlag unterbreiten, welche Maßnahmen mit welchen Fördersummen Berücksichtigung finden sollen. Dies soll anhand der festgelegten Kriterien erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die KIPKI-Förderungen i.H.v. ca. 900.000 € jeweils hälftig für Maßnahmen in den Ortsgemeinden und Projekte der Verbandsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Ortsgemeinden wurden daher aufgefordert, ihre Projekte zu anzumelden.

 

Insgesamt sind 39 Projekte von den Ortsgemeinden gemeldet worden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von max. 450.000 € können nicht alle Projekte gefördert werden.  Dieser Vorlage ist daher eine Übersicht beigefügt, aus der die einzelnen Maßnahmen und ein Vorschlag zur Priorisierung nebst kurzer Erläuterung für die Einstufung ersichtlich sind. Demnach schlagen wir vor, die Projekte in folgende Stufen einzuordnen:

 

Nicht förderfähige Maßnahmen:

Insgesamt sind 6 Maßnahmen nicht förderfähig, da sie entweder nicht in der Positivliste des Landes einzuordnen sind, sie sich bereits in der Umsetzung befinden bzw. es sich um PV-Anlagen handelt, die den Eigenverbrauch deutlich übersteigen und eine Netzeinspeisung notwendig wäre, was förderschädlich ist.

 

Maßnahmen der Priorität 3:

Von den verbleibenden Projekten der Ortsgemeinden sehen wir insgesamt 9 Maßnahmen In der Priorität 3. Diese Maßnahmen sind dem Grunde nach förderfähig, sollen aber aus folgenden Gründen nicht weiter geprüft werden:

 

-          das Objekt selbst hat nur einen geringen Energieverbrauch, so dass durch die Investitionen nur geringe CO² Einsparungen generiert werden können;

-          daneben spielen beihilferechtliche Herausforderungen eine Rolle

-          oder auch um Maßnahmen für Klimaanpassungen im Bereich der Gewässerunterhaltung, die aus dem HWSK entwickelt werden und hierüber Förderungen generieren sollten.

 

Maßnahmen der Priorität 2:

Diese Maßnahmen sind ebenfalls dem Grunde nach förderfähig. Wir werden diese überschlägig nach unserer Bewertungsmatrix bearbeiten. Es handelt sich um Großmaßnahmen, welche nur wenigen Gemeinden die Möglichkeit eröffnen würden, Fördermittel zu generieren. Aus unserer Sicht sollten jedoch möglichst viele Gemeinden vom Förderprogramm profitieren. Sofern Maßnahmen der Priorität 1 nicht umsetzbar sein sollten, rücken Maßnahmen der Priorität 2 wieder in den Blick.

 


Maßnahmen der Priorität 1:

In der Priorität 1 sehen wir aktuell 16 Projekte. Hierbei handelt es sich um die Erneuerung von Flutlichtanlagen, Erwerb und Installation von Batteriespeichern bei vorhandenen PV-Anlagen sowie die Anstrahlung von (Natur-) Denkmalen.

 

1.)    OG Basberg                        Akkuspeicher für die PV Anlage des Gemeindehauses;

2.)    OG Birresborn                   LED Umstellung Flutlichtanlage Sportplatz

3.)    Stadt Gerolstein               LED Umstellung Flutlichtanlage Sportplatz Büscheich

4.)    Stadt Gerolstein               LED Umstellung Anstrahlung Munterleyfelsen

5.)    Stadt Gerolstein               LED Umstellung Anstrahlung Aubergfelsen

6.)    Stadt Gerolstein               LED Umstellung Anstrahlung Naturkundemuseum & Wasserturm

7.)    Stadt Gerolstein               LED Umstellung Anstrahlung Erlöserkirche

8.)    OG Jünkerath                    Akkuspeicher Kindergarten Jünkerath

9.)    OG Mürlenbach                LED Umstellung Anstrahlung Bertradaburg

10.) OG Nohn                             LED Umstellung Flutlichtanlage Sportplatz

11.) OG Oberbettingen          LED Umstellung Flutlichtanlage Sportplatz

12.) OG Oberbettingen          LED Umstellung Anstrahlung Mariensäule

13.) OG Oberehe-Stroheich  LED Umstellung Anstrahlung Kirche Oberehe

14.)  OG Pelm                             LED Umstellung Anstrahlung Kasselburg

15.) OG Stadtkyll                       LED Umstellung Flutlichtanlage Sportplatz

16.) OG Üxheim                         LED Umstellung Flutlichtanlage Sportplatz

 

Maßnahmen der VG:

Von Seiten der Verwaltung werden für die Verbandsgemeinde aktuell 3 Maßnahmen vorgesehen:

-        Erneuerung der Flutlichtanlage auf der Zentralen Sportanlage der VG in Jünkerath

-        Erneuerung der Heizungsanlage an der Grundschule Birresborn mit Versorgung der Turnhalle und Kindertagesstätte

-        Solarthermieanlage auf dem Wintergarten des Hallenbades der VG im Schulzentrum Jünkerath

 

Zu allen Maßnahmen der Priorität 1 werden konkrete Kostenschätzungen erstellt und die CO² ermittelt, damit eine Bewertung nach Bewertungsmatrix erfolgen kann. Sofern sich herausstellt, dass  Maßnahmen nach Priorität 1 nicht umgesetzt werden können, bzw. noch Fördergelder vorhanden sein sollten, werden erste Kostenschätzungen für die Maßnahmen der Priorität 2 erstellt und für weitergehende Beratungen zur Verfügung gestellt.

 

Es wird vorgeschlagen eine zusätzliche Prüfung dahin gehend vorzunehmen, ob die zahlreich vorgeschlagenen Anstrahlungsprojekte noch zeitgemäß sind. Hier wären Kriterien wie Lichtverschmutzung (Insektensterben) und ökologische Folgen zu berücksichtigen. Gegebenenfalls wären die Anstrahlungen auf das Notwendigste zu beschränken.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Diese Entscheidung hat noch keine finanziellen Auswirkungen für die VG Gerolstein.