Sitzung: 26.09.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B-0032/23/01-182
Beschluss:
Zur
Verbesserung der Finanzausstattung der HIGIS GmbH sowie der Reduzierung der
bilanziellen Verschuldung der Gesellschaft beschließt der Haupt- und
Finanzausschuss den Verzicht auf Erstattung der Überzahlung in Höhe von
10.050,66 € für das Geschäftsjahr 2022.
Sachverhalt:
Die Gesellschafterversammlung
der HIGIS GmbH hat in der Sitzung am 25.05.2023 über das Ergebnis der
Jahresrechnung 2022 beraten und die Bilanz beschlossen. Die Jahresbilanz zum
31. Dezember 2022 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme
von jeweils 4.524.341 €.
Der im Geschäftsjahr 2022
erzielte Jahresverlust beläuft sich bei Erträgen von 574.404,17 € und
Aufwendungen von 594.353,51 € auf 19.949.34 €. Der Jahresverlust 2022 in Höhe
von 19.949,34 € wird gemäß der bestehenden Beschlusslage in voller Höhe vom
Gesellschafter „Zweckverband IGP Gerolstein“ übernommen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde
hierzu vom Gesellschafter „Zweckverband IGP Gerolstein“ eine Vorausleistung von
30.000 € geleistet, so dass sich eine Überzahlung in Höhe von 10.050,66 €
ergibt, die zu erstatten wäre.
Die Prüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand hat im Rahmen der Prüfung der Bilanz empfohlen, auf
diese Rückzahlung zu verzichten. Durch den Verzicht auf die Rückzahlung des
überschüssig gewährten Verlustausgleiches könnte der aktuell in der Bilanz noch
vorhandene „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ von 54.986,61 € in
entsprechender Höhe verringert werden.
Die Gesellschafterversammlung
hat dem Zweckverband IGP bzw. der Verbandsgemeinde Gerolstein empfohlen, auf
die Rückzahlung der Überzahlung aus 2022 in Höhe von 10.050,66 € zu verzichten.