Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Zur Verbesserung der Finanzausstattung der HIGIS GmbH sowie der Reduzierung der bilanziellen Verschuldung der Gesellschaft beschließt der Haupt- und Finanzausschuss den Verzicht auf Erstattung der Überzahlung in Höhe von 10.050,66 € für das Geschäftsjahr 2022.


Sachverhalt:

 

Die Gesellschafterversammlung der HIGIS GmbH hat in der Sitzung am 25.05.2023 über das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 beraten und die Bilanz beschlossen. Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von jeweils 4.524.341 €.

 

Der im Geschäftsjahr 2022 erzielte Jahresverlust beläuft sich bei Erträgen von 574.404,17 € und Aufwendungen von 594.353,51 € auf 19.949.34 €. Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 19.949,34 € wird gemäß der bestehenden Beschlusslage in voller Höhe vom Gesellschafter „Zweckverband IGP Gerolstein“ übernommen.

 

Im Geschäftsjahr 2022 wurde hierzu vom Gesellschafter „Zweckverband IGP Gerolstein“ eine Vorausleistung von 30.000 € geleistet, so dass sich eine Überzahlung in Höhe von 10.050,66 € ergibt, die zu erstatten wäre.

 

Die Prüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand hat im Rahmen der Prüfung der Bilanz empfohlen, auf diese Rückzahlung zu verzichten. Durch den Verzicht auf die Rückzahlung des überschüssig gewährten Verlustausgleiches könnte der aktuell in der Bilanz noch vorhandene „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ von 54.986,61 € in entsprechender Höhe verringert werden.

 

Die Gesellschafterversammlung hat dem Zweckverband IGP bzw. der Verbandsgemeinde Gerolstein empfohlen, auf die Rückzahlung der Überzahlung aus 2022 in Höhe von 10.050,66 € zu verzichten.