Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest. Des Weiteren wird die Entlastung
des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten
haben, erteilt.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde
durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss
nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der
Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt.
Der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss, Andrea
Braden, ist aufgefallen, dass noch Verbindlichkeiten von ca. 7.000 € offen
waren. Hier handelt es sich wohl um Waren deren Rechnung erst im Folgejahr
bezahlt werden konnten.
Alle Ortsgemeinderatsmitglieder haben die entsprechenden
Protokolle erhalten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem
Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: