Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest. Des Weiteren wird die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, erteilt.


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt.

 

Der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss, Andrea Braden, ist aufgefallen, dass noch Verbindlichkeiten von ca. 7.000 € offen waren. Hier handelt es sich wohl um Waren deren Rechnung erst im Folgejahr bezahlt werden konnten.

 

Alle Ortsgemeinderatsmitglieder haben die entsprechenden Protokolle erhalten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: