Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Hohenfels-Essingen nimmt die Hinweise des LBM Gerolstein zur Kenntnis und erklärt sich einerseits mit der Nutzung der vorgesehenen Grundstücke und andererseits mit der Höhe der Entschädigung einverstanden.

 

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Verträge entsprechend zu unterzeichnen und die Bauerlaubnis zu erteilen.


Sachverhalt:

 

Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein (LBM) hat die Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen darüber in Kenntnis gesetzt, dass die B 410 zwischen Hohenfels und dem Knotenpunkt L 27/B 410 bei Rockeskyll ausgebaut werden soll. Zur Durchführung der Maßnahme ist auch die Inanspruchnahme gemeindeeigener Grundstücke bzw. Teilflächen vorgesehen.

 

Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt beträgt für landwirtschaftliches Grünland in der Gemarkung Hohenfels und Essingen 0,50 € / m² und für Gehölz 0,35 € / m². Dieser Betrag wurde vom LBM Gerolstein allen betroffenen Grundstückseigentümern als Kaufpreis angeboten.

 

Bei den betroffenen gemeindeeigenen Flächen handelt es sich teilweise um Flächen, welche bisher nicht dem öffentlichen Straßenbereich zugeordnet sind. Für diese Grundstücke erhält die Gemeinde den genannten Bodenrichtwert als Kaufpreis. Die Auszahlung erfolgt nach der Schlussvermessung und Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages.

 

Für die übrigen Teilflächen, bei denen es sich auch bisher schon um öffentliche Straßenflächen handelt, erfolgt die Eigentumsübertragung entsprechend den gesetzlichen Regelungen unentgeltlich durch Grundbuchberichtigung.

 

Die Inanspruchnahme von gemeindlichen Grundstücken ist wie folgt vorgesehen:

 

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Für die Inanspruchnahme ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages erforderlich.

 

Die Arbeiten sind ab 2024 vorgesehen.

 

Die LVM hat bestätigt, dass die Verkehrsinsel auf der Hauptachse nachzubessern ist, da die LKWs momentan teilweise über den Gehweg fahren müssen