Sitzung: 05.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0398/23/16-011
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Hohenfels-Essingen
nimmt die Hinweise des LBM Gerolstein zur Kenntnis und erklärt sich einerseits
mit der Nutzung der vorgesehenen Grundstücke und andererseits mit der Höhe der
Entschädigung einverstanden.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt,
die Verträge entsprechend zu unterzeichnen und die Bauerlaubnis zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein (LBM) hat die
Ortsgemeinde Hohenfels-Essingen darüber in Kenntnis gesetzt, dass die B 410
zwischen Hohenfels und dem Knotenpunkt L 27/B 410 bei Rockeskyll ausgebaut
werden soll. Zur Durchführung der Maßnahme ist auch die Inanspruchnahme
gemeindeeigener Grundstücke bzw. Teilflächen vorgesehen.
Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses beim
Vermessungs- und Katasteramt beträgt für landwirtschaftliches Grünland in der
Gemarkung Hohenfels und Essingen 0,50 € / m² und für Gehölz 0,35 € / m². Dieser
Betrag wurde vom LBM Gerolstein allen betroffenen Grundstückseigentümern als
Kaufpreis angeboten.
Bei den betroffenen
gemeindeeigenen Flächen handelt es sich teilweise um Flächen, welche bisher
nicht dem öffentlichen Straßenbereich zugeordnet sind. Für diese Grundstücke
erhält die Gemeinde den genannten Bodenrichtwert als Kaufpreis. Die Auszahlung
erfolgt nach der Schlussvermessung und Abschluss eines entsprechenden
Kaufvertrages.
Für die übrigen Teilflächen, bei denen es
sich auch bisher schon um öffentliche Straßenflächen handelt, erfolgt die
Eigentumsübertragung entsprechend den gesetzlichen Regelungen unentgeltlich
durch Grundbuchberichtigung.
Die Inanspruchnahme von gemeindlichen Grundstücken ist
wie folgt vorgesehen:
Für die Inanspruchnahme ist der Abschluss eines
Gestattungsvertrages erforderlich.
Die Arbeiten sind ab 2024 vorgesehen.
Die LVM hat bestätigt, dass die Verkehrsinsel auf
der Hauptachse nachzubessern ist, da die LKWs momentan teilweise über den
Gehweg fahren müssen