Sitzung: 04.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Es wurde mitgeteilt, dass an etlichen
Straßen erhebliche Straßenschäden festgestellt wurden. Eine entsprechende
Auflistung liegt dem Bürgermeister vor. Die Beseitigung wird entweder von der
Verbandsgemeinde oder per Ausschreibung erfolgen. Der OB klärt mit der VG ab,
ob die Bauabteilung die Organisation der Beseitigung der Straßenschäden
übernehmen kann. Alt. wird die OG die Beseitigung der Straßenschäden als
Einzelmaßnahmen durchführen lassen. Der Gemeindearbeiter kann die Arbeiten
nicht allein ausführen. Hierfür fehlt sowohl die erforderliche Ausrüstung, als
auch die erforderliche Zeit.