Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Es wurde mitgeteilt, dass an etlichen Straßen erhebliche Straßenschäden festgestellt wurden. Eine entsprechende Auflistung liegt dem Bürgermeister vor. Die Beseitigung wird entweder von der Verbandsgemeinde oder per Ausschreibung erfolgen. Der OB klärt mit der VG ab, ob die Bauabteilung die Organisation der Beseitigung der Straßenschäden übernehmen kann. Alt. wird die OG die Beseitigung der Straßenschäden als Einzelmaßnahmen durchführen lassen. Der Gemeindearbeiter kann die Arbeiten nicht allein ausführen. Hierfür fehlt sowohl die erforderliche Ausrüstung, als auch die erforderliche Zeit.