Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der Zuwendung

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Margret Raetz-Wiemer

Stiftung

Clever Straße 18

50668 Köln

30.06.2023

1.275,20 €

Seniorenfahrt 2023

Lissendorf

Geldspende

Hans-Heiko Hünemeyer

Hohe Straße 15

50129 Bergheim

14.08.2023

3.011,45 €

Kinderspielplatz

Lissendorf

Mängelbeseitigung

Geldspende

Hans-Heiko Hünemeyer

Hohe Straße 15

50129 Bergheim

14.08.2023

2.000,00 €

Kita Lissendorf

Außenanlage und

Verschattung

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.