Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt eine zeitliche Verschiebung, so dass die Planung und Kostenberechnung für die Neugestaltung des Platzes, des Kinderspielplatzes mit den Wegen und der Treppenanlage vom Planungsbüro Hicking bis zum Frühjahr 2024 erstellt wird und bis zum 01.08.2024 ein Zuschussantrag für 2025 für die Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung gestellt wird.


Sachverhalt:

 

Seit 2017 ist der Stadtteil Müllenborn Schwerpunktgemeinde in der Dorferneuerung. Im Rahmen der Dorfmoderation wurde auch die Neugestaltung des Platzes am See in einer Bürgerversammlung besprochen und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Die Sanierung des Stausees, mit Verkleinerung der Wasserfläche, ist abgeschlossen. Das Büro Hicking, Adenau, hat die Planungen für die Neugestaltung des Platzes sowie des angrenzenden Geländes zum Spielplatz begonnen und die erforderlichen Vermessungen durchgeführt.

 

Nach dem Hochwasserereignis am 14. Und 15. Juli 2021 fand am 12.08.2021 ein weiterer Ortstermin des Ortsbeirates, des Planungsbüros und der Verwaltung statt. Durch das Hochwasser waren auf dem Platz, insbesondere auf den Wegen, den Brückenübergängen, erhebliche Schäden entstanden. Derzeit wird der Platz noch weiter als Lagerplatz für die Straßenbaumaßnahme „Müllenborner Straße - L24“ genutzt.

Die abschließende Klärung, welche Schäden im Bereich des Platzes über „Hochwasserschäden“ abgedeckt werden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Insbesondere die Gestaltung und Materialverwendung für den Platz und die Wege müssen noch für einen Zuschussantrag detailliert geplant werden und es ist eine Kostenschätzung zu erstellen.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 27.07.2022 wurde der Beschluss gefasst, dass die Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Platzes erarbeitet wird und bis zum 01.08.2023 ein Zuschussantrag für das Jahr 2024 gestellt wird.

 

Da die Planungen für den Platz noch nicht abgeschlossen sind und der Platz derzeit noch als Lagerfläche benötigt wird erfolgt nachfolgender Beschluss, der mit dem Ortsbeirat und der Kreisverwaltung abgestimmt wurde.