Sitzung: 06.09.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0392/23/12-101
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt eine
zeitliche Verschiebung, so dass die Planung und Kostenberechnung für die
Neugestaltung des Platzes, des Kinderspielplatzes mit den Wegen und der
Treppenanlage vom Planungsbüro Hicking bis zum Frühjahr 2024 erstellt wird und
bis zum 01.08.2024 ein Zuschussantrag für 2025 für die Förderung aus Mitteln
der Dorferneuerung gestellt wird.
Sachverhalt:
Seit 2017 ist der Stadtteil Müllenborn
Schwerpunktgemeinde in der Dorferneuerung. Im Rahmen der Dorfmoderation wurde
auch die Neugestaltung des Platzes am See in einer Bürgerversammlung besprochen
und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Die Sanierung des
Stausees, mit Verkleinerung der Wasserfläche, ist abgeschlossen. Das Büro
Hicking, Adenau, hat die Planungen für die Neugestaltung des Platzes sowie des
angrenzenden Geländes zum Spielplatz begonnen und die erforderlichen
Vermessungen durchgeführt.
Nach dem Hochwasserereignis am 14. Und 15. Juli 2021 fand
am 12.08.2021 ein weiterer Ortstermin des Ortsbeirates, des Planungsbüros und
der Verwaltung statt. Durch das Hochwasser waren auf dem Platz, insbesondere
auf den Wegen, den Brückenübergängen, erhebliche Schäden entstanden. Derzeit
wird der Platz noch weiter als Lagerplatz für die Straßenbaumaßnahme
„Müllenborner Straße - L24“ genutzt.
Die abschließende Klärung, welche Schäden im Bereich des
Platzes über „Hochwasserschäden“ abgedeckt werden können, ist noch nicht
abschließend geklärt. Insbesondere die Gestaltung und Materialverwendung für
den Platz und die Wege müssen noch für einen Zuschussantrag detailliert geplant
werden und es ist eine Kostenschätzung zu erstellen.
In der Sitzung des Bauausschusses am 27.07.2022 wurde der
Beschluss gefasst, dass die Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Platzes
erarbeitet wird und bis zum 01.08.2023 ein Zuschussantrag für das Jahr 2024
gestellt wird.
Da die Planungen für den Platz noch nicht abgeschlossen
sind und der Platz derzeit noch als Lagerfläche benötigt wird erfolgt
nachfolgender Beschluss, der mit dem Ortsbeirat und der Kreisverwaltung
abgestimmt wurde.