Sitzung: 26.09.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 1-0438/23/01-181
Beschluss:
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Regelungen zu
beschließen:
Ø Die
Verzinsung erfolgt zum Jahresende auf Basis der tatsächlichen
Finanzmittelbestände zum 31.03, 30.06, 30.09. und 31.12. des jeweiligen Jahres.
Ø Bei der
Ermittlung des Zinsertrages werden die tatsächlich im Jahr erzielten
Zinserträge berücksichtigt und ein Zinssatz aus der Summe der Mittelwerte der
Forderungen ermittelt.
Ø Eine fiktive
interne Verzinsung von Verbindlichkeiten erfolgt nicht.
Ø Sollte zur
Sicherstellung der Liquidität der Verbandsgemeindekasse die Aufnahme von
Liquiditätskrediten notwendig werden, tragen die Ortsgemeinden mit
Verbindlichkeiten die hierfür anfallenden Zinsaufwendungen.
Sachverhalt:
Der Haupt-
und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.07.2023 bereits eingehend
mit der Thematik beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, Regelungen für die
Verzinsung der Finanzmittelbestände in der Einheitskasse der VG Gerolstein im
Entwurf zu erstellen.
Dieser
Sitzungsvorlage ist ein Entwurf dieser Regelungen als Anlage beigefügt. Diese
Regelungen orientieren sich an der Beschlussfassung in der letzten Sitzung und
beinhaltet folgende Punkte:
Ø Die
Verzinsung erfolgt zum Jahresende auf Basis der tatsächlichen
Finanzmittelbestände zum 31.03, 30.06, 30.09. und 31.12. des jeweiligen Jahres.
Ø Bei der
Ermittlung des Zinsertrages werden die tatsächlich im Jahr erzielten
Zinserträge berücksichtigt und ein Zinssatz aus der Summe der Mittelwerte der
Forderungen ermittelt.
Ø Im Sinne
einer Solidargemeinschaft aller Städte und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde
Gerolstein erfolgt keine fiktive interne Verzinsung von Verbindlichkeiten. Die
finanzschwachen Städte / Ortsgemeinden sollen nicht zusätzlich belastet werden.
Ø Sollte zur
Sicherstellung der Liquidität der Verbandsgemeindekasse die Aufnahme von
Liquiditätskrediten notwendig werden, tragen die Ortsgemeinden mit
Verbindlichkeiten die hierfür anfallenden Zinsaufwendungen.
Des Weiteren
ist dieser Vorlage eine Beispielrechnung beigefügt, wie die Jahresverzinsung
auf der Grundlage der Finanzmittelbestände zum 30.06.2023 aussehen könnte.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die
Verbandsgemeinde ist die Umsetzung dieser Regelungen grundsätzlich
ergebnisneutral.