Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Regelungen zu beschließen:

 

Ø  Die Verzinsung erfolgt zum Jahresende auf Basis der tatsächlichen Finanzmittelbestände zum 31.03, 30.06, 30.09. und 31.12. des jeweiligen Jahres.

Ø  Bei der Ermittlung des Zinsertrages werden die tatsächlich im Jahr erzielten Zinserträge berücksichtigt und ein Zinssatz aus der Summe der Mittelwerte der Forderungen ermittelt.

Ø  Eine fiktive interne Verzinsung von Verbindlichkeiten erfolgt nicht.

Ø  Sollte zur Sicherstellung der Liquidität der Verbandsgemeindekasse die Aufnahme von Liquiditätskrediten notwendig werden, tragen die Ortsgemeinden mit Verbindlichkeiten die hierfür anfallenden Zinsaufwendungen.


Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.07.2023 bereits eingehend mit der Thematik beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, Regelungen für die Verzinsung der Finanzmittelbestände in der Einheitskasse der VG Gerolstein im Entwurf zu erstellen.

 

Dieser Sitzungsvorlage ist ein Entwurf dieser Regelungen als Anlage beigefügt. Diese Regelungen orientieren sich an der Beschlussfassung in der letzten Sitzung und beinhaltet folgende Punkte:

 

Ø  Die Verzinsung erfolgt zum Jahresende auf Basis der tatsächlichen Finanzmittelbestände zum 31.03, 30.06, 30.09. und 31.12. des jeweiligen Jahres.

Ø  Bei der Ermittlung des Zinsertrages werden die tatsächlich im Jahr erzielten Zinserträge berücksichtigt und ein Zinssatz aus der Summe der Mittelwerte der Forderungen ermittelt.

Ø  Im Sinne einer Solidargemeinschaft aller Städte und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein erfolgt keine fiktive interne Verzinsung von Verbindlichkeiten. Die finanzschwachen Städte / Ortsgemeinden sollen nicht zusätzlich belastet werden.

Ø  Sollte zur Sicherstellung der Liquidität der Verbandsgemeindekasse die Aufnahme von Liquiditätskrediten notwendig werden, tragen die Ortsgemeinden mit Verbindlichkeiten die hierfür anfallenden Zinsaufwendungen.

 

Des Weiteren ist dieser Vorlage eine Beispielrechnung beigefügt, wie die Jahresverzinsung auf der Grundlage der Finanzmittelbestände zum 30.06.2023 aussehen könnte.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Verbandsgemeinde ist die Umsetzung dieser Regelungen grundsätzlich ergebnisneutral.