Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

Die Brennholzpreise sollen wie im Vorjahr beibehalten werden unter Berücksichtigung der Abgabemenge von 3 fm je Haushalt. Sollte sich der Bedarf jedoch erhöhen folgt die Gemeinde den Empfehlungen des Försters die Abgabemenge auf 2fm je Haushalt zu kontigieren.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis auf 40,00€/fm Langholz festgesetzt und die Abgabemenge auf 3 fm je Haushalt begrenzt.