Sitzung: 31.08.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0405/23/38-013
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu
veräußern:
Die
Brennholzpreise sollen wie im Vorjahr beibehalten werden unter Berücksichtigung
der Abgabemenge von 3 fm je Haushalt. Sollte sich der Bedarf jedoch erhöhen
folgt die Gemeinde den Empfehlungen des Försters die Abgabemenge auf 2fm je
Haushalt zu kontigieren.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde der
Brennholzpreis auf 40,00€/fm Langholz festgesetzt und die Abgabemenge auf 3 fm
je Haushalt begrenzt.