Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Zur Klärung der Finanzierungsfrage soll das Büro IBS einen Vorentwurf samt Kostenschätzung für die Reparatur und zusätzlich für eine neue Brücke nach Vorgaben der Gemeinde erstellen. Alsdann wird geklärt, wie die Maßnahme finanziert werden kann. Bei der zu erwartenden Honorarsumme ist für die Beauftragung der weiteren Planungsschritte ein wettbewerbsoffenes Verfahren (Preisanfrage bei mehreren Büros) erforderlich.


Sachverhalt:

 

Die Fahrzeugbrücke unmittelbar an der Nohner Mühle wurde vom Hochwasser des 14.07.2021 beschädigt. Die Schäden im Bereich der Kolksicherung wurden weitestgehend behoben. In der Sitzung vom 19.12.2022 wurde dargestellt, dass die Brücke ggf. auch noch weitere Schäden davongetragen hat, so dass eine weitergehende Prüfung erforderlich wird. Da das Büro IBS mit der Schadensermittlung der 3 Fußgängerbrücken betraut ist, macht es Sinn, wenn IBS auch die Fahrzeugbrücke an der Mühle untersucht, um zu klären, ob weitergehende Mittel aus der VV Wiederaufbau zu erwarten sind. Hierüber wurde der Ortsgemeinderat in der Sitzung vom 30.01.2023 informiert. Das Bauwerk wurde in der Zwischenzeit von IBS voruntersucht; ein Abschlussbericht steht bei Redaktionsschluss noch aus.

 

Parallel dazu wurde beim Verbindungsbüro VV Wiederaufbau angefragt, ob ein Ersatzbau mit finanzieller Beteiligung des Landes möglich erscheint. Am 06.04.2023 war Herr Weimer vom Verbindungsbüro Ahr vor Ort. Er gab an, dass es speziell zur Förderung von Brücken seit dem 30.03.2023 neue Vorgaben zur Förderung von Brücken gibt. Grundsätzlich werden Schäden behoben, soweit eine Reparatur möglich erscheint. Weitergehende Förderungen sind nur möglich, wenn sich in Absprache mit der SGD ergibt, dass der Bestand hydraulisch für ein HQ 100 nicht leistungsfähig ist. Dies muss, soweit gewünscht, von einem Fachbüro zweifelsfrei nachgewiesen werden um spätere Rückforderungen ausschließen zu können.

 

In der Gemeinderatsitzung vom 30.01.2023 wurde der Wunsch geäußert, das Bauwerk komplett zu erneuern und verschwenkt zum jetzigen Bauwerk zu errichten.

 

Zur Klärung der Finanzierungsfrage soll das Büro IBS einen Vorentwurf samt Kostenschätzung für die Reparatur und zusätzlich für eine neue Brücke nach Vorgaben der Gemeinde erstellen. Alsdann wird geklärt, wie die Maßnahme finanziert werden kann. Bei der zu erwartenden Honorarsumme ist für die Beauftragung der weiteren Planungsschritte ein wettbewerbsoffenes Verfahren (Preisanfrage bei mehreren Büros) erforderlich.

 

Da die Kostenschätzung noch nicht vorliegt, wird der Tagesordnungspunkt vertagt. Ortsbürgermeister Jüngling informiert weiter über den Sachstand.