Beschlussvorschlag:
Zur Klärung der Finanzierungsfrage
soll das Büro IBS einen Vorentwurf samt Kostenschätzung für die Reparatur und
zusätzlich für eine neue Brücke nach Vorgaben der Gemeinde erstellen. Alsdann
wird geklärt, wie die Maßnahme finanziert werden kann. Bei der zu erwartenden
Honorarsumme ist für die Beauftragung der weiteren Planungsschritte ein
wettbewerbsoffenes Verfahren (Preisanfrage bei mehreren Büros) erforderlich.
Sachverhalt:
Die
Fahrzeugbrücke unmittelbar an der Nohner Mühle wurde vom Hochwasser des
14.07.2021 beschädigt. Die Schäden im Bereich der Kolksicherung wurden
weitestgehend behoben. In der Sitzung vom 19.12.2022 wurde dargestellt, dass
die Brücke ggf. auch noch weitere Schäden davongetragen hat, so dass eine weitergehende
Prüfung erforderlich wird. Da das Büro IBS mit der Schadensermittlung der 3
Fußgängerbrücken betraut ist, macht es Sinn, wenn IBS auch die Fahrzeugbrücke
an der Mühle untersucht, um zu klären, ob weitergehende Mittel aus der VV
Wiederaufbau zu erwarten sind. Hierüber wurde der Ortsgemeinderat in der
Sitzung vom 30.01.2023 informiert. Das Bauwerk wurde in der Zwischenzeit von
IBS voruntersucht; ein Abschlussbericht steht bei Redaktionsschluss noch aus.
Parallel
dazu wurde beim Verbindungsbüro VV Wiederaufbau angefragt, ob ein Ersatzbau mit
finanzieller Beteiligung des Landes möglich erscheint. Am 06.04.2023 war Herr
Weimer vom Verbindungsbüro Ahr vor Ort. Er gab an, dass es speziell zur
Förderung von Brücken seit dem 30.03.2023 neue Vorgaben zur Förderung von
Brücken gibt. Grundsätzlich werden Schäden behoben, soweit eine Reparatur
möglich erscheint. Weitergehende Förderungen sind nur möglich, wenn sich in
Absprache mit der SGD ergibt, dass der Bestand hydraulisch für ein HQ 100 nicht
leistungsfähig ist. Dies muss, soweit gewünscht, von einem Fachbüro
zweifelsfrei nachgewiesen werden um spätere Rückforderungen ausschließen zu
können.
In der
Gemeinderatsitzung vom 30.01.2023 wurde der Wunsch geäußert, das Bauwerk
komplett zu erneuern und verschwenkt zum jetzigen Bauwerk zu errichten.
Zur Klärung
der Finanzierungsfrage soll das Büro IBS einen Vorentwurf samt Kostenschätzung
für die Reparatur und zusätzlich für eine neue Brücke nach Vorgaben der
Gemeinde erstellen. Alsdann wird geklärt, wie die Maßnahme finanziert werden
kann. Bei der zu erwartenden Honorarsumme ist für die Beauftragung der weiteren
Planungsschritte ein wettbewerbsoffenes Verfahren (Preisanfrage bei mehreren
Büros) erforderlich.
Da die Kostenschätzung noch nicht
vorliegt, wird der Tagesordnungspunkt vertagt. Ortsbürgermeister Jüngling
informiert weiter über den Sachstand.