Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 2

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 fest. Des Weiteren wird die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, erteilt.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beim Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten Ausschließungsgründe vor.

 

Sachverhalt:

 

Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurden durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresabschlüsse nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: