Sitzung: 18.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 2
Vorlage: 1-0410/23/32-011
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt die
Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 fest. Des Weiteren wird
die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des
Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den
Bürgermeister vertreten haben, erteilt.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beim
Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten Ausschließungsgründe vor.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
wurden durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresabschlüsse
nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der
Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur
Abstimmung vor: