Sitzung: 17.08.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2-0373/23/27-014
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens trägt die
Grundstückseigentümerin.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat billigt die in der
heutigen Sitzung vorgestellten Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Vorentwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht
frühzeitig auszulegen.
Weiterhin wird die Verwaltung
beauftragt, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange frühzeitig am Verfahren zu beteiligen und zur Äußerung - auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB – aufzufordern.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hat in seiner
Sitzung am 28.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugetzbuch
(BauGB) gefasst. Dieser Beschluss wurde am 16.12.2022 öffentliche
bekanntgemacht.
Der geplante Geltungsbereich des Bauungsplanes ist aus
nachfolgender Übersichtskarte ersichtlich:
Die Eigentümerin des im Außenbereich der Gemarkung
Stroheich gelegenen Grundstückes Flur 8, Parzelle-Nr. 58/1 beabsichtigt, das
durch die Flut im Juli 2021 stark beschädigte Nebengebäude, an gleicher Stelle
neu aufzubauen. In diesem Gebäude sollen neben einer neuen Heizungsanlage,
welche auch das Haupthaus mitversorgt, auch Schlafräume für Familienangehörige
und Gäste errichtet werden.
Das Gebäude wurde Anfang der 1960 er Jahre als Jagdhaus
(mit Garage) genehmigt. Für das Nebengebäude bestand keine Baugenehmigung.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die baurechtliche Nutzung nun
abschließend geregelt werden.
Die Grundstückseigentümerin hat das Planungsbüro WeSt
Stadtplaner GmbH, Ulmen mit den Planungsleistungen beauftragt. Der Vorentwurf
des Bebauungsplanes wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur heutigen
Sitzung zugestellt.