Sitzung: 17.08.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-0413/23/27-013
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat genehmigt die
nachfolgende Spende/Zuwendung:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang
der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Förderverein
Kultur- und Brauchtumspflege Oberehe-Stroheich Vorsitzender: Paul Heinz Gartenstr
13 54578
Stroheich |
17.07.2023 |
1.500,00 € |
Kulturelle Zwecke |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen,
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO
der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 €
übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzangebotes erfolgt die Beratung
über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung,
es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche
Behandlung seines Namens gebeten hat.