Beschluss:
Feststellung
der Jahresergebnisse 2021 und 2022
Der Rat
stellt die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 fest.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
Beschluss zu c)
Erteilung der
Entlastung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Der Rat
erteilt die Entlastung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen
Sachverhalt:
a) Bericht zur Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022
Gemäß § 113 Abs. 3 der GemO hat der
Rechnungsprüfungsausschuss jeweils über Art und Umfang sowie über das Ergebnis
ihrer Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist den
Ratsmitgliedern zugegangen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
trägt das Ergebnis der Prüfung vom 13.07.2023 vor.
Paul Heinz trägt die
wesentlichen Punkte vor.
b)
Feststellung
der Jahresergebnisse 2021 und 2022
Nach
§ 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung
des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss
über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den
Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der
Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese Prüfung ist am 13.07.2023
erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
c)
Erteilung
der Entlastung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 gem. § 114 GemO
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich hat die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 am
13.07.2023 nach den Grundsätzen des § 113 GemO geprüft. Zur Prüfung haben die
Ergebnis- und Finanzrechnung, der Rechenschaftsbericht sowie die Kassenbelege
vorgelegen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach § 114 Absatz 1
Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Entlastung des
Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister
vertreten haben, sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der
Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben.