Sitzung: 12.10.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 1-0176/23/01-056
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat folgt
der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und beschließt
·
die 3 Maßnahmen der
Verbandsgemeinde umsetzen;
·
die vorgeschlagene
Priorisierung der von den Städten/Ortsgemeinden gemeldeten Projekte und deren
Zuordnung zu den jeweiligen Stufen entsprechend der beigefügten Anlage
mitzutragen
·
und
die Verwaltung hierzu mit den weiteren Prüfungen und Kostenermittlungen zu
beauftragen, um einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, welche Maßnahmen mit
welchen Fördersummen Berücksichtigung finden sollen. Dies soll anhand der
festgelegten Kriterien erfolgen.
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat
beschlossen, die KIPKI-Förderungen i.H.v. ca. 900.000 € jeweils hälftig für
Maßnahmen in den Ortsgemeinden und Projekte der Verbandsgemeinde zur Verfügung
zu stellen. Die Ortsgemeinden wurden daher aufgefordert, ihre Projekte zu
anzumelden.
Insgesamt sind 39 Projekte von
den Ortsgemeinden gemeldet worden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in
Höhe von max. 450.000 € können nicht alle Projekte gefördert werden. Dieser Vorlage ist daher eine Übersicht
beigefügt, aus der die einzelnen Maßnahmen und ein Vorschlag zur Priorisierung
nebst kurzer Erläuterung für die Einstufung ersichtlich sind. Demnach schlagen
wir vor, die Projekte in folgende Stufen einzuordnen:
Nicht
förderfähige Maßnahmen:
Insgesamt sind 6 Maßnahmen
nicht förderfähig, da sie entweder nicht in der Positivliste des Landes einzuordnen
sind, sich bereits in der Umsetzung befinden bzw. es sich um PV-Anlagen
handelt, die den Eigenverbrauch deutlich übersteigen und eine Netzeinspeisung
notwendig wäre, was förderschädlich ist.
Maßnahmen
der Priorität 3:
Von den verbleibenden Projekten
der Ortsgemeinden sehen wir insgesamt 9 Maßnahmen In der Priorität 3. Diese
Maßnahmen sind dem Grunde nach förderfähig, sollen aber aus folgenden Gründen
nicht weiter geprüft werden:
-
das Objekt selbst
hat nur einen geringen Energieverbrauch, so dass durch die Investitionen nur
geringe CO² Einsparungen generiert werden können;
-
daneben spielen
beihilferechtliche Herausforderungen eine Rolle
-
oder auch um
Maßnahmen für Klimaanpassungen im Bereich der Gewässerunterhaltung, die aus dem
HWSK entwickelt werden und hierüber Förderungen generieren sollten.
Maßnahmen
der Priorität 2:
Diese Maßnahmen sind ebenfalls
dem Grunde nach förderfähig. Wir werden diese überschlägig nach unserer
Bewertungsmatrix bearbeiten. Es handelt sich um Großmaßnahmen, welche nur wenigen
Gemeinden die Möglichkeit eröffnen würden, Fördermittel zu generieren. Aus
unserer Sicht sollten jedoch möglichst viele Gemeinden vom Förderprogramm
profitieren. Sofern Maßnahmen der Priorität 1 nicht umsetzbar sein sollten,
rücken Maßnahmen der Priorität 2 wieder in den Blick.
Maßnahmen
der Priorität 1:
In der Priorität 1 sehen wir
aktuell 16 Projekte. Hierbei handelt es sich um die Erneuerung von
Flutlichtanlagen, Erwerb und Installation von Batteriespeichern bei vorhandenen
PV-Anlagen sowie die Anstrahlung von (Natur-) Denkmalen.
Maßnahmen
der VG:
Von Seiten der Verwaltung
werden für die Verbandsgemeinde aktuell 3 Maßnahmen vorgesehen:
-
Erneuerung der
Flutlichtanlage auf der Zentralen Sportanlage der VG in Jünkerath
-
Erneuerung der
Heizungsanlage an der Grundschule Birresborn mit Versorgung der Turnhalle und
Kindertagesstätte
-
Solarthermieanlage
auf dem Wintergarten des Hallenbades der VG im Schulzentrum Jünkerath
Zu allen Maßnahmen der
Priorität 1 werden konkrete Kostenschätzungen erstellt und die CO² ermittelt,
damit eine Bewertung nach Bewertungsmatrix erfolgen kann. Sofern sich
herausstellt, dass Maßnahmen nach
Priorität 1 nicht umgesetzt werden können, bzw. noch Fördergelder vorhanden
sein sollten, werden erste Kostenschätzungen für die Maßnahmen der Priorität 2
erstellt und für weitergehende Beratungen zur Verfügung gestellt.
Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 27.09.2023
ausführlich vorberaten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen,
- die 3 Maßnahmen der Verbandsgemeinde umsetzen;
- die vorgeschlagene Priorisierung der von den
Städten/Ortsgemeinden gemeldeten Projekte und deren Zuordnung zu den
jeweiligen Stufen mitzutragen
- und die Verwaltung hierzu mit den
weiteren Prüfungen und Kostenermittlungen zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Diese
Entscheidung hat noch keine finanziellen Auswirkungen für die VG Gerolstein.
Zur
Umsetzung der eigenen VG Maßnahmen und der Maßnahmen in den
Städten/Ortsgemeinden stehen Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 450.000 € zur
Verfügung.