Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und beschließt

 

·         die 3 Maßnahmen der Verbandsgemeinde umsetzen;

·         die vorgeschlagene Priorisierung der von den Städten/Ortsgemeinden gemeldeten Projekte und deren Zuordnung zu den jeweiligen Stufen entsprechend der beigefügten Anlage mitzutragen

·         und die Verwaltung hierzu mit den weiteren Prüfungen und Kostenermittlungen zu beauftragen, um einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, welche Maßnahmen mit welchen Fördersummen Berücksichtigung finden sollen. Dies soll anhand der festgelegten Kriterien erfolgen.


Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die KIPKI-Förderungen i.H.v. ca. 900.000 € jeweils hälftig für Maßnahmen in den Ortsgemeinden und Projekte der Verbandsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Ortsgemeinden wurden daher aufgefordert, ihre Projekte zu anzumelden.

 

Insgesamt sind 39 Projekte von den Ortsgemeinden gemeldet worden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von max. 450.000 € können nicht alle Projekte gefördert werden.  Dieser Vorlage ist daher eine Übersicht beigefügt, aus der die einzelnen Maßnahmen und ein Vorschlag zur Priorisierung nebst kurzer Erläuterung für die Einstufung ersichtlich sind. Demnach schlagen wir vor, die Projekte in folgende Stufen einzuordnen:

 

Nicht förderfähige Maßnahmen:

Insgesamt sind 6 Maßnahmen nicht förderfähig, da sie entweder nicht in der Positivliste des Landes einzuordnen sind, sich bereits in der Umsetzung befinden bzw. es sich um PV-Anlagen handelt, die den Eigenverbrauch deutlich übersteigen und eine Netzeinspeisung notwendig wäre, was förderschädlich ist.

 

Maßnahmen der Priorität 3:

Von den verbleibenden Projekten der Ortsgemeinden sehen wir insgesamt 9 Maßnahmen In der Priorität 3. Diese Maßnahmen sind dem Grunde nach förderfähig, sollen aber aus folgenden Gründen nicht weiter geprüft werden:

 

-          das Objekt selbst hat nur einen geringen Energieverbrauch, so dass durch die Investitionen nur geringe CO² Einsparungen generiert werden können;

-          daneben spielen beihilferechtliche Herausforderungen eine Rolle

-          oder auch um Maßnahmen für Klimaanpassungen im Bereich der Gewässerunterhaltung, die aus dem HWSK entwickelt werden und hierüber Förderungen generieren sollten.

 

Maßnahmen der Priorität 2:

Diese Maßnahmen sind ebenfalls dem Grunde nach förderfähig. Wir werden diese überschlägig nach unserer Bewertungsmatrix bearbeiten. Es handelt sich um Großmaßnahmen, welche nur wenigen Gemeinden die Möglichkeit eröffnen würden, Fördermittel zu generieren. Aus unserer Sicht sollten jedoch möglichst viele Gemeinden vom Förderprogramm profitieren. Sofern Maßnahmen der Priorität 1 nicht umsetzbar sein sollten, rücken Maßnahmen der Priorität 2 wieder in den Blick.

 

Maßnahmen der Priorität 1:

In der Priorität 1 sehen wir aktuell 16 Projekte. Hierbei handelt es sich um die Erneuerung von Flutlichtanlagen, Erwerb und Installation von Batteriespeichern bei vorhandenen PV-Anlagen sowie die Anstrahlung von (Natur-) Denkmalen.

 

Maßnahmen der VG:

Von Seiten der Verwaltung werden für die Verbandsgemeinde aktuell 3 Maßnahmen vorgesehen:

-        Erneuerung der Flutlichtanlage auf der Zentralen Sportanlage der VG in Jünkerath

-        Erneuerung der Heizungsanlage an der Grundschule Birresborn mit Versorgung der Turnhalle und Kindertagesstätte

-        Solarthermieanlage auf dem Wintergarten des Hallenbades der VG im Schulzentrum Jünkerath

 

Zu allen Maßnahmen der Priorität 1 werden konkrete Kostenschätzungen erstellt und die CO² ermittelt, damit eine Bewertung nach Bewertungsmatrix erfolgen kann. Sofern sich herausstellt, dass  Maßnahmen nach Priorität 1 nicht umgesetzt werden können, bzw. noch Fördergelder vorhanden sein sollten, werden erste Kostenschätzungen für die Maßnahmen der Priorität 2 erstellt und für weitergehende Beratungen zur Verfügung gestellt.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 27.09.2023 ausführlich vorberaten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen,

 

  • die 3 Maßnahmen der Verbandsgemeinde umsetzen;
  • die vorgeschlagene Priorisierung der von den Städten/Ortsgemeinden gemeldeten Projekte und deren Zuordnung zu den jeweiligen Stufen mitzutragen
  • und die Verwaltung hierzu mit den weiteren Prüfungen und Kostenermittlungen zu beauftragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Diese Entscheidung hat noch keine finanziellen Auswirkungen für die VG Gerolstein.

 

Zur Umsetzung der eigenen VG Maßnahmen und der Maßnahmen in den Städten/Ortsgemeinden stehen Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 450.000 € zur Verfügung.