Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3

Beschluss:

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde vom 26.04.2023 ein Zielabweichungsverfahren zur Ausweisung der Sondergebiete für die Nutzung von Windenergie durchzuführen.

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, den anhand der zuvor gefassten Abwägungsbeschlüsse überarbeiteten und ergänzten Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:

 

Nachdem über die Stellungnahmen/Anregungen im Fachausschuss und Verbandsgemeinderat beraten wurde, sind als nächste Verfahrensschritte die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens sowie die Offenlage nach Baugesetzbuch vorgesehen.

 

Aufgrund der Abweichungen von den Zielen der Raumordnung (z. B. Vorrang- und Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung) im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier - Teilfortschreibung Windenergie 2004 – ist die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergie nur im Rahmen eines gesonderten Zielabweichungsverfahrens und unter den hierfür in § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. § 10 Abs. 6 LPlG genannten Voraussetzungen möglich.

 

Ein Zielabweichungsverfahren für die beabsichtigten Darstellungen von Sondergebieten für die Windenergie in Zuständigkeit der Oberen Landesplanungsbehörde ist somit, wie in der Stellungnahme vom 26.04.2023 mitgeteilt, auch ergänzend für die etwaige Inanspruchnahme von anderen Vorrangflächen des regionalen Raumordnungsplans erforderlich.

 

Ebenso ist anhand der gefassten Abwägungsbeschlüsse der ergänzte und überarbeitete Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu informieren und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.