Beschluss:

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Abwägung/Würdigung der während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach der beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge.

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Abwägung/Würdigung der während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Verbände und Unternehmen nach der beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge.

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Abwägung/Würdigung der während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach der beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 27  Nein: 3 

 

  1. Der Verbandsgemeinde beschließt die in der Anlage benannten Sondergebietsteile mit geschützten Flächen in den Sondergebieten B, C, D, E, F und H aufgrund der aktuellen Rechtslage sowie der derzeitigen fachlichen Bewertung von jeglicher baulichen Inanspruchnahme freizuhalten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen eine Überprüfung der Flächen vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 27  Nein: 3 


Ausschließungsründe nach § 22 Gemeindeordnung (GemO):

 

Bürgermeister Böffgen weist auf mögliche Ausschließungsgründe nach § 22 GemO im Rahmen der einzelnen Abwägungsvorschläge hin.

 

Die jeweiligen Ratsmitglieder haben zu den Beschlussfassungen der jeweiligen Abwägungsvorschläge wegen möglicher Sonderinteressen freiwillig auf die Mitwirkung an der Beratung und Abstimmung verzichtet und im Zuhörerraum Platz genommen.

 

Sachverhalt:

 

Die Gremien der VG haben sich mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie bereits mehrfach befasst. Zuletzt wurden in der Sitzung die Ergebnisse aus der landesplanerischen Stellungnahme vorgestellt sowie die daraus folgenden Änderungen für die Planung beschlossen. Ebenso wurde beschlossen, dass die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.

 

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Gerolstein - Windenergie wurde mit Schreiben vom 10.03.2023 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels einer Offenlage vom 20.03. bis 24.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein nach vorheriger Bekanntmachung am 10.03.2023 im Mitteilungsblatt. Zusätzlich konnten die Unterlagen über die Homepage der VG im Internet eingesehen werden.

 

Im durchgeführten Verfahren wurden 94 Behörden, Nachbargemeinden sowie weitere Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon haben 39 Träger öffentlicher Belange und benachbarte Gemeinden eine Stellungnahme innerhalb des Verfahrens nach § 4 (1) BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teilbereich Windkraft abgegeben. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingereicht.

 

Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und das Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier hat die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung der eingegangenen Anregungen in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung vorbereitet.

 

Im Folgenden wird auf die übersandten Anlagen mit Stellungnahmen der Behörden und aus der Öffentlichkeit ggfls. mit Untergliederung verwiesen. In der linken Spalte ist die jeweilige Stellungnahme/Anregung im Wortlaut wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält den jeweiligen Abwägungsvorschlag und – soweit erforderlich – den Beschlussvorschlag/Abwägungsvorschlag.

 

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 03.08.2023 wurden die Abwägungstabellen vorberaten. Die angeregten Änderungen wurden durch das Planungsbüro eingepflegt. Der Ausschuss ist den Abwägungen in der Gesamtheit gefolgt.

 

Ergänzend zu den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich auch Auswirkungen auf die Planung aus dem Ergebnis der Umweltprüfung. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschusses wurde am 03.08.2023 darüber bereits informiert, hat aber von einer Beschlussfassung abgesehen, da weitere Fragen in Bezug auf die Fläche im Kerpener Wald geklärt werden sollten. Die möglichen Varianten zur Beschlussfassung sowie die Fläche im Bereich Kerpener Wald sind als Anlage beigefügt.

 

Der Vorsitzende stellt in der Sitzung die drei Abwägungstabellen sowie die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung vor:

  • Anlage 1 | Abwägungsvorschläge – Träger öffentlicher Belange
  • Anlage 2 | Abwägungsvorschläge – Unternehmen/Verbände
  • Anlage 3 | Abwägungsvorschläge – BürgerInnen nach Themen

 

Fragestellungen zu den einzelnen Stellungnahmen und Abwägungen/Würdigungen werden von Bürgermeister Böffgen, Herrn Dipl.-Ing. Reinhold Hierlmeier vom Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier sowie von Herrn Fachbereichsleiter Oliver Schwarz, Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt der VGV Gerolstein beantwortet.

 

 

Anlage 1 | BV 1 Abwägungsvorschläge - Träger öffentlicher Belange:

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB

 

  • Stellungnahme 26 – Universität zu Köln, Erdbebenstation Bensberg vom 20.04.2023

(Seite 44 der Anlage 1)

Fachbereichsleiter Schwarz führt zu der Stellungnahme aus, dass die Erdbebenstation Bensberg der Universität zu Köln beim Genehmigungsverfahren beteiligt wird.

 

  • Stellungnahme 32 - Ortsgemeinde Kerschenbach vom 19.04.2023 (ab Seite 50 der Anlage 1)

Wir, die Mitglieder von SPD und Liste Bürgerwille aus der Fraktionsgemeinschaft SPD/Liste Bürgerwille/Sturm im Wald im Verbandsgemeinderat Gerolstein, unterstützen die vorgebrachten Anliegen der Ortsgemeinde Kerschenbach i.V.m. den Anregungen der Arenberg-Schleiden GmbH und der JUWI GmbH in Bezug auf die vorhandenen Eignungsflächen sowie die Potenziale des bestehenden Windparks, sowohl im Sinne aller Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden als auch der Gemeinde entsprechende Lösungsmöglichkeiten durch die Verwaltung aufzuzeigen. Den Vorschlag der Ausnahme vom Steuerungskriterium „Mindestwindgeschwindigkeit“ lehnen wir im Sinne der ausgewogenen Gesamtplanung jedoch weiterhin ab.

 

 

Anlage 2 | BV 1 Abwägungsvorschläge - Unternehmen/Verbände:

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB von Unternehmen und Verbänden

 

  • Stellungnahme 2 - EWP Eifel-Windpark Ormont-Stadtkyll GmbH & Co. KG

(Seite 4 bis 14 der Anlage 2 / hier: Seite 4-5)

Bürgermeister Böffgen weist auf eine Änderung des Abwägungsvorschlages auf den Seiten 4 und 5 zur Thematik Rotor-Out-Regelung hin. In der Sitzungsvorlage ist die Rede von einer Rotorblattlänge bzw. einem Abstandsbereich für die Berechnung des Flächenbeitragswertes von 75 Meter. Unter Zustimmung des Gremiums wird die Angabe auf 80 Meter abgeändert.

 

 

-Sitzungsunterbrechung-

Bürgermeister Böffgen unterbricht die Sitzung um 18:25 Uhr nach der Stellungnahme 9 - Naturschutzinitiative e.V. (NI), Seite 45 bis 67 der Anlage 2 für eine ca. halbstündige Sitzungspause. Nach der Pause setzt der Vorsitzende die Sitzung um 19:00 Uhr mit der Stellungnahme 10 - Rheinischer Verein für Denkmalschutzpflege  und Landschaftsschutz e.V. – Seite 67 bis 76, Anlage 2 fort.

 

  • Allgemeine Wortmeldung nach den Stellungnahmen der Unternehmen/Verbände

Zu Wohnbauflächen im Innenbereich und zu Ferienparks wurde im Rahmen der Festlegung der Ausschlusskriterien ein Schutzabstand von 1.000 m festgelegt, zu Aussiedlungshöfen jedoch nur 500 m. Ratsmitglied Weber weist daraufhin, dass der ein- oder andere Aussiedlungshof durch diese Regelung stark durch Windkraftanlagen beeinträchtigt werden könnte. Hier sollten größere Abstände, analog der vorgenannten Kriterien, bei der Detailuntersuchung auf der Einzelgenehmigungsebene Berücksichtigung finden.

 

Anlage 3 | BV 1 Abwägungsvorschläge - BürgerInnen nach Themen

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB von BürgerInnen, welche für die Abwägung thematisch zugefasst wurden.

 

  • Stellungnahme 13 – Sonstige Bedenken und Vorschläge

(Seite 25 bis 30 / hier: Seite 26)

Der Abwägungsvorschlag zu der Anregung, dass die Belastung insbesondere in Reuth und Neureuth sowie in der ehemaligen VG Obere Kyll bereits sehr hoch ist, so dass weitere Anlagen unzumutbar sind, wird wie folgt angepasst: „..In der Tat besteht in der ehemaligen VG Obere Kyll eine erhebliche Vorbelastung. Da es einerseits nach dem Kriterienkatalog der VG Gerolstein keine anderweitigen Eignungsflächen in anderen Teilen der Verbandsgemeinde gibt, andererseits die Verpflichtung zum Ausbau der Windenergie besteht, gibt es keine Alternativen…“

 

 

Bezüglich der Beschlussfassungen zu den einzelnen Stellungnahmen und Thematisierungen wird auf die Anlagen, welche Bestandteil der Niederschrift sind, verwiesen:

  1. Beschlüsse zu den Abwägungsvorschlägen – Träger öffentlicher Belange
  2. Beschlüsse zu den Abwägungsvorschlägen – Unternehmen/Verbände
  3. Beschlüsse zu den Abwägungsvorschlägen – BürgerInnen nach Themen