Sitzung: 12.09.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Vorlage: 2-0390/23/01-176
Beschluss:
- Der Verbandsgemeinderat beschließt
die Abwägung/Würdigung der während der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach
der beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge.
- Der Verbandsgemeinderat
beschließt die Abwägung/Würdigung der während der frühzeitigen Behörden-
und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Verbände und Unternehmen nach der
beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge.
- Der Verbandsgemeinderat
beschließt die Abwägung/Würdigung der während der frühzeitigen Behörden-
und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach der
beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
- Der Verbandsgemeinde beschließt
die in der Anlage benannten Sondergebietsteile mit geschützten Flächen in
den Sondergebieten B, C, D, E, F und H aufgrund der aktuellen Rechtslage sowie
der derzeitigen fachlichen Bewertung von jeglicher baulichen
Inanspruchnahme freizuhalten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren ist
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen eine Überprüfung der Flächen
vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 27 Nein: 3
Ausschließungsründe
nach § 22 Gemeindeordnung (GemO):
Bürgermeister Böffgen weist auf
mögliche Ausschließungsgründe nach § 22 GemO im Rahmen der einzelnen
Abwägungsvorschläge hin.
Die jeweiligen Ratsmitglieder
haben zu den Beschlussfassungen der jeweiligen Abwägungsvorschläge wegen
möglicher Sonderinteressen freiwillig auf die Mitwirkung an der Beratung und
Abstimmung verzichtet und im Zuhörerraum Platz genommen.
Sachverhalt:
Die Gremien der VG haben sich mit der Teilfortschreibung
des Flächennutzungsplanes Windenergie bereits mehrfach befasst. Zuletzt wurden in
der Sitzung die Ergebnisse aus der landesplanerischen Stellungnahme vorgestellt
sowie die daraus folgenden Änderungen für die Planung beschlossen. Ebenso wurde
beschlossen, dass die frühzeitige Bürger- und
Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für
die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Gerolstein - Windenergie
wurde mit Schreiben vom 10.03.2023 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels einer Offenlage vom 20.03.
bis 24.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein nach vorheriger
Bekanntmachung am 10.03.2023 im Mitteilungsblatt. Zusätzlich konnten die
Unterlagen über die Homepage der VG im Internet eingesehen werden.
Im durchgeführten Verfahren wurden 94 Behörden,
Nachbargemeinden sowie weitere Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon
haben 39 Träger öffentlicher Belange und benachbarte Gemeinden eine Stellungnahme
innerhalb des Verfahrens nach § 4 (1) BauGB zur Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes Teilbereich Windkraft abgegeben. Darüber hinaus wurde
eine Vielzahl von Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingereicht.
Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen wurden ausgewertet und das Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und
Landschaftsarchitektur GmbH, Trier hat die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung
der eingegangenen Anregungen in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung vorbereitet.
Im Folgenden wird auf die übersandten Anlagen mit Stellungnahmen
der Behörden und aus der Öffentlichkeit ggfls. mit Untergliederung verwiesen. In
der linken Spalte ist die jeweilige Stellungnahme/Anregung im Wortlaut
wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält den jeweiligen Abwägungsvorschlag und
– soweit erforderlich – den Beschlussvorschlag/Abwägungsvorschlag.
In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
am 03.08.2023 wurden die Abwägungstabellen vorberaten. Die angeregten
Änderungen wurden durch das Planungsbüro eingepflegt. Der Ausschuss ist den
Abwägungen in der Gesamtheit gefolgt.
Ergänzend zu den eingegangenen Stellungnahmen ergeben
sich auch Auswirkungen auf die Planung aus dem Ergebnis der Umweltprüfung. Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses wurde am 03.08.2023 darüber bereits
informiert, hat aber von einer Beschlussfassung abgesehen, da weitere Fragen in
Bezug auf die Fläche im Kerpener Wald geklärt werden sollten. Die möglichen
Varianten zur Beschlussfassung sowie die Fläche im Bereich Kerpener Wald sind
als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende stellt in der Sitzung die drei
Abwägungstabellen sowie die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung vor:
- Anlage
1 | Abwägungsvorschläge – Träger öffentlicher Belange
- Anlage
2 | Abwägungsvorschläge – Unternehmen/Verbände
- Anlage
3 | Abwägungsvorschläge – BürgerInnen nach Themen
Fragestellungen zu den einzelnen Stellungnahmen und
Abwägungen/Würdigungen werden von Bürgermeister Böffgen, Herrn Dipl.-Ing.
Reinhold Hierlmeier vom Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und
Landschaftsarchitektur GmbH, Trier sowie von Herrn Fachbereichsleiter Oliver
Schwarz, Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt der VGV Gerolstein beantwortet.
Anlage 1 | BV 1 Abwägungsvorschläge - Träger
öffentlicher Belange:
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie aus
der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
- Stellungnahme
26 – Universität zu Köln, Erdbebenstation Bensberg vom 20.04.2023
(Seite 44 der Anlage 1)
Fachbereichsleiter Schwarz führt zu
der Stellungnahme aus, dass die Erdbebenstation Bensberg der Universität zu
Köln beim Genehmigungsverfahren beteiligt wird.
- Stellungnahme
32 - Ortsgemeinde Kerschenbach vom 19.04.2023 (ab Seite 50 der Anlage 1)
Wir, die Mitglieder von SPD und Liste
Bürgerwille aus der Fraktionsgemeinschaft SPD/Liste Bürgerwille/Sturm im Wald
im Verbandsgemeinderat Gerolstein, unterstützen die
vorgebrachten Anliegen der Ortsgemeinde Kerschenbach i.V.m. den Anregungen der
Arenberg-Schleiden GmbH und der JUWI GmbH in Bezug auf die vorhandenen
Eignungsflächen sowie die Potenziale des bestehenden Windparks, sowohl im Sinne
aller Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden als auch der Gemeinde
entsprechende Lösungsmöglichkeiten durch die Verwaltung aufzuzeigen. Den
Vorschlag der Ausnahme vom Steuerungskriterium „Mindestwindgeschwindigkeit“
lehnen wir im Sinne der ausgewogenen Gesamtplanung jedoch weiterhin ab.
Anlage 2 | BV 1 Abwägungsvorschläge -
Unternehmen/Verbände:
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteilung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB von Unternehmen und Verbänden
- Stellungnahme
2 - EWP Eifel-Windpark Ormont-Stadtkyll GmbH & Co. KG
(Seite 4 bis 14 der Anlage 2 / hier:
Seite 4-5)
Bürgermeister Böffgen weist auf eine
Änderung des Abwägungsvorschlages auf den Seiten 4 und 5 zur Thematik
Rotor-Out-Regelung hin. In der Sitzungsvorlage ist die Rede von einer Rotorblattlänge
bzw. einem Abstandsbereich für die Berechnung des Flächenbeitragswertes von 75
Meter. Unter Zustimmung des Gremiums wird die Angabe auf 80 Meter abgeändert.
-Sitzungsunterbrechung-
Bürgermeister Böffgen unterbricht die Sitzung um 18:25 Uhr
nach der Stellungnahme 9 - Naturschutzinitiative e.V. (NI), Seite 45 bis 67 der
Anlage 2 für eine ca. halbstündige Sitzungspause. Nach der Pause setzt der
Vorsitzende die Sitzung um 19:00 Uhr mit der Stellungnahme 10 - Rheinischer
Verein für Denkmalschutzpflege und
Landschaftsschutz e.V. – Seite 67 bis 76, Anlage 2 fort.
- Allgemeine
Wortmeldung nach den Stellungnahmen der Unternehmen/Verbände
Zu Wohnbauflächen im Innenbereich und
zu Ferienparks wurde im Rahmen der Festlegung der Ausschlusskriterien ein Schutzabstand
von 1.000 m festgelegt, zu Aussiedlungshöfen jedoch nur 500 m. Ratsmitglied
Weber weist daraufhin, dass der ein- oder andere Aussiedlungshof durch diese
Regelung stark durch Windkraftanlagen beeinträchtigt werden könnte. Hier
sollten größere Abstände, analog der vorgenannten Kriterien, bei der
Detailuntersuchung auf der Einzelgenehmigungsebene Berücksichtigung finden.
Anlage 3 | BV 1 Abwägungsvorschläge -
BürgerInnen nach Themen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteilung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB von BürgerInnen, welche für die Abwägung
thematisch zugefasst wurden.
- Stellungnahme
13 – Sonstige Bedenken und Vorschläge
(Seite 25 bis 30 / hier: Seite 26)
Der
Abwägungsvorschlag zu der Anregung, dass die Belastung insbesondere in Reuth
und Neureuth sowie in der ehemaligen VG Obere Kyll bereits sehr hoch ist, so
dass weitere Anlagen unzumutbar sind, wird wie folgt angepasst: „..In der Tat
besteht in der ehemaligen VG Obere Kyll eine erhebliche Vorbelastung. Da es
einerseits nach dem Kriterienkatalog der VG Gerolstein keine anderweitigen
Eignungsflächen in anderen Teilen der Verbandsgemeinde gibt, andererseits
die Verpflichtung zum Ausbau der Windenergie besteht, gibt es keine Alternativen…“
Bezüglich der Beschlussfassungen zu den einzelnen
Stellungnahmen und Thematisierungen wird auf die Anlagen, welche Bestandteil
der Niederschrift sind, verwiesen:
- Beschlüsse
zu den Abwägungsvorschlägen – Träger öffentlicher Belange
- Beschlüsse
zu den Abwägungsvorschlägen – Unternehmen/Verbände
- Beschlüsse
zu den Abwägungsvorschlägen – BürgerInnen nach Themen