Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt der erneuten Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren durch Einreichung einer Projektskizze zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu und befürwortet eine evtl. anschließende Beantragung von Bundesfördermitteln aus diesem Programm.

 

Der zur Finanzierung der Maßnahme erforderliche kommunale Eigenanteil wird bereitgestellt.


Sachverhalt:

 

Die Sanierung der Turnhalle an der GRS+ in Gerolstein wurde bereits 2014 vom damaligen Verbandsgemeinderat als Maßnahme festgelegt.

 

2018 wurde eine Förderung aus Schulbaumitteln für Brandschutz, Unfallschutz und Barrierefreiheit beantragt. Parallel wurde auch eine Projektskizze zur Förderung aus Bundesmitteln eingereicht. Die Maßnahme wurde im Jahr 2018 nicht für eine Bundesförderung berücksichtigt.

 

2022 erfolgte ein erneuter Projektaufruf für Bundesmittel für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Die VG Gerolstein beteiligte sich aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses am 29.09.2022 mit einer Projektzkizze am Interessensbekundungsverfahren.  Die Maßnahme wurde 2022 ebenfalls nicht für eine Bundesförderung berücksichtigt.

 

Auch in diesem Jahr wurde ein Projektaufruf für die o.g. Bundesförderung veröffentlicht. Die Einreichung der Projektskizze kann bis zum 15.09.2023 erfolgen. Mit Einreichung muss die Gesamtfinanzierung des Projektes vom Antragssteller bestätigt werden. Im Januar 2024 werden die Kommunen informiert, ob ihr Projekt durch den Haushaltsausschuss des Bundestages zur weiteren Zuschussbeantragung ausgewählt wurde. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 %. Gefördert werden Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung mit hoher Qualität im Hinblick auf energetische Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel als Beitrag zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude.

 

Um die Projektskizze einreichen zu können, ist formal erneut ein Beschluss des Verbandsgemeinderates erforderlich, der die Bereitstellung des geforderten Eigenanteils bestätigt. Der Ratsbeschluss sollte sich als kommunale Willensbekundung konkret auf die Befürwortung der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zum Programmaufruf SJK 2023 beziehen und sowohl die Beantragung und Durchführung der Maßnahme als auch die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils befürworten. Dieser Beschluss muss spätestens bis 06. Oktober 2023 nachgereicht werden.

 

Parallel wird ein Antrag auf Förderung aus Schulbaumitteln bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier für Maßnahmen des Brandschutzes, des Unfallschutzes sowie der Barrierefreiheit gestellt (Fristende 01.10.2023); hier beträgt die Förderquote 40 %. Aus Mitteln des Landkreises Vulkaneifel können für diese Bereiche 10 % beantragt werden. Die Mittel aus diesen Fördertöpfen sind nach Bewilligung von den förderfähigen Kosten der Bundesmittel abzuziehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Durchführung der Maßnahme stehen derzeit Haushaltsmittel in Höhe von rd. 2 Mio. € zur Verfügung.