Sitzung: 12.09.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 3-0042/23/01-167
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat stimmt der erneuten Teilnahme am
Interessensbekundungsverfahren durch Einreichung einer Projektskizze zum
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ zu und befürwortet eine evtl. anschließende Beantragung von
Bundesfördermitteln aus diesem Programm.
Der
zur Finanzierung der Maßnahme erforderliche kommunale Eigenanteil wird
bereitgestellt.
Sachverhalt:
Die Sanierung der Turnhalle an
der GRS+ in Gerolstein wurde bereits 2014 vom damaligen Verbandsgemeinderat als
Maßnahme festgelegt.
2018 wurde eine Förderung aus
Schulbaumitteln für Brandschutz, Unfallschutz und Barrierefreiheit beantragt.
Parallel wurde auch eine Projektskizze zur Förderung aus Bundesmitteln
eingereicht. Die Maßnahme wurde im Jahr 2018 nicht für eine Bundesförderung berücksichtigt.
2022 erfolgte ein erneuter
Projektaufruf für Bundesmittel für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Die VG Gerolstein beteiligte sich aufgrund
eines entsprechenden Ratsbeschlusses am 29.09.2022 mit einer Projektzkizze am Interessensbekundungsverfahren.
Die Maßnahme wurde 2022 ebenfalls nicht
für eine Bundesförderung berücksichtigt.
Auch in diesem Jahr wurde ein
Projektaufruf für die o.g. Bundesförderung veröffentlicht. Die Einreichung der
Projektskizze kann bis zum 15.09.2023 erfolgen. Mit Einreichung muss die
Gesamtfinanzierung des Projektes vom Antragssteller bestätigt werden. Im Januar
2024 werden die Kommunen informiert, ob ihr Projekt durch den
Haushaltsausschuss des Bundestages zur weiteren Zuschussbeantragung ausgewählt
wurde. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 %. Gefördert werden Projekte mit
besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung mit hoher Qualität im Hinblick auf energetische Wirkungen und
Anpassungsleistungen an den Klimawandel als Beitrag zum Erreichen der Ziele des
Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude.
Um die
Projektskizze einreichen zu können, ist formal erneut ein Beschluss des
Verbandsgemeinderates erforderlich, der die Bereitstellung des geforderten
Eigenanteils bestätigt. Der Ratsbeschluss sollte sich als
kommunale Willensbekundung konkret auf die Befürwortung der Teilnahme am
Interessenbekundungsverfahren zum Programmaufruf SJK 2023 beziehen und sowohl
die Beantragung und Durchführung der Maßnahme als auch die Bereitstellung des
kommunalen Eigenanteils befürworten. Dieser
Beschluss muss spätestens bis 06. Oktober 2023 nachgereicht werden.
Parallel
wird ein Antrag auf Förderung aus Schulbaumitteln bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier für Maßnahmen des Brandschutzes,
des Unfallschutzes sowie der Barrierefreiheit gestellt (Fristende 01.10.2023);
hier beträgt die Förderquote 40 %. Aus Mitteln des Landkreises Vulkaneifel
können für diese Bereiche 10 % beantragt werden. Die Mittel aus diesen
Fördertöpfen sind nach Bewilligung von den förderfähigen Kosten der
Bundesmittel abzuziehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur
Durchführung der Maßnahme stehen derzeit Haushaltsmittel in Höhe von rd. 2 Mio.
€ zur Verfügung.