Sitzung: 20.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 1-0425/23/35-026
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass
Geldvermögen des aufgelösten TC Stadtkyll in Höhe von 7.172,07 € anzunehmen und
dem Vorschlag des Vorsitzenden zu folgen und den Geldbetrag dem Sportverein
Stadtkyll zur Verfügung zu stellen, damit die dortige Tennisabteilung die
Clubanlage weiterhin nutzen kann.
Sachverhalt:
Der Tennisclub Stadtkyll e.V. hat
sich aufgelöst. In seiner Satzung ist geregelt, dass bei Auflösung des Vereins
das Vermögen an die Ortsgemeinde Stadtkyll fällt, verbunden mit der
Zweckbestimmung, dass dieses unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des
Sports in Stadtkyll verwendet werden darf.
Im Vorfeld dieser Befassung hat
sich der Vorsitzende mit den Liquidatoren des TC Stadtkyll und dem Vorsitzenden
des Sportvereins Stadtkyll abgestimmt dergestalt, dass die Ortsgemeinde das
Geldvermögen in Höhe von 7.172,07 € dem Sportverein zuwendet, damit die
Clubanlage (Clubhaus, zwei Tennisplätze) von der inzwischen im Sportverein
vorhandenen Tennisabteilung weiter genutzt werden kann.