Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass Geldvermögen des aufgelösten TC Stadtkyll in Höhe von 7.172,07 € anzunehmen und dem Vorschlag des Vorsitzenden zu folgen und den Geldbetrag dem Sportverein Stadtkyll zur Verfügung zu stellen, damit die dortige Tennisabteilung die Clubanlage weiterhin nutzen kann.


Sachverhalt:

 

Der Tennisclub Stadtkyll e.V. hat sich aufgelöst. In seiner Satzung ist geregelt, dass bei Auflösung des Vereins das Vermögen an die Ortsgemeinde Stadtkyll fällt, verbunden mit der Zweckbestimmung, dass dieses unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports in Stadtkyll verwendet werden darf.

 

Im Vorfeld dieser Befassung hat sich der Vorsitzende mit den Liquidatoren des TC Stadtkyll und dem Vorsitzenden des Sportvereins Stadtkyll abgestimmt dergestalt, dass die Ortsgemeinde das Geldvermögen in Höhe von 7.172,07 € dem Sportverein zuwendet, damit die Clubanlage (Clubhaus, zwei Tennisplätze) von der inzwischen im Sportverein vorhandenen Tennisabteilung weiter genutzt werden kann.