Sitzung: 09.08.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: G-0021/23/19-026
Beschluss:
Die Vergleichsangebote fehlen aktuell.
Diese werden in der nächsten Woche vom Ortsbürgermeister Emondts angefordert.
Diesen Firmen wird eine Frist bis zum 10.09.2023 gesetzt. Wenn bis dahin kein
Vergleichsangebot vorliegt, wird der Auftrag an die vorliegende Firma vergeben.
Die Gemeinde stellt den Schotter für
die Wegreparaturarbeiten zur Verfügung. Der Schotter kann aus diesem Grund aus
dem Angebot herausgenommen werden.
Sachverhalt:
Ortsbürgermeister Emondts hat bei
einem ortsnahen Bauunternehmen einen Kostenvoranschlag über die Instandsetzung
des Fußweges in Bereich Kutschweg-Bahnhofstraße angefordert.
Mit E-Mail vom 03.08.2023 wurde der
Kostenvoranschlag, welcher sich auf eine Angebotssumme in Höhe von 7.088,59
Euro beläuft, an den Vorsitzenden übersandt.
Hinweis der
Verwaltung:
Die
Verwaltung weist daraufhin, dass nach rheinland-pfälzischem Vergaberecht nur
bei einem Wert von unter 3.000 Euro netto ein Auftrag ohne Einholen weiterer
Vergleichsangebote zulässig ist (Direktauftrag). Auch im Falle des
Direktauftrages sind die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit zu berücksichtigen.
In allen
weiteren Fällen ist mindestens die Einholung von 3 Angeboten erforderlich,
zudem müssen die erforderlichen Haushaltsmittel vorhanden sein. Hier handelt es
sich um eine freihändige Vergabe von Bauleistungen, die in RLP gemäß VV
Öffentliches Auftragswesen bei einer Wertgrenze von 3.000 Euro netto bis 40.000
Euro netto unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Im hiesigen
Fall sollten Ihnen somit mindestens 2 Vergleichsangebote vorliegen, bevor der
Auftrag von der Ortsgemeinde vergeben werden kann.