Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Die Vergleichsangebote fehlen aktuell. Diese werden in der nächsten Woche vom Ortsbürgermeister Emondts angefordert. Diesen Firmen wird eine Frist bis zum 10.09.2023 gesetzt. Wenn bis dahin kein Vergleichsangebot vorliegt, wird der Auftrag an die vorliegende Firma vergeben.

 

Die Gemeinde stellt den Schotter für die Wegreparaturarbeiten zur Verfügung. Der Schotter kann aus diesem Grund aus dem Angebot herausgenommen werden.

 


Sachverhalt:

 

Ortsbürgermeister Emondts hat bei einem ortsnahen Bauunternehmen einen Kostenvoranschlag über die Instandsetzung des Fußweges in Bereich Kutschweg-Bahnhofstraße angefordert.

 

Mit E-Mail vom 03.08.2023 wurde der Kostenvoranschlag, welcher sich auf eine Angebotssumme in Höhe von 7.088,59 Euro beläuft, an den Vorsitzenden übersandt.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die Verwaltung weist daraufhin, dass nach rheinland-pfälzischem Vergaberecht nur bei einem Wert von unter 3.000 Euro netto ein Auftrag ohne Einholen weiterer Vergleichsangebote zulässig ist (Direktauftrag). Auch im Falle des Direktauftrages sind die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen.

 

In allen weiteren Fällen ist mindestens die Einholung von 3 Angeboten erforderlich, zudem müssen die erforderlichen Haushaltsmittel vorhanden sein. Hier handelt es sich um eine freihändige Vergabe von Bauleistungen, die in RLP gemäß VV Öffentliches Auftragswesen bei einer Wertgrenze von 3.000 Euro netto bis 40.000 Euro netto unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

 

Im hiesigen Fall sollten Ihnen somit mindestens 2 Vergleichsangebote vorliegen, bevor der Auftrag von der Ortsgemeinde vergeben werden kann.