Sitzung: 09.08.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0361/23/23-012
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest. Des Weiteren wird die Entlastung
des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten
haben, erteilt.
Ausschließungsgründe
(§ 22 GemO)
Der Ortsbürgermeister und die
Beigeordneten haben an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22 Gemeindeordnung
(GemO) nicht teilgenommen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2021 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
den Jahresabschluss nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf
die Inhalte der Sitzungsniederschrift sowie des Prüfberichtes wird an dieser
Stelle verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu
keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem
Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: