Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Befangen: 1

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung erfolgt über die VV-Wiederaufbau.

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beauftragt die Firma Bellbau, Im Tal 6, 54570 Pelm mit der Beseitigung der Hochwasserschäden am Henkersbach in der OG Pelm gemäß dem Angebot vom 03.07.2023 für die auf die Verbandsgemeinde als Gewässerunterhaltungspflichtige entfallenen Arbeiten.


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO:

 

Ausschussmitglied Dieter Bernardy hat an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22 Gemeindeordnung (GemO) nicht teilgenommen.

 

Sachverhalt:

 

Durch das Starkregenereignis am 14./15.07.2021 sind am Henkersbach in der Ortsgemeinde Pelm sowohl Schäden an Anliegergrundstücken als auch am Gewässer Henkersbach entstanden.

 

Im Rahmen der Planungen zur Beseitigung der entstanden Schäden durch die Anlieger hat sich herausgestellt, dass die Maßnahme nur gemeinsam mit der Verbandsgemeinde durchgeführt werden kann. Das beauftragte Planungsbüro Hömme hat dementsprechend die gemeinsame Planung für die Anlieger und die Verbandsgemeinde übernommen. In Abstimmung mit den Anliegern soll die Maßnahme im Herbst dieses Jahres umgesetzt werden.

 

Das Planungsbüro hat daher die Leistungen für die Maßnahmen der Verbandsgemeinde bei der Firma Bell Bau, Im Tal 6, 54570 Pelm, welche durch die Anlieger beauftragt wird, angefragt.

 

Das Angebot der Firma Bell Bau beläuft sich insgesamt auf brutto 107.195,20 €. Der Kostenanteil der Verbandsgemeinde beläuft sich auf ca. brutto 70.000 bis 80.000 €. Eine genaue Kostenangabe kann erst im Rahmen bzw. nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. Das Planungsbüro Hömme hat bestätigt, dass die Preise marktüblich sind.

 

Der Förderantrag auf Grundlage des Schadensgutachtens, welches der Sitzungsvorlage beiliegt, wurde durch die Verwaltung gestellt. Eine Bewilligung ist noch nicht erfolgt.

 

Um die Maßnahme aber im Oktober umzusetzen, ist eine zeitnahe Auftragsvergabe erforderlich.