Sitzung: 03.08.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Befangen: 1
Vorlage: 2-0384/23/01-173
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Finanzierung erfolgt über die VV-Wiederaufbau.
Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beauftragt die
Firma Bellbau, Im Tal 6, 54570 Pelm mit der Beseitigung der Hochwasserschäden
am Henkersbach in der OG Pelm gemäß dem Angebot vom 03.07.2023 für die auf die
Verbandsgemeinde als Gewässerunterhaltungspflichtige entfallenen Arbeiten.
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO:
Ausschussmitglied Dieter Bernardy hat an der
Beratung und Abstimmung gemäß § 22 Gemeindeordnung (GemO) nicht teilgenommen.
Sachverhalt:
Durch das Starkregenereignis am 14./15.07.2021 sind am
Henkersbach in der Ortsgemeinde Pelm sowohl Schäden an Anliegergrundstücken als
auch am Gewässer Henkersbach entstanden.
Im Rahmen der Planungen zur Beseitigung der entstanden
Schäden durch die Anlieger hat sich herausgestellt, dass die Maßnahme nur
gemeinsam mit der Verbandsgemeinde durchgeführt werden kann. Das beauftragte
Planungsbüro Hömme hat dementsprechend die gemeinsame Planung für die Anlieger
und die Verbandsgemeinde übernommen. In Abstimmung mit den Anliegern soll die
Maßnahme im Herbst dieses Jahres umgesetzt werden.
Das Planungsbüro hat daher die Leistungen für die
Maßnahmen der Verbandsgemeinde bei der Firma Bell Bau, Im Tal 6, 54570 Pelm,
welche durch die Anlieger beauftragt wird, angefragt.
Das Angebot der Firma Bell Bau beläuft sich insgesamt auf
brutto 107.195,20 €. Der Kostenanteil der Verbandsgemeinde beläuft sich auf ca.
brutto 70.000 bis 80.000 €. Eine genaue Kostenangabe kann erst im Rahmen bzw.
nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. Das Planungsbüro Hömme hat bestätigt,
dass die Preise marktüblich sind.
Der Förderantrag auf Grundlage des Schadensgutachtens,
welches der Sitzungsvorlage beiliegt, wurde durch die Verwaltung gestellt. Eine
Bewilligung ist noch nicht erfolgt.
Um die Maßnahme aber im Oktober umzusetzen, ist eine
zeitnahe Auftragsvergabe erforderlich.