Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

-          50,00 € brutto /fm Langholz (Laubholz) für Ortsansässige

-          60,00€ brutto /fm für nicht Ortsansässige

-          16,05 € brutto /rm unaufgearbeitete Bäume und Fichten Käferholz

-          5,35 € brutto /fm Fichte für Ortsansässige

-          8,56 € brutto /fm Fichte für nicht Ortsansässige

 

-          Grundsätzlich erfolgt die Veräußerung nur an Ortsansässige. Die Preise für nicht Ortsansässige kommen nur zur Geltung, wenn nicht alle Holzmengen an Ortsansässige veräußert wurden. Die Menge wird sowohl für Ortsansässige als auch für nicht Ortsansässige auf 5 fm je Haushalt begrenzt.

 

-          Zusätzlich ist ein Feuerstättennachweis zu erbringen.

 

-          Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachweis zum Führen einer Motorsäge vorliegen muss.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde das Brennholz zu folgenden Konditionen verkauft:

 

-          48,15 € brutto /fm Langholz (Laubholz) für Ortsansässige

-          52,43 € brutto /fm für nicht Ortsansässige

-          16,05 € brutto /rm unaufgearbeitete Bäume und Fichten Käferholz

-          5,35 € brutto /fm Fichte für Ortsansässige

-          8,56 € brutto /fm Fichte für nicht Ortsansässige

 

-          Grundsätzlich erfolgt die Veräußerung nur an Ortsansässige. Die Preise für nicht Ortsansässige kommen nur zur Geltung, wenn nicht alle Holzmengen an Ortsansässige veräußert wurden. Die Menge wird sowohl für Ortsansässige als auch für nicht Ortsansässige auf 5 fm je Haushalt begrenzt.