Sitzung: 09.08.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0365/23/23-014
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu
veräußern:
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50,00 € brutto /fm Langholz
(Laubholz) für Ortsansässige
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60,00€ brutto /fm für nicht
Ortsansässige
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16,05 € brutto /rm unaufgearbeitete
Bäume und Fichten Käferholz
-
5,35 € brutto /fm Fichte für
Ortsansässige
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8,56 € brutto /fm Fichte für nicht
Ortsansässige
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Grundsätzlich erfolgt die
Veräußerung nur an Ortsansässige. Die Preise für nicht Ortsansässige kommen nur
zur Geltung, wenn nicht alle Holzmengen an Ortsansässige veräußert wurden. Die
Menge wird sowohl für Ortsansässige als auch für nicht Ortsansässige auf 5 fm
je Haushalt begrenzt.
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Zusätzlich ist ein
Feuerstättennachweis zu erbringen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass
ein Nachweis zum Führen einer Motorsäge vorliegen muss.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde das Brennholz zu
folgenden Konditionen verkauft:
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48,15 € brutto /fm Langholz
(Laubholz) für Ortsansässige
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52,43 € brutto /fm für nicht
Ortsansässige
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16,05 € brutto /rm
unaufgearbeitete Bäume und Fichten Käferholz
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5,35 € brutto /fm Fichte für
Ortsansässige
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8,56 € brutto /fm Fichte für nicht
Ortsansässige
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Grundsätzlich erfolgt die
Veräußerung nur an Ortsansässige. Die Preise für nicht Ortsansässige kommen nur
zur Geltung, wenn nicht alle Holzmengen an Ortsansässige veräußert wurden. Die
Menge wird sowohl für Ortsansässige als auch für nicht Ortsansässige auf 5 fm
je Haushalt begrenzt.