Sitzung: 03.08.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0374/23/01-169
Beschluss:
- Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Abwägung/Würdigung
der während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange nach der beigefügten Tabelle entsprechend der
jeweiligen Beschlussvorschläge.
- Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Abwägung/Würdigung
der während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen der Verbände
und Unternehmen nach der beigefügten Tabelle entsprechend der
jeweiligen Beschlussvorschläge
- Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Abwägung/Würdigung
der während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach
der beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge
- Die Überprüfung der
pauschalgeschützten Flächen wird zum Verbandsgemeinderat erfolgen. Der
Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung zur
Auswirkung der Ergebnisse der Umweltprüfung nach Klärung der Sachverhalte
zu fassen.
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO:
Etwaige Ausschließungsgründe
wurden entsprechend der abzustimmenden Stellungnahme geprüft und unter der
entsprechenden Beschlussfassung vermerkt.
Ausschussmitglied Martin Kleppe
hat auf die Mitwirkung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der „Bürgerinitiative
Sturm im Wald e.V., St. Rochusweg 16, 54579 Üxheim“ (Anlage 2, Stellungnahme
Nr. 11 sowie der Anlage 3, Thematisierung Nr. 1 und 2) freiwillig verzichtet.
Von Seiten der Verwaltung wird
geprüft, ob Herr Kleppe als aktiv Mitwirkender an der Stellungnahme der
„Bürgerinitiative Sturm im Wald e.V., St. Rochusweg 16, 54579 Üxheim“ und an
dem „Informationsblatt der Bürgerinitiative - Flyer zur
Teilfortschreibung Windenergie des FNP der Verbandsgemeinde Gerolstein“ sowie
als Vorsitzender des eingetragenen Vereins „Bürgerinitiative Sturm im Wald
e.V.“ gemäß § 22 GemO auszuschließen ist.
Sachverhalt:
Die Gremien der VG haben sich mit der Teilfortschreibung
des Flächennutzungsplanes Windenergie bereits mehrfach befasst. Zuletzt wurde
in der Sitzung am 29.09.2022 über die Auswirkungen der landesplanerischen
Stellungnahme vom 17.03.2022 beraten. Es wurden in der Sitzung die Ergebnisse
aus der landesplanerischen Stellungnahme vorgestellt sowie die daraus folgenden
Änderungen für die Planung beschlossen. Ebenso wurde beschlossen, dass die
frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3
Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für
die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Gerolstein - Windenergie
wurde mit Schreiben vom 10.03.2023 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels einer Offenlage vom 20.03.
bis 24.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein nach vorheriger
Bekanntmachung am 10.03.2023 im Mitteilungsblatt. Zusätzlich konnten die
Unterlagen über die Homepage der VG im Internet eingesehen werden.
Im durchgeführten Verfahren wurden 94 Behörden, Nachbargemeinden
sowie weitere Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon haben 39 Träger
öffentlicher Belange und benachbarte Gemeinden eine Stellungnahme innerhalb des
Verfahrens nach § 4 (1) BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Teilbereich Windkraft abgegeben. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von
Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingereicht.
Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen wurden ausgewertet und das Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und
Landschaftsarchitektur GmbH, Trier hat die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung der
eingegangenen Anregungen in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung vorbereitet.
Im Folgenden wird auf die mit der Sitzungsvorlage übersandten
Anlagen mit Stellungnahmen der Behörden und aus der Öffentlichkeit ggfls. mit
Untergliederung verwiesen. In der linken Spalte ist die jeweilige
Stellungnahme/Anregung im Wortlaut wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält den
jeweiligen Abwägungsvorschlag und – soweit erforderlich – den Beschlussvorschlag.
Aufgrund einer Rückfrage aus dem Plenum zum Flächenziel
des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ergeht nachfolgende Antwort: Es ist derzeit noch nicht im Land
geklärt, wie das Flächenziel von 2,2 % erreicht werden soll. Soweit die
Verwaltung informiert ist, soll dies durch die Planungsgemeinschaften geregelt
werden. Sollte das Flächenziel zu den jeweiligen Stichtagen im Land nicht
erreicht werden, gilt entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung die
Privilegierung nach § 35 BauGB.
Der Vorsitzende stellt in der Sitzung die drei
Abwägungstabellen sowie die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung vor:
- Anlage
1 | Abwägungsvorschläge – Träger öffentlicher Belange
- Anlage
2 | Abwägungsvorschläge – Unternehmen/Verbände
- Anlage
3 | Abwägungsvorschläge – BürgerInnen nach Themen
Fragestellungen zu den einzelnen Stellungnahmen und
Abwägungen/Würdigungen werden von Bürgermeister Böffgen, Herrn Dipl.-Ing.
Reinhold Hierlmeier vom Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und
Landschaftsarchitektur GmbH, Trier sowie von Herrn Fachbereichsleiter Oliver
Schwarz, Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt der VGV Gerolstein beantwortet.
Anlage 1 | BV 1 Abwägungsvorschläge - Träger
öffentlicher Belange:
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie aus
der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
- Stellungnahme
13 – Forstamt Hillesheim vom 21.04.2023 (ab Seite 19 der Anlage 1)
Die persönliche Auffassung von
Ausschussmitglied Kleppe ist, dass der Forstamtsleiter des Forstamtes
Hillesheim ein privates Interesse besitzt, weshalb die Neutralität des
Forstamtes Hillesheim in Frage zu stellen wäre.
- Stellungnahme
32 - Ortsgemeinde Kerschenbach vom 19.04.2023 (ab Seite 50 der Anlage 1)
Wir, die Mitglieder von SPD und Liste Bürgerwille aus der
Fraktionsgemeinschaft SPD/Liste Bürgerwille/Sturm im Wald im
Verbandsgemeinderat Gerolstein, unterstützen die
vorgebrachten Anliegen der Ortsgemeinde Kerschenbach i.V.m. den Anregungen der
Arenberg-Schleiden GmbH und der JUWI GmbH in Bezug auf die vorhandenen
Eignungsflächen sowie die Potenziale des bestehenden Windparks, sowohl im Sinne
aller Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden als auch der Gemeinde
entsprechende Lösungsmöglichkeiten durch die Verwaltung aufzuzeigen. Den
Vorschlag der Ausnahme vom Steuerungskriterium „Mindestwindgeschwindigkeit“
lehnen wir im Sinne der ausgewogenen Gesamtplanung jedoch weiterhin ab.
- Stellungnahme 33 - Ortsgemeinde Stadtkyll
vom 24.04.2023 (ab Seite 52 der Anlage 1)
Ausschussmitgliedes
Kleppe gibt zu Protokoll, dass Windkraft ein hoher Störfaktor ist, weshalb der
Freihaltebereich von 400 Metern um den Mittelpunkt der Wildbrücke zu gering
sei.
- Ausschussmitglied
Kleppe gibt zu Protokoll, dass aus seiner Sicht die Ortsgemeinden (als
Träger öffentlicher Belange) nicht richtig und nicht genügend
Informationen zur Teilfortschreibung Flächennutzungsplanung Windenergie erhalten
haben.
-Sitzungsunterbrechung-
Bürgermeister Böffgen unterbricht
die Sitzung um
18:25 Uhr für eine ca. halbstündige Sitzungspause. Nach der Pause setzt der
Vorsitzende die Sitzung um 19:00 Uhr mit den Stellungnahmen von Unternehmen und
Verbänden sowie den entsprechenden Abwägungsvorschlägen fort:
Anlage 2 | BV 1 Abwägungsvorschläge -
Unternehmen/Verbände:
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteilung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB von Unternehmen und Verbänden
- Stellungnahme 4 | JUWI GmbH vom
12.04.2023 (ab Seite 29 der Anlage 2)
Zu dem
Abwägungsvorschlag wird von Ausschussmitglied Kleppe vorgebracht, dass mit
einer zusätzlichen Lärmbelastung zu rechnen ist. Es wird zugesagt, dass der
Abwägungsvorschlag fachlich klargestellt / abgeändert.
- Ausschussmitglied Kleppe merkt an, dass die
Ausführungen, wonach eine Vorbelastung der ehemaligen Verbandsgemeinde
Hillesheim durch Windenergie nicht korrekt sind. Die Formulierungen werden
entsprechend angepasst.
-Sitzungsunterbrechung-
Bürgermeister Böffgen unterbricht
die Sitzung um 20:35 Uhr für eine kurze Sitzungspause. Die Sitzung wird um
20:45 Uhr mit den Stellungnahmen von
Bürgerinnen und Bürgern fortgeführt:
Anlage 3 | BV 1 Abwägungsvorschläge -
BürgerInnen nach Themen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB von BürgerInnen, welche für die Abwägung thematisch
zugefasst wurden.
- Thematisierung 3 | Waldfunktion und
Walderhaltung (ab Seite 8 der Anlage 3)
Auf Anfrage
von Herrn Kleppe entgegnet Herr Hierlmeier, dass alte Windkraftanlagen inklusive
des Fundamentes zurückgebaut werden können, so dass wieder Waldfläche entstehen
kann. Für einen solchen Rückbau sei ihm aber kein Praxisbeispiel bekannt.
- Thematisierung 5 | Beeinträchtigungen von
Tieren (Artenschutz-Konflikte) und der Biodiversität (ab Seite 12 der
Anlage 3)
Ausschussmitglied
Kleppe verweist bezüglich des Tötungsrisiko der Tiere auf die bestehenden
Regelungen des Naturschutzgesetztes. Vom Planungsbüro wird auf die möglichen
Ausgleichsmaßnahmen und -zahlungen verwiesen.
Bezüglich der Beschlussfassungen zu den einzelnen
Stellungnahmen und Thematisierungen wird auf die Anlagen, welche Bestandteil
der Niederschrift sind, verwiesen:
- Beschlüsse zu den Abwägungsvorschlägen –
Träger öffentlicher Belange
- Beschlüsse
zu den Abwägungsvorschlägen – Unternehmen/Verbände
- Beschlüsse
zu den Abwägungsvorschlägen – BürgerInnen nach Themen
Der nachfolgende Gesamtbeschluss
wird in Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern um Punkt 4 ergänzt, wonach die
Überprüfung der pauschalgeschützten Flächen in der Sitzung des
Verbandsgemeinderates erfolgen soll.