Beschluss:

 

  1. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Abwägung/Würdigung der während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach der beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge.

 

  1. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Abwägung/Würdigung der während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Verbände und Unternehmen nach der beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge

 

  1. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Abwägung/Würdigung der während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach der beigefügten Tabelle entsprechend der jeweiligen Beschlussvorschläge

 

  1. Die Überprüfung der pauschalgeschützten Flächen wird zum Verbandsgemeinderat erfolgen. Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung zur Auswirkung der Ergebnisse der Umweltprüfung nach Klärung der Sachverhalte zu fassen.

Ausschließungsgründe nach § 22 GemO:

 

Etwaige Ausschließungsgründe wurden entsprechend der abzustimmenden Stellungnahme geprüft und unter der entsprechenden Beschlussfassung vermerkt.

 

Ausschussmitglied Martin Kleppe hat auf die Mitwirkung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der „Bürgerinitiative Sturm im Wald e.V., St. Rochusweg 16, 54579 Üxheim“ (Anlage 2, Stellungnahme Nr. 11 sowie der Anlage 3, Thematisierung Nr. 1 und 2) freiwillig verzichtet.

 

Von Seiten der Verwaltung wird geprüft, ob Herr Kleppe als aktiv Mitwirkender an der Stellungnahme der „Bürgerinitiative Sturm im Wald e.V., St. Rochusweg 16, 54579 Üxheim“ und an dem „Informationsblatt der Bürgerinitiative - Flyer zur Teilfortschreibung Windenergie des FNP der Verbandsgemeinde Gerolstein“ sowie als Vorsitzender des eingetragenen Vereins „Bürgerinitiative Sturm im Wald e.V.“ gemäß § 22 GemO auszuschließen ist.

 

Sachverhalt:

 

Die Gremien der VG haben sich mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie bereits mehrfach befasst. Zuletzt wurde in der Sitzung am 29.09.2022 über die Auswirkungen der landesplanerischen Stellungnahme vom 17.03.2022 beraten. Es wurden in der Sitzung die Ergebnisse aus der landesplanerischen Stellungnahme vorgestellt sowie die daraus folgenden Änderungen für die Planung beschlossen. Ebenso wurde beschlossen, dass die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.

 

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Gerolstein - Windenergie wurde mit Schreiben vom 10.03.2023 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels einer Offenlage vom 20.03. bis 24.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein nach vorheriger Bekanntmachung am 10.03.2023 im Mitteilungsblatt. Zusätzlich konnten die Unterlagen über die Homepage der VG im Internet eingesehen werden.

 

Im durchgeführten Verfahren wurden 94 Behörden, Nachbargemeinden sowie weitere Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon haben 39 Träger öffentlicher Belange und benachbarte Gemeinden eine Stellungnahme innerhalb des Verfahrens nach § 4 (1) BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teilbereich Windkraft abgegeben. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingereicht.

 

Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und das Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier hat die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung der eingegangenen Anregungen in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung vorbereitet.

 

Im Folgenden wird auf die mit der Sitzungsvorlage übersandten Anlagen mit Stellungnahmen der Behörden und aus der Öffentlichkeit ggfls. mit Untergliederung verwiesen. In der linken Spalte ist die jeweilige Stellungnahme/Anregung im Wortlaut wiedergegeben. Die rechte Spalte enthält den jeweiligen Abwägungsvorschlag und – soweit erforderlich – den Beschlussvorschlag.

 

Aufgrund einer Rückfrage aus dem Plenum zum Flächenziel des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ergeht nachfolgende Antwort: Es ist derzeit noch nicht im Land geklärt, wie das Flächenziel von 2,2 % erreicht werden soll. Soweit die Verwaltung informiert ist, soll dies durch die Planungsgemeinschaften geregelt werden. Sollte das Flächenziel zu den jeweiligen Stichtagen im Land nicht erreicht werden, gilt entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung die Privilegierung nach § 35 BauGB.

 

Der Vorsitzende stellt in der Sitzung die drei Abwägungstabellen sowie die Vorschläge zur Abwägung/Würdigung vor:

  • Anlage 1 | Abwägungsvorschläge – Träger öffentlicher Belange
  • Anlage 2 | Abwägungsvorschläge – Unternehmen/Verbände
  • Anlage 3 | Abwägungsvorschläge – BürgerInnen nach Themen

 

Fragestellungen zu den einzelnen Stellungnahmen und Abwägungen/Würdigungen werden von Bürgermeister Böffgen, Herrn Dipl.-Ing. Reinhold Hierlmeier vom Planungsbüro BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier sowie von Herrn Fachbereichsleiter Oliver Schwarz, Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt der VGV Gerolstein beantwortet.

 

Anlage 1 | BV 1 Abwägungsvorschläge - Träger öffentlicher Belange:

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB

 

  • Stellungnahme 13 – Forstamt Hillesheim vom 21.04.2023 (ab Seite 19 der Anlage 1)

Die persönliche Auffassung von Ausschussmitglied Kleppe ist, dass der Forstamtsleiter des Forstamtes Hillesheim ein privates Interesse besitzt, weshalb die Neutralität des Forstamtes Hillesheim in Frage zu stellen wäre.

 

  • Stellungnahme 32 - Ortsgemeinde Kerschenbach vom 19.04.2023 (ab Seite 50 der Anlage 1)

Wir, die Mitglieder von SPD und Liste Bürgerwille aus der Fraktionsgemeinschaft SPD/Liste Bürgerwille/Sturm im Wald im Verbandsgemeinderat Gerolstein, unterstützen die vorgebrachten Anliegen der Ortsgemeinde Kerschenbach i.V.m. den Anregungen der Arenberg-Schleiden GmbH und der JUWI GmbH in Bezug auf die vorhandenen Eignungsflächen sowie die Potenziale des bestehenden Windparks, sowohl im Sinne aller Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden als auch der Gemeinde entsprechende Lösungsmöglichkeiten durch die Verwaltung aufzuzeigen. Den Vorschlag der Ausnahme vom Steuerungskriterium „Mindestwindgeschwindigkeit“ lehnen wir im Sinne der ausgewogenen Gesamtplanung jedoch weiterhin ab.

 

  • Stellungnahme 33 - Ortsgemeinde Stadtkyll vom 24.04.2023 (ab Seite 52 der Anlage 1)

Ausschussmitgliedes Kleppe gibt zu Protokoll, dass Windkraft ein hoher Störfaktor ist, weshalb der Freihaltebereich von 400 Metern um den Mittelpunkt der Wildbrücke zu gering sei.

 

  • Ausschussmitglied Kleppe gibt zu Protokoll, dass aus seiner Sicht die Ortsgemeinden (als Träger öffentlicher Belange) nicht richtig und nicht genügend Informationen zur Teilfortschreibung Flächennutzungsplanung Windenergie erhalten haben.

 

 

-Sitzungsunterbrechung-

Bürgermeister Böffgen unterbricht die Sitzung um 18:25 Uhr für eine ca. halbstündige Sitzungspause. Nach der Pause setzt der Vorsitzende die Sitzung um 19:00 Uhr mit den Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden sowie den entsprechenden Abwägungsvorschlägen fort:

 

 

Anlage 2 | BV 1 Abwägungsvorschläge - Unternehmen/Verbände:

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB von Unternehmen und Verbänden

 

  • Stellungnahme 4 | JUWI GmbH vom 12.04.2023 (ab Seite 29 der Anlage 2)

Zu dem Abwägungsvorschlag wird von Ausschussmitglied Kleppe vorgebracht, dass mit einer zusätzlichen Lärmbelastung zu rechnen ist. Es wird zugesagt, dass der Abwägungsvorschlag fachlich klargestellt / abgeändert.

 

  • Ausschussmitglied Kleppe merkt an, dass die Ausführungen, wonach eine Vorbelastung der ehemaligen Verbandsgemeinde Hillesheim durch Windenergie nicht korrekt sind. Die Formulierungen werden entsprechend angepasst.

 

 

-Sitzungsunterbrechung-

Bürgermeister Böffgen unterbricht die Sitzung um 20:35 Uhr für eine kurze Sitzungspause. Die Sitzung wird um 20:45 Uhr mit den Stellungnahmen  von Bürgerinnen und Bürgern fortgeführt:

 

 

Anlage 3 | BV 1 Abwägungsvorschläge - BürgerInnen nach Themen

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB von BürgerInnen, welche für die Abwägung thematisch zugefasst wurden.

 

  • Thematisierung 3 | Waldfunktion und Walderhaltung (ab Seite 8 der Anlage 3)

Auf Anfrage von Herrn Kleppe entgegnet Herr Hierlmeier, dass alte Windkraftanlagen inklusive des Fundamentes zurückgebaut werden können, so dass wieder Waldfläche entstehen kann. Für einen solchen Rückbau sei ihm aber kein Praxisbeispiel bekannt.

 

  • Thematisierung 5 | Beeinträchtigungen von Tieren (Artenschutz-Konflikte) und der Biodiversität (ab Seite 12 der Anlage 3)

Ausschussmitglied Kleppe verweist bezüglich des Tötungsrisiko der Tiere auf die bestehenden Regelungen des Naturschutzgesetztes. Vom Planungsbüro wird auf die möglichen Ausgleichsmaßnahmen und -zahlungen verwiesen.

 

Bezüglich der Beschlussfassungen zu den einzelnen Stellungnahmen und Thematisierungen wird auf die Anlagen, welche Bestandteil der Niederschrift sind, verwiesen:

  1. Beschlüsse zu den Abwägungsvorschlägen – Träger öffentlicher Belange
  2. Beschlüsse zu den Abwägungsvorschlägen – Unternehmen/Verbände
  3. Beschlüsse zu den Abwägungsvorschlägen – BürgerInnen nach Themen

 

Der nachfolgende Gesamtbeschluss wird in Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern um Punkt 4 ergänzt, wonach die Überprüfung der pauschalgeschützten Flächen in der Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgen soll.