Sitzung: 26.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1-0406/23/39-022
Beschluss:
Nach
ausführlicher Beratung empfiehlt der Land- und Forstwirtschaftsausschuss dem
Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:
55€ brutto je Festmeter Langholz
am Weg gerückt
für die ersten 5 Festmeter
80€ brutto für jeden weiteren Festmeter
80€ netto je Festmeter für Händler
Außerdem soll
eine Staffelung bei der Bestellung von Brennholz eingeführt werden. Die sieht
folgender-maßen aus:
3,5,8 oder 10
Festmeter können bestellt werden
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde das Brennholz zu
folgenden Konditionen verkauft:
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50,00€ (brutto) je Festmeter
Langholz für die ersten 5 Festmeter, am befahrbaren Waldweg gerückt.
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70,00€ (brutto) für jeden weiteren
Festmeter
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Die maximale Menge je Haushalt
wurde auf 10 fm Laubholz festgesetzt
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Notwendig: Vorlage einer
Kehrbescheinigung und Vorlage Motorsägenschein oder Angabe der Person, von der
das Holz abgearbeitet wird.
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Nur übrige Kontingente aus dem
Forstwirtschaftsplan können dann für 70,00€ (netto) /fm an Händler verkauft
werden