Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung empfiehlt der Land- und Forstwirtschaftsausschuss dem Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

                55€ brutto je Festmeter Langholz am Weg gerückt

                für die ersten 5 Festmeter

                80€ brutto für jeden weiteren Festmeter

                80€ netto je Festmeter für Händler

 

Außerdem soll eine Staffelung bei der Bestellung von Brennholz eingeführt werden. Die sieht folgender-maßen aus:

3,5,8 oder 10 Festmeter können bestellt werden

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde das Brennholz zu folgenden Konditionen verkauft:

 

-          50,00€ (brutto) je Festmeter Langholz für die ersten 5 Festmeter, am befahrbaren Waldweg gerückt.

-          70,00€ (brutto) für jeden weiteren Festmeter

-          Die maximale Menge je Haushalt wurde auf 10 fm Laubholz festgesetzt

-          Notwendig: Vorlage einer Kehrbescheinigung und Vorlage Motorsägenschein oder Angabe der Person, von der das Holz abgearbeitet wird.

-          Nur übrige Kontingente aus dem Forstwirtschaftsplan können dann für 70,00€ (netto) /fm an Händler verkauft werden