Beschluss: keine Abstimmung

Ø  Ein Einwohner erkundigt sich nach der Vorgehensweise bei der Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung. Die Entwässerungsrinnen einiger Grundstücke seien in einem katastrophalen Zustand.

o   Die Vorsitzende erklärt, dass man die Missstände der Verbandsgemeindeverwaltung, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, mitteilen würde. Weiterhin wird erklärt, dass seitens der Verbandsgemeindeverwaltung die jeweiligen Grundstückeigentümer zur Erfüllung der Straßenreinigungssatzung aufgefordert und ggf. eine Fachfirma beauftragt wird.

 

 

Ø  Eine weitere Frage des Einwohners bezieht sich auf die Anleinpflicht bei Hunden innerhalb der Ortslage. Immer wieder würde man die Hunde herrenlos auf der Straße umherlaufen sehen, selbst auf Spielplätze könne man dies beobachten.

o   Der Schriftführer verweist in seiner beratenden Funktion auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Gerolstein, nach welcher Hunde grundsätzlich innerhalb der bebauten Ortslage nur angeleint zu führen sind.

o   Die Vorsitzende nimmt die Mitteilung des Einwohners zur Kenntnis und regt an, die vorgenannte gültige Vorschrift erneut im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, unter OG Wiesbaum-Mirbach, zu veröffentlichen.