Sitzung: 26.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: keine Abstimmung
Ø
Ein
Einwohner erkundigt sich nach der Vorgehensweise bei der Nichteinhaltung der
Straßenreinigungssatzung. Die Entwässerungsrinnen einiger Grundstücke seien in
einem katastrophalen Zustand.
o
Die
Vorsitzende erklärt, dass man die Missstände der Verbandsgemeindeverwaltung,
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, mitteilen würde. Weiterhin wird
erklärt, dass seitens der Verbandsgemeindeverwaltung die jeweiligen
Grundstückeigentümer zur Erfüllung der Straßenreinigungssatzung aufgefordert
und ggf. eine Fachfirma beauftragt wird.
Ø
Eine
weitere Frage des Einwohners bezieht sich auf die Anleinpflicht bei Hunden
innerhalb der Ortslage. Immer wieder würde man die Hunde herrenlos auf der
Straße umherlaufen sehen, selbst auf Spielplätze könne man dies beobachten.
o
Der
Schriftführer verweist in seiner beratenden Funktion auf die
Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Gerolstein, nach welcher Hunde grundsätzlich
innerhalb der bebauten Ortslage nur angeleint zu führen sind.
o
Die
Vorsitzende nimmt die Mitteilung des Einwohners zur Kenntnis und regt an, die
vorgenannte gültige Vorschrift erneut im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde,
unter OG Wiesbaum-Mirbach, zu veröffentlichen.