Sitzung: 20.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Vorlage: 1-0370/23/04-009
Beschluss:
Nach
eingehender Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
Die
Ortsgemeinde möchte in die Planung zur Errichtung von Windenergieanlagen auf
gemeindeeigenen Flächen einsteigen.
Diese
Planung soll gemeinsam mit den Ortsgemeinden Üxheim und Kerpen erfolgen. Die
Verwaltung wird gebeten, einen Vereinbarungsentwurf i.S.d. Sachverhaltes für
die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates vorzubereiten. Ebenso soll mit der
Forstverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz in diesem Thema Kontakt aufgenommen
werden.
Ein
zentrales Element für die Akzeptanz des Projektes stellt die Transparenz
gegenüber den Einwohner:innen dar. Nach Abschluss der Vereinbarung soll daher
eine Einwohnerinformation durchgeführt werden. Etwaige Rats- oder
Bürgerbegehren sollen nach der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens
erfolgen, jedoch vor dem Abschluss von Verträgen.
Vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt informiert
Bürgermeister Hans-Peter Böffgen den Ortsgemeinderat durch eine Präsentation
umfassend zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein für den
Bereich Windenergie.
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Gerolstein schreibt den
Flächennutzungsplan für den Teilbereich der Windenergie fort. Für diese
Teilfortschreibung hat zwischenzeitlich die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Nach aktuellem Planungsstand werden
auf dem Gemeindegebiet Berndorf Eignungsflächen für die Errichtung von
Windenergieanlagen ausgewiesen.
Im Ortsgemeinderat wurden von Seiten der Verwaltung die
Grundlagen der Planungen aufgezeigt und dargelegt, in welchem Bereich sich die
Eignungsflächen nach dem aktuellen Sachstand befinden. Ein erster Überblick ist
aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Der Verfahrensstand bietet an, dass die Ortsgemeinde eine
Entscheidung herbeiführt, ob sie die Flächen, welche in Ihrem Eigentum stehen,
für die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich zur Verfügung stellen
möchte oder nicht. Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde in die Planung zur
Nutzung der gemeindeeigenen Flächen für Windenergie einzusteigen. Im Rahmen der
Sitzung werden die Gründe dargelegt und mit dem Rat erörtert.
Wie aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, erstreckt
sich die voraussichtliche Eignungsfläche über die Gemarkung Berndorf hinweg.
Auch in den Ortsgemeinden Kerpen und Üxheim werden Eignungsflächen für die
Nutzung von Windenergie ausgewiesen. Sofern man sich dazu entscheiden sollte,
die eigenen Flächen zu vermarkten, wäre es sinnvoll, die Fläche gemeinsam mit
den kommunalen Partnern zu betrachten. Neben den Ortsgemeinden hat auch das
Land Rheinland-Pfalz Eigentum in den Eignungsflächen. Auch diese können und
sollten mit eingebunden werden.
Auch die Ortsgemeinderäte Üxheim und Kerpen werden diese
Frage zeitnah in ihren Gremien beraten.
Sofern sich alle Gemeinden positiv zu einem gemeinsamen Vorgehen
positionieren, sollte man eine Vereinbarung abschließen, in der u. a. folgende
Punkte festgehalten werden:
-
grundsätzliches Bekenntnis, dass man den
Windpark gemeinsam entwickeln möchte.
-
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die das
Projekt vorbereitet und die Interessen im Grundsatz abwägt.
-
Abstimmungsquoren in der Arbeitsgruppe
-
Regelungen über finale Beschlussfassungen in
den kommunalen Gremien
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den
Ortsbürgermeistern einen Entwurf einer Vereinbarung erstellen, der dann im
Ortsgemeinderat beraten werden soll.
Des Weiteren erläuterte die Verwaltung, wie ein mögliches
Interessensbekundungsverfahren zur Vermarktung der gemeindeeigenen Grundstücke
aussehen könnte.
Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Beteiligung der
Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Berndorf dar. Von Seiten der
Verwaltung wird angeregt, eine möglichst hohe Transparenz bzgl. der Beratungen
und Entscheidungen herbeizuführen. Es bietet sich auch an, die Einwohner
zeitnah nach Abschluss der Vereinbarung über die Planungen und nächsten
Schritte im Rahmen einer Einwohnerversammlung zu informieren.
Es wird aktuell immer wieder gefordert, die Bürgerinnen
und Bürger im Rahmen eines Begehrens mitentscheiden zu lassen. Eine solches
Begehren sollte aus Sicht der Verwaltung erst durchgeführt werden, wenn die
tatsächlichen Fakten vorliegen und sich die Bevölkerung auf Grundlage einer
konkreten Konzeption ein Bild vom geplanten Windpark machen kann.