Sitzung: 08.08.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0388/23/20-012
Beschlussvorschlag:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu den bestehenden Konditionen wie
im Vorjahr zu veräußern.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde der
Brennholzpreis auf 45,00 €/fm Langholz festgesetzt und folgende Regelungen zur
Priorisierung und Kontingentierung getroffen:
Brennholz kann nur von Haushalten
mit Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde Kerschenbach erworben werden. Das
Vorhandensein einer angemeldeten Feuerstelle ist Bedingung und auf Verlangen
nachzuweisen. Die maximale Bestellmenge von zurzeit 3 Festmeter pro Haushalt
wird entsprechend heruntergesetzt, sofern die eingehenden Bestellungen die
jährlichen Zuwachsmengen im Gemeindewald überschreiten. Der Weiterverkauf ist nicht
gestattet.