Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu den bestehenden Konditionen wie im Vorjahr zu veräußern.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis auf 45,00 €/fm Langholz festgesetzt und folgende Regelungen zur Priorisierung und Kontingentierung getroffen:

 

Brennholz kann nur von Haushalten mit Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde Kerschenbach erworben werden. Das Vorhandensein einer angemeldeten Feuerstelle ist Bedingung und auf Verlangen nachzuweisen. Die maximale Bestellmenge von zurzeit 3 Festmeter pro Haushalt wird entsprechend heruntergesetzt, sofern die eingehenden Bestellungen die jährlichen Zuwachsmengen im Gemeindewald überschreiten. Der Weiterverkauf ist nicht gestattet.