Sitzung: 27.07.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 1-0415/23/01-168
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt die Umsetzung der
beschriebenen Radwegekonzept-Maßnahmen auf dem Kyll Radweg.
Die Verwaltung wird ermächtigt,
Zuwendungsanträge aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ (Zuwendung bis 90%)
zu stellen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im
Benehmen mit den Beigeordneten die Ausschreibung von Planungs- und
Ausführungsleistungen durchzuführen und entsprechende Aufträge zu erteilen.
Sachverhalt:
In der Zwischenzeit haben weitere
Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Mobilität und dem Planungsbüro VIA
stattgefunden. Weiterer Abstimmungsbedarf besteht noch mit dem Landkreis
Vulkaneifel. Ziel ist es, ein finales Umsetzungskonzept zu erhalten. Im aktuellen
Entwurf sind noch ca. 600 Einzelmaßnahmen enthalten.
Die Städte Gerolstein und Hillesheim
beabsichtigen, innerstädtische Maßnahmen im Rahmen der dort zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel eigenständig zu planen und umzusetzen. Die
Ortsgemeinde Jünkerath hat für die Einzelmaßnahme „Ausleuchtung Prinzenallee am
Kyll Radweg“ einen Zuwendungsantrag gestellt.
Der Ausschuss für regionale
Entwicklung hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 empfohlen, aus dem aktuell zur
Verfügung stehenden Budget der Verbandsgemeinde zunächst folgende Maßnahmen in
den Fokus zu nehmen.
Ø
Verkehrssicherheit an den „großen Linien“
Kyll Radweg/Kalkeifel-Radweg
Ø
Anbindung Gewerbegebiete (Vulkanring
Gerolstein; IGP Wiesbaum) mit alltagstauglichen Radverkehrsstrukturen
Vorrangig sollen die wichtigen Linien
mit einer hohen Frequenz in den Blick genommen werden, auch wenn damit zunächst
nicht alle Ortsgemeinden an das Netz angebunden werden.
Als wichtiges Rückgrat des
verbandsgemeindeweiten Radverkehrskonzeptes wurde der Kyll Radweg identifiziert,
der traditionell im touristischen, aber zunehmend auch im alltäglichen
Radverkehr eine steigende Bedeutung hat, da er die Verbandsgemeinde von Norden
nach Süden durchzieht und 13 der insgesamt 38 Ortsgemeinden tangiert. Viele der
nicht direkt angeschlossenen Gemeinden profitieren dennoch vom Kyll Radweg, da
Zuwegungen bereits vorhanden sind bzw. geschaffen werden sollen.
Daher möchte die Verbandsgemeinde in
die Umsetzungsphase mit einer Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur auf dem
Kyll Radweg starten.
Auf dem Kyll Radweg wurden im
Radverkehrskonzept auf 111 Einzelmaßnahmen benannt. Dabei sind die
Umsetzungshorizonte der empfohlenen Maßnahmen unterschiedlich:
Ø
77 Maßnahmenempfehlungen sind als
kurzfristige Maßnahmen (Durchfahr-/ Umlaufsperren entfernen oder markieren,
Markierungen an Knotenpunkten und an Strecken, Fahrradstraße einrichten,
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit prüfen),
Ø
20 als mittelfristige Maßnahmen
(Oberflächensanierung, Umbau / Ausbau an Knotenpunkten und Strecken (ggf. auch
Neubau) und
Ø
14 als langfristige Maßnahmen (Neubau)
klassifiziert worden.
Alle Maßnahmen müssen mit den Akteuren
vor Ort abgestimmt werden. Die Ergebnisse sollen in ein kommunen- und
baulastübergreifendes Maßnahmenprogramm überführt werden, das von der
Verbandsgemeindeverwaltung federführend koordiniert und bearbeitet wird. Dieser
Prozess soll von einem Planungsbüro begleitet und inhaltlich vor- und
nachbereitet werden.
Das Maßnahmenprogramm des
Radverkehrskonzeptes führt verschiedene Maßnahmenkategorien auf. Die häufigsten
Streckenmaßnahmen sind:
Ø
Fahrradstraßen inner- und außerorts
einrichten
(41
Streckenabschnitte auf insgesamt 16 km)
Ø
Retroreflektierende Randmarkierung aufbringen
(24
Streckenabschnitte auf insgesamt 19 km)
Ø
Markierungsmaßnahmen innerorts
(7 Strecken
auf insgesamt 1,3 km)
Hinzu kommen Maßnahmenempfehlungen an
Knotenpunkten:
Ø
Umbau Knotenpunkt (6 Knotenpunkte)
Ø
Prüfung Neubau von Querungshilfen im weiteren
Bedarf (6 Knotenpunkte)
Ø
Ausbau Querungshilfe (2 Knotenpunkte).
Um mit der Umsetzung der Maßnahmen
beginnen zu können, haben wir das Planungsbüro VIA gebeten, uns ein Angebot zu
unterbreiten, für eine begleitende Beratung und Prozesssteuerung sowie die
Erarbeitung der Grundlagendaten für die Umsetzungsphase.
Diese Leistungen umfassen vor allem
folgende Aufgabenbereiche:
Ø
Beratung zur Abstimmung und Vorbereitung der
Umsetzung der definierten Projekte, Definition von Maßnahmenpaketen, die als
Sofortmaßnahmen umgesetzt werden können
Ø
Vorbereitung, Teilnahme und Dokumentation der
Abstimmungsgespräche mit der Verbandsgemeindeverwaltung und weiteren Akteuren
(LBM, Kreis, etc.)
Ø
Konkretisierung der Maßnahmenplanung auf den
Fahrradstraßen und den weiteren empfohlenen innerstädtischen Markierungen
(insgesamt max. 18 km) sowie der Neugestaltung von 10 Knotenpunkten in
Anlehnung an die HOAI-Leistungsphase 2,
Das Angebot der Firma VIA
schließt mit einer Angebotssumme von 25.585,00 €. Mit diesen Unterlagen können
die entsprechenden Zuwendungsmittel für die Umsetzung der Maßnahmen beantragt
werden.
Aus Sicht von Ausschussmitglied
Schildgen ist aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen eine sinnvolle Priorisierung
vorzunehmen, damit eine strukturelle Umsetzung des Radwegekonzepts erfolgt.
Die Ausschussmitglieder und
Ortsbürgermeister Johnen und Meyer empfehlen den Abgleich des Konzeptes auf
Gemeindeebene, sodass kleinere Maßnahmen bereits durch die Ortsgemeinden/Städte
umgesetzt werden könnten.
Das Radwegekonzept wird als
To-Do-Liste für die Zukunft angesehen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Zur Umsetzung von Maßnahmen des
Radverkehrskonzeptes stehen im Haushalt der VG insgesamt 100.000 € zur
Verfügung. Hierzu wird eine Zuwendung von 90 % bei einem Eigenanteil von 10 % =
10.000 € erwartet.