Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, aus Kostengründen ein konkretes Angebot über eine Bündelausschreibung der 3 Bebauungspläne Vollmühle, Sondergebiet Vollmühle und Auf dem Daasberg einzuholen. Sodann soll in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates hierüber erneut beraten werden.

 


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Pelm hatte in seiner Sitzung am 15.06.2022 – entgegen dem Vorschlag der Verwaltung - den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Vollmühle – Sondergebiet“ vorerst nicht aufzuheben. Auf die Niederschrift vom 15.06.2022 wird ausdrücklich verwiesen.

 

Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1982, ist somit bereits über 40 Jahre alt. Einige der dort beschriebenen Festsetzungen entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtslage oder sind überholt.

 

Darüber hinaus können im Bereich dieses Bebauungsplangebietes nur Ferien- und Wochenendhäuser realisiert werden. Die Errichtung von Wohngebäuden ist dort nicht zulässig.

 

Seitens der Verwaltung wird daher nochmals – auch im Hinblick auf das laufende Flurbereinigungsverfahren – angeregt, diesen Bebauungsplan ersatzlos aufzuheben, da dieser in der vorliegenden Form nicht umsetzbar ist und sich in den vergangenen 40 Jahren kein Investor gefunden hat, dieses Gelände zu entwickeln.

 

Für die Aufhebung ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Im Haushalt sind für dieses Jahr jedoch keine Mittel für Bauleitplanung eingestellt.