Sitzung: 25.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0364/23/29-031
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, aus Kostengründen ein konkretes Angebot über eine
Bündelausschreibung der 3 Bebauungspläne Vollmühle, Sondergebiet Vollmühle und
Auf dem Daasberg einzuholen. Sodann soll in der nächsten Sitzung des
Ortsgemeinderates hierüber erneut beraten werden.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Pelm hatte in
seiner Sitzung am 15.06.2022 – entgegen dem Vorschlag der Verwaltung - den
Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Vollmühle – Sondergebiet“ vorerst nicht
aufzuheben. Auf die Niederschrift vom 15.06.2022 wird ausdrücklich verwiesen.
Der Bebauungsplan stammt aus dem
Jahr 1982, ist somit bereits über 40 Jahre alt. Einige der dort beschriebenen
Festsetzungen entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtslage oder sind
überholt.
Darüber hinaus können im Bereich
dieses Bebauungsplangebietes nur Ferien- und Wochenendhäuser realisiert werden.
Die Errichtung von Wohngebäuden ist dort nicht zulässig.
Seitens der Verwaltung wird daher
nochmals – auch im Hinblick auf das laufende Flurbereinigungsverfahren –
angeregt, diesen Bebauungsplan ersatzlos aufzuheben, da dieser in der
vorliegenden Form nicht umsetzbar ist und sich in den vergangenen 40 Jahren
kein Investor gefunden hat, dieses Gelände zu entwickeln.
Für die Aufhebung ist ein
Planungsbüro zu beauftragen. Im Haushalt sind für dieses Jahr jedoch keine
Mittel für Bauleitplanung eingestellt.