Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Bebauungsplan wie beschrieben zu ändern.

 

Die Verwaltung wird gebeten, Honorarangebote einzuholen. Die Beigeordneten werden ermächtigt, den Planungsauftrag zu erteilen, sobald die Finanzierung gesichert ist.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 den Beschluss gefasst, die durch die genehmigte Bebauung wegfallende Ausgleichsfläche im Mühlenweg an anderer Stelle neu auszuweisen.

 

Ein Bild, das Plan, Karte, Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Der Bebauungsplan „Vollmühle“ ist somit dahingehend zu ändern, dass die im bisherigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesene Grundstücksfläche zu Bauland umgewidmet wird und andererseits die wegfallende Ausgleichsfläche neu ausgewiesen wird.

 

Zur Änderung des Bebauungsplanes ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Im Haushalt der Ortsgemeinde Pelm sind für das Jahr 2023 keine Mittel vorgesehen.