Sitzung: 25.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0363/23/29-030
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den
Bebauungsplan wie beschrieben zu ändern.
Die Verwaltung wird gebeten,
Honorarangebote einzuholen. Die Beigeordneten werden ermächtigt, den
Planungsauftrag zu erteilen, sobald die Finanzierung gesichert ist.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat hat in seiner
Sitzung am 13.06.2023 den Beschluss gefasst, die durch die genehmigte Bebauung
wegfallende Ausgleichsfläche im Mühlenweg an anderer Stelle neu auszuweisen.
Der Bebauungsplan „Vollmühle“ ist
somit dahingehend zu ändern, dass die im bisherigen Bebauungsplan als
Grünfläche ausgewiesene Grundstücksfläche zu Bauland umgewidmet wird und
andererseits die wegfallende Ausgleichsfläche neu ausgewiesen wird.
Zur Änderung des Bebauungsplanes
ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Im Haushalt der Ortsgemeinde Pelm sind für
das Jahr 2023 keine Mittel vorgesehen.