Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 2

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat:

 

 in Kenntnis der Stellungnahmen der Betroffenen wird an der eingeschränkten Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2008 festgehalten.

 

 in Kenntnis der Stellungnahmen der Betroffenen wird dem ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem ehemaligen Ortsbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 erteilt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor: Ratsmitglieder Melitta Gray und Helmut Simon.

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Anlagen:

Stellungnahme Nikolaus Simon vom 10.3.2010

Stellungnahme Werner Arenz vom 26.03.2010

 


Sachverhalt:

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 24.02.2010 beschlossen, dem ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem ehemaligen Ortsbürgermeister eingeschränkt Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 zu erteilen.

Danach wurde den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahmen sind erfolgt und als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

In Kenntnis dieser Stellungnahmen ist zu entscheiden, ob der Rat an der eingeschränkten Entlastungserteilung festhält oder ob die Entlastung für das Jahr 2008 erteilt wird.