Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest. Des Weiteren wird die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, erteilt.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei dem Beigeordneten Helmut Britz Ausschließungsgründe vor:

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss im Rahmen von 2 Prüfterminen nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschriften sowie des Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Die Prüfung hat abschließend zu keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: