Sitzung: 25.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Befangen: 1
Vorlage: 1-0337/23/29-019
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest. Des Weiteren wird die Entlastung
des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde, dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten
haben, erteilt.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei dem
Beigeordneten Helmut Britz Ausschließungsgründe vor:
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung
vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2021 wurde durch die Verwaltung aufgestellt und zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
den Jahresabschluss im Rahmen von 2 Prüfterminen nach den Bestimmungen der §§
112 und 113 GemO geprüft. Auf die Inhalte der Sitzungsniederschriften sowie des
Prüfberichtes wird an dieser Stelle verwiesen.
Die Prüfung hat abschließend zu
keinen Einwänden geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem
Ortsgemeinderat folgenden Beschluss zur Abstimmung vor: