Sitzung: 31.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0331/23/25-014
Beschluss:
Der Vorsitzende stellt die entstandene
Diskussion zur Abstimmung, ob die Fußgängerbrücke notwendig ist und überhaupt
wieder aufgebaut werden soll.
Demnach soll die Fußgängerbrücke nicht
mehr aufgebaut werden und die Ortsgemeinde stellt hierfür keinen Förderantrag.
Sachverhalt:
Die vom Büro
IBS bearbeiteten Antragsunterlagen sind inzwischen fertiggestellt. Darauf
basierend wurde/wird der erforderliche Wasserrechtsantrag und der Förderantrag
nach VV Wiederaufbau gestellt. Da bei diesem Fördertopf grundsätzlich ein
vorzeitiger Baubeginn vorliegt und die Baumaßnahme zeitnah umgesetzt werden
soll, wird es im nächsten Schritt erforderlich ein Büro mit der weitergehenden
Planung sowie der Tragwerksplanung zu beauftragen.
Mit
Schreiben vom 20.06.2023 wurden der Ortsgemeinde Nohn die Leistungsphasen 5-8
für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke sowie die Leistungsphasen 4-6 für das
Leistungsbild Tragwerksplanung angeboten. Die Planungskosten für sämtliche
Leistungen werden mit insgesamt 11.913,97 € zzgl. MWST beziffert. Außerdem
bietet das Büro IBS einen Preisnachlass von 3%, wenn die 3 Brücken im Paket
ausgeschrieben werden und zusätzliche 3% wenn die 3 Brücken gleichzeitig gebaut
werden.
Im Ortsgemeinderat entsteht eine
Diskussion darüber, ob die Fußgängerbrücke als notwendig angesehen wird und ob
diese überhaupt wieder aufgebaut werden soll.