Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Vorsitzende stellt die entstandene Diskussion zur Abstimmung, ob die Fußgängerbrücke notwendig ist und überhaupt wieder aufgebaut werden soll.

 

 

Demnach soll die Fußgängerbrücke nicht mehr aufgebaut werden und die Ortsgemeinde stellt hierfür keinen Förderantrag.


Sachverhalt:

 

Die vom Büro IBS bearbeiteten Antragsunterlagen sind inzwischen fertiggestellt. Darauf basierend wurde/wird der erforderliche Wasserrechtsantrag und der Förderantrag nach VV Wiederaufbau gestellt. Da bei diesem Fördertopf grundsätzlich ein vorzeitiger Baubeginn vorliegt und die Baumaßnahme zeitnah umgesetzt werden soll, wird es im nächsten Schritt erforderlich ein Büro mit der weitergehenden Planung sowie der Tragwerksplanung zu beauftragen.

 

Mit Schreiben vom 20.06.2023 wurden der Ortsgemeinde Nohn die Leistungsphasen 5-8 für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke sowie die Leistungsphasen 4-6 für das Leistungsbild Tragwerksplanung angeboten. Die Planungskosten für sämtliche Leistungen werden mit insgesamt 11.913,97 € zzgl. MWST beziffert. Außerdem bietet das Büro IBS einen Preisnachlass von 3%, wenn die 3 Brücken im Paket ausgeschrieben werden und zusätzliche 3% wenn die 3 Brücken gleichzeitig gebaut werden.

 

Im Ortsgemeinderat entsteht eine Diskussion darüber, ob die Fußgängerbrücke als notwendig angesehen wird und ob diese überhaupt wieder aufgebaut werden soll.