Sitzung: 27.07.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 2-0350/23/01-166
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein den
Aufbau und kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements anstreben soll.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, eine auf den
Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau
des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb
sicherzustellen.
Im
Haushaltsplan 2024 soll die zusätzliche Stelle im Stellenplan als
Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 11 berücksichtigt werden.
Im
Rahmen des Energiemanagements sollen die Gebäude der VG nach der im Sachverhalt
stehenden Liste berücksichtigt werden.
Der
Bürgermeister wird zudem ermächtigt mit der Ortsgemeinde Neroth und der Stadt
Gerolstein Kooperationsvereinbarungen zu schließen, damit die aufgelisteten
Gebäude der Ortsgemeinden ebenfalls berücksichtigt werden können.
Über
den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Ausschuss regelmäßig zu
unterrichten.
Sachverhalt:
Der Klimawandel schreitet auch
in Rheinland-Pfalz weiter voran. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wurde im
Landesklimaschutzgesetz die Erstellung und Aktualisierung eines Klimaschutzkonzeptes
festgehalten. Darin wird Energiemanagement als eine wichtige Maßnahme und
Ausgangspunkt für sämtliche Energiewende-Maßnahmen innerhalb der Kommunen
beschrieben.
Außerdem ist im
Landesklimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030
festgelegt. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses
Zieles ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements.
Unter einem kommunalen Energiemanagement
versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren
Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der
Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in
der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen
unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der
Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren
Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung
und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und
Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und die
Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.
Das Kosten-Nutzen- Verhältnis
beim kommunalen Energiemanagement beträgt erfahrungsgemäß 1:3 und die
erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 15-30%.
Im Rahmen des kommunalen
Energiemanagements sollen, um eine sinnvolle Umsetzung zu gewährleisten und
einen hohen Wirkungsgrad zu erreichen, nur die größten Verbraucher intensiv
betrachtet werden (ausgewählt nach Verbrauch, Dauerhaftigkeit, Sanierungstand):
1. Feuerwehrhaus Gerolstein 10.
Rathaus Hillesheim
2. Feuerwehrhaus Hillesheim 11.
Kita Birresborn
3. Grundschule Gerolstein
(inkl. Sporthalle) 12.
Kita Gerolstein Alter Markt (Stadt)
4. Grundschule Hillesheim (mit
Hallenbad und Kita) 13. Kita
Neroth (OG)
5. Grundschule Jünkerath 14.
Realschule+ Gerolstein
6. Grundschule Stadtkyll 15.
Realschule+ Hillesheim
7. Grundschule Üxheim 16.
Realschule+ Jünkerath
8. Hallen-/Freibad Gerolstein 17.
Turnhalle Birresborn
9. Rathaus Gerolstein 18.
Turnhalle Stadtkyll
Eine Zertifizierung des EM wird
langfristig angestrebt.
Für den Aufbau und den Betrieb
des Energiemanagements steht folgende Förderung mit einer Förderquote von 70 % aus
der Kommunalrichtlinie mit folgendem Inhalt zur Verfügung:
- Software (zuwendungsfähige
Ausgaben bis maximal 20.000 Euro)
- Messtechnik
(zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro)
- die Durchführung von
Gebäudebewertungen (zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach der
Bruttogeschossfläche)
- Fachpersonal, das im
Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von mindestens
einer 50 % Teilzeitstelle
- Dienstleister, die
unterstützen – bis maximal 45 Beratertage
- die Erstzertifizierung des
EM nach einem anerkannten Zertifizierungssystem
Sofern die Besetzung einer
Personalstelle nicht Zielführend ist, wird aus dem Ausschuss vorgeschlagen,
eine externe Firma mit der Wahrnehmung des Aufgabenspektrums zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es fallen Kosten für eine neue
Personalstelle mit Zielsetzung einer Eingruppierung in EG11. Die
Bruttolohnkosten für die Verbandsgemeinde liegen bei ca. 80.900 €. Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie
die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement. Fördersatz 70% für 36
Monate. Die erforderlichen technischen Anschaffungen werden ebenfalls
mit einem Fördersatz von 70 % gefördert.