Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein den Aufbau und kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements anstreben soll.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.

 

Im Haushaltsplan 2024 soll die zusätzliche Stelle im Stellenplan als Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 11 berücksichtigt werden.

 

Im Rahmen des Energiemanagements sollen die Gebäude der VG nach der im Sachverhalt stehenden Liste berücksichtigt werden.

 

Der Bürgermeister wird zudem ermächtigt mit der Ortsgemeinde Neroth und der Stadt Gerolstein Kooperationsvereinbarungen zu schließen, damit die aufgelisteten Gebäude der Ortsgemeinden ebenfalls berücksichtigt werden können.

 

Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Ausschuss regelmäßig zu unterrichten.


Sachverhalt:

 

Der Klimawandel schreitet auch in Rheinland-Pfalz weiter voran. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wurde im Landesklimaschutzgesetz die Erstellung und Aktualisierung eines Klimaschutzkonzeptes festgehalten. Darin wird Energiemanagement als eine wichtige Maßnahme und Ausgangspunkt für sämtliche Energiewende-Maßnahmen innerhalb der Kommunen beschrieben.

 

Außerdem ist im Landesklimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 festgelegt. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses Zieles ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements.

 

Unter einem kommunalen Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und  Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.

 

Das Kosten-Nutzen- Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement beträgt erfahrungsgemäß 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 15-30%.

 

Im Rahmen des kommunalen Energiemanagements sollen, um eine sinnvolle Umsetzung zu gewährleisten und einen hohen Wirkungsgrad zu erreichen, nur die größten Verbraucher intensiv betrachtet werden (ausgewählt nach Verbrauch, Dauerhaftigkeit, Sanierungstand):

 

1. Feuerwehrhaus Gerolstein                                                     10. Rathaus Hillesheim

2. Feuerwehrhaus Hillesheim                                                     11. Kita Birresborn

3. Grundschule Gerolstein (inkl. Sporthalle)                          12. Kita Gerolstein Alter Markt (Stadt)

4. Grundschule Hillesheim (mit Hallenbad und Kita)          13. Kita Neroth (OG)

5. Grundschule Jünkerath                                                            14. Realschule+ Gerolstein

6. Grundschule Stadtkyll                                                               15. Realschule+ Hillesheim

7. Grundschule Üxheim                                                                 16. Realschule+ Jünkerath

8. Hallen-/Freibad Gerolstein                                                     17. Turnhalle Birresborn

9. Rathaus Gerolstein                                                                     18. Turnhalle Stadtkyll

 

Eine Zertifizierung des EM wird langfristig angestrebt.

 

Für den Aufbau und den Betrieb des Energiemanagements steht folgende Förderung mit einer Förderquote von 70 % aus der Kommunalrichtlinie mit folgendem Inhalt zur Verfügung:

  • Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 Euro)
  • Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro)
  • die Durchführung von Gebäudebewertungen (zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach der Bruttogeschossfläche)
  • Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von mindestens einer 50 % Teilzeitstelle
  • Dienstleister, die unterstützen – bis maximal 45 Beratertage
  • die Erstzertifizierung des EM nach einem anerkannten Zertifizierungssystem

 

Sofern die Besetzung einer Personalstelle nicht Zielführend ist, wird aus dem Ausschuss vorgeschlagen, eine externe Firma mit der Wahrnehmung des Aufgabenspektrums zu beauftragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es fallen Kosten für eine neue Personalstelle mit Zielsetzung einer Eingruppierung in EG11. Die Bruttolohnkosten für die Verbandsgemeinde liegen bei ca. 80.900 €. Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement. Fördersatz 70% für 36 Monate. Die erforderlichen technischen Anschaffungen werden ebenfalls mit einem Fördersatz von 70 % gefördert.