Sitzung: 06.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-0325/23/18-011
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kalenborn-Scheuern
beschließt, dass das Brennholz 2023/2024 zu den gleichen Konditionen des
Vorjahres veräußert werden soll.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde das Brennholz zu
folgenden Konditionen verkauft:
-
Brennholz am Weg: (lang / kurz) 5
Fm oder 10 Fm zu 60 € Brutto je Festmeter; die Brennholzlose können Anteile
einer anderen Laubholzart enthalten (vornehmlich Eiche). Es besteht kein
Anspruch auf die Bereitstellung reiner Buchenlose.
-
Unaufgearbeitete Bäume und
Fichten- Käferholz:
Reine
Interessenbekundung - (wird nur bei Anfall, unterjährig bereitgestellt), Im
Raummaß geschätzt, je nach Qualität und Lage zum Preis von 10-30 € / Rm. Die
hauptsächliche Brennholzversorgung muss über das Stammholz erfolgen.
Der Ortsgemeinderat entscheidet
sich für folgende Änderung der Veröffentlichung:
Die
Aufarbeitung und Abfuhr muss bis zum 30.04. erfolgt sein. Eine
witterungsbedingte Verlängerung ist möglich und wird rechtzeitig bekannt
gegeben.