Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kalenborn-Scheuern beschließt, dass das Brennholz 2023/2024 zu den gleichen Konditionen des Vorjahres veräußert werden soll.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde das Brennholz zu folgenden Konditionen verkauft:

 

-          Brennholz am Weg: (lang / kurz) 5 Fm oder 10 Fm zu 60 € Brutto je Festmeter; die Brennholzlose können Anteile einer anderen Laubholzart enthalten (vornehmlich Eiche). Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung reiner Buchenlose.

 

-          Unaufgearbeitete Bäume und Fichten- Käferholz:

Reine Interessenbekundung - (wird nur bei Anfall, unterjährig bereitgestellt), Im Raummaß geschätzt, je nach Qualität und Lage zum Preis von 10-30 € / Rm. Die hauptsächliche Brennholzversorgung muss über das Stammholz erfolgen.

 

Der Ortsgemeinderat entscheidet sich für folgende Änderung der Veröffentlichung:

 

Die Aufarbeitung und Abfuhr muss bis zum 30.04. erfolgt sein. Eine witterungsbedingte Verlängerung ist möglich und wird rechtzeitig bekannt gegeben.