Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Zuwendung unter der Wertgrenze zur Kenntnis:

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Barbara Fendel

Am Bahnhof 8

54578 Kerpen

13.07.2023

30,00 €

Senioren

Kerpen

 

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der

Zuwendung

Umfang der Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Lars Klubertz

Mühle 1

54578 Wiesbaum

21.03.2023

500,00 €

kulturelle Zwecke

Kerpen

Geldspende

Firma

Nikolaus Müller

Kalkwerk- Natursteinwerk

GmbH u. Co. KG

Industriestraße 6

54579 Üxheim

02.06.2023

6.500,00 €

Spende

Ortsgemeinde Kerpen

 

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Spende von Firma Nikolaus Müller Kalkwerk- Natursteinwerk GmbH u. Co. KG, Industriestraße 6, 54579 Üxheim für folgenden Zweck zu verwenden:

 

Für die Anschaffung eines Stromaggregates und Werkzeug. Der Restbetrag der Spende soll für soziale Zwecke verwendet werden.


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.