Beschluss:
Die Ortsgemeinde ermächtigt den
Ortsbürgermeister mit den Beigeordneten zusammen mit der Verwaltung und den
entsprechenden Stellen geeignete Projekte zu entwickeln und in eine
Vorschlagsliste für die Verbandsgemeinde einzustellen. Primäres Ziel ist die
Reduktion der Energiekosten in der gemeindeeigenen Immobilie „Kindergarten“
durch geeignete Maßnahmen. Die Vorschläge sollen dann dem Rat zur
abschließenden Beratung vorgelegt werden.
Sachverhalt:
Das Land hat das kommunale
Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation KIPKI aufgelegt, es tritt ab
01.07.23 in Kraft. Die Fördermittel sind auf 2 Komponenten aufgeteilt:
Einwohnerbezogener Pauschalförderung ca. 14,50 €/Einw und ein wettbewerblicher
Teil für sogenannte Leuchtturmprojekte. Die Verbandsgemeinde wird hier mit
einem Volumen von 900.000 € (30€/Einw.) bedient, aufgeteilt auf 50 % Verbandsgemeinde
und 50 % Gemeinden. Die Verbandsgemeinde verplant ihren Anteil von 450.000 € in
Schwimmbäder, Rathäuser, Schulen, zentrale Sportanlagen. 450.000 € verbleiben
für Projekte innerhalb der Gemeinden. Um Möglichkeiten besser auszuschöpfen,
wird auf eine Pauschalausschüttung zu Gunsten der Gemeinden verzichtet. Da die
Fördersumme recht zügig erschöpft sein wird, wird eine Bewertungsmatrix für die
einzelnen Projekte aufgestellt, aus der eine Priorisierung vorgenommen werden
kann. Projekte sind bis Oktober 2023 anzumelden, eine Entscheidung hierüber
erfolgt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.10.23 und müssen bis
31.07.2026 abgeschlossen sein. Die Antragsfrist endet Januar 2024.´
Hierzu wurde eine Positivliste von der
Verbandsgemeinde erstellt und im Verbandsgemeinderat beraten.
Dies sind:
a)
Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen
b)
Investitionen in Klimawandelfolgen
Konkrete Projekte in der Gemeinde sind
noch keine benannt, eine Vorauswahl wurde bereits in kleinem Kreis vorgenommen;
die Ideen fokussieren sich auf den Kindergartenbereich, der sehr hohe
Energiekosten mit sich bringt. Denkbar sind aber ebenfalls Maßnahmen im Wald
als Wasserrückhalt.