Der Ortsgemeinderat Hallschlag fasst die folgenden beiden Beschlüsse:

 

Beschluss 1:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Der Rat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in vollem Umfange an. Insbesondere verzichtet der Rat auf die verbindliche Festlegung einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 6

 

 

Beschluss 2:

 

Unter Bezugnahme auf den in gleicher Sitzung gefassten Abwägungsbeschluss beschließt der Ortsgemeinderat Hallschlag den vorliegenden Bebauungsplan „Campingplatz Kronenburger See – 1. Erweiterung“ als Satzung und billigt die Begründung und den Umweltbericht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend als Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

Ein Bild, das Diagramm, Reihe, Karte, Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 6


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat in seiner Sitzung am 07.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Kronenburger See – 1. Erweiterung“ gefasst.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß § 30 BauGB. Der Betreiber des Campingplatzes beabsichtigt, auf der Parzelle 28/4 im Flur 8 eine Einrichtung für Kurzurlauber (Zelt- und Standplätze) anzubieten. Der geplante Geltungsbereich ist aus nachfolgender Übersichtskarte ersichtlich:

 

Ein Bild, das Luftfotografie, Transportkorridor, Karte, Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

In gleicher Sitzung hat der Rat die Entwurfsunterlagen für die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt. Das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.07.2022 bis 25.08.2022 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 15.07.2022 im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ öffentlich bekanntgegeben.  Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich am Verfahren beteiligt.

Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat sodann in seiner Sitzung am 07.03.2023 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, diesen Beschluss am 31.03.2023 nochmals konkretisiert und die Entwurfsunterlagen für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Das Verfahren zur regulären Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.05.2023 bis 02.06.2023. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 21.04.2023 im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ öffentlich bekanntgegeben.  Die Verfahrensbeteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Liste aufgeführt und um den jeweiligen Abwägungsvorschlag ergänzt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken gegen die Planung vorgebracht.