Der
Ortsgemeinderat Hallschlag fasst die folgenden beiden Beschlüsse:
Beschluss 1:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Der Rat schließt sich
den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in vollem Umfange an. Insbesondere
verzichtet der Rat auf die verbindliche Festlegung einer naturschutzrechtlichen
Kompensationsmaßnahme. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist eine
Änderung der Planung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja:
6
Beschluss 2:
Unter Bezugnahme auf den in gleicher
Sitzung gefassten Abwägungsbeschluss beschließt der Ortsgemeinderat Hallschlag den
vorliegenden Bebauungsplan „Campingplatz Kronenburger See – 1. Erweiterung“ als
Satzung und billigt die Begründung und den Umweltbericht. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes ist nachstehend als Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die
Darstellung in der Planurkunde.
Die Verwaltung wird gebeten, den
Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister
öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja:
6
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat in seiner Sitzung am 07.07.2022
den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Kronenburger
See – 1. Erweiterung“ gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren
gemäß § 30 BauGB. Der Betreiber des Campingplatzes beabsichtigt, auf der
Parzelle 28/4 im Flur 8 eine Einrichtung für Kurzurlauber (Zelt- und
Standplätze) anzubieten. Der geplante Geltungsbereich ist aus nachfolgender
Übersichtskarte ersichtlich:
In gleicher Sitzung hat der Rat die Entwurfsunterlagen für die
frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt. Das
Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.07.2022 bis 25.08.2022
durchgeführt. Ort
und Dauer der Auslegung wurden am 15.07.2022 im Mitteilungsblatt
„Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ öffentlich bekanntgegeben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat
sodann in seiner Sitzung am 07.03.2023 die eingegangenen Stellungnahmen
abgewogen, diesen Beschluss am 31.03.2023 nochmals konkretisiert und die
Entwurfsunterlagen für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Das Verfahren zur regulären
Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom
02.05.2023 bis 02.06.2023. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 21.04.2023 im
Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ öffentlich bekanntgegeben.
Die Verfahrensbeteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.
Die während der Offenlage
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
wurden in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Liste aufgeführt und um
den jeweiligen Abwägungsvorschlag ergänzt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen
und Bedenken gegen die Planung vorgebracht.