Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Hallschlag stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines 110/21 kV Umspannwerkes zum Anschluss von Windparks und Solaranlagen an die 110 kV Freileitung der Westnetz GmbH auf dem Grundstück Gemarkung Hallschlag, Flur 13, Flurstück 59/7 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Außerdem wird ein Wegenutzungsvertrag abgeschlossen.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines 110/21 kV Umspannwerkes zum Anschluss von Windparks und Solaranlagen an die 110 kV Freileitung der Westnetz GmbH auf dem Grundstück Gemarkung Hallschlag, Flur 13, Flurstück 59/7 vor. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.

 

Nach § 35 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

 

Zuständig für die Baugenehmigung ist die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Kreisverwaltung prüft, ob eine Privilegierung des Vorhabens vorliegt und beteiligt die Fachbehörden.

 

Übersicht siehe Anlage (NÖT)