Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

-          keine Ausschließungsgründe

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat befasst sich eingehend mit den Entwurfsunterlagen für die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Kyllpark“ – Teilbereich „Wohnmobilstellplätze und Veranstaltungsfläche“.

 

Der Rat billigt die in der heutigen Sitzung vorgestellte Entwurfsplanung des Büros Böffgen und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hatte in seiner Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Kyllpark“ – Teilbereich „Wohnmobilstellplätze – Veranstaltungsfläche“ gefasst.

Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Stadtkyll, Flur 6, Nr. 59, 60, 61 und 199/2 und ist im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan „Kyllpark“ - 5. Änderung aus dem Jahre 1982 als private Grünfläche festsetzt.

Der geplante Geltungsbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:

 

                        Ein Bild, das Diagramm, Text, Plan, Reihe enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Durch die Ausweisung als „Sondergebiet der Erholung“ – Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplätze / Veranstaltungsfläche“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Wohnmobilstellplatzes mit rund 25 Stellplätzen zu je 65 m² geschaffen werden. Die jährliche Nutzung als „Kirmesplatz“ wird auch weiterhin ermöglicht.

 

Die Bebauungsplan-Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Die Erstellung eines Umweltberichtes sowie die Durchführung der Eingriff-/Ausgleichsregelung entfällt in diesem Verfahren.

 

Das beauftragte Planungsbüro Böffgen, Reutlingen, hat inzwischen eine Entwurfsplanung erstellt; diese wurde den Ratsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen zugestellt.

 

Anmerkungen der Ortsbürgermeisters:

 

Für diese Maßnahme sind insgesamt 150.000,00 € im Haushaltsplan 2023 veranschlagt. Nach aktueller Planung werden diese Mittel zur Umsetzung der Maßnahme ausreichen.

 

Demgegenüber möchte der Rat in einer künftigen Sitzung über Einnahmen aus der neu geschaffenen Wohnmobilparkfläche sprechen.

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme erfolgt kein Eingriff in die bestehende Natur.