Sitzung: 19.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3
Vorlage: 2-0345/23/35-024
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
-
keine Ausschließungsgründe
Diese
Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle
Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat befasst sich
eingehend mit den Entwurfsunterlagen für die 10. Änderung des Bebauungsplanes
„Kyllpark“ – Teilbereich „Wohnmobilstellplätze und Veranstaltungsfläche“.
Der Rat billigt die in der heutigen
Sitzung vorgestellte Entwurfsplanung des Büros Böffgen und beauftragt die
Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Stadtkyll
hatte in seiner Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 10.
Änderung des Bebauungsplanes „Kyllpark“ – Teilbereich „Wohnmobilstellplätze –
Veranstaltungsfläche“ gefasst.
Der Änderungsbereich umfasst
Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Stadtkyll, Flur 6, Nr. 59, 60, 61 und
199/2 und ist im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan „Kyllpark“ - 5. Änderung
aus dem Jahre 1982 als private Grünfläche festsetzt.
Der geplante Geltungsbereich ist
im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Durch die Ausweisung als
„Sondergebiet der Erholung“ – Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplätze /
Veranstaltungsfläche“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Anlage eines Wohnmobilstellplatzes mit rund 25 Stellplätzen zu je 65 m²
geschaffen werden. Die jährliche Nutzung als „Kirmesplatz“ wird auch weiterhin
ermöglicht.
Die Bebauungsplan-Änderung erfolgt
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Die Erstellung eines Umweltberichtes sowie die Durchführung der
Eingriff-/Ausgleichsregelung entfällt in diesem Verfahren.
Das beauftragte Planungsbüro
Böffgen, Reutlingen, hat inzwischen eine Entwurfsplanung erstellt; diese wurde
den Ratsmitgliedern mit den Sitzungsunterlagen zugestellt.
Anmerkungen
der Ortsbürgermeisters:
Für
diese Maßnahme sind insgesamt 150.000,00 € im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.
Nach aktueller Planung werden diese Mittel zur Umsetzung der Maßnahme
ausreichen.
Demgegenüber
möchte der Rat in einer künftigen Sitzung über Einnahmen aus der neu
geschaffenen Wohnmobilparkfläche sprechen.
Durch
die Umsetzung der Maßnahme erfolgt kein Eingriff in die bestehende Natur.