Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten.

 

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Steffeln nimmt den vorgestellten Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Steffeln-Lehnerath zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der Planunterlagen. Der Fachbeitrag Naturschutz wird durch das beauftrage Planungsbüro für die Offenlage noch nachgereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zusammen mit der Begründung und den Textfestsetzungen öffentlich gem. § 3 (2) BauGB auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Die beiden vorgetragenen Fläche werden ergänzt. Die offensichtliche Gefährdungslage aufgrund der Starkregengefahrenkarte wurde bei der bauplanerischen Abwägung berücksichtigt.

 


Sachverhalt:

 

Mit Sitzungsdatum vom 07.12.2022 hat der Ortsgemeinderat Steffeln über eine seinerzeit vorliegende Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Wohnhäusern in der Gemarkung Steffeln-Lehnerath, Flur 11, Flurstück 23 (teilweise) beraten. Inzwischen beinhaltet das Vorhaben lt. Ortsbürgermeisterin Blameuser die Errichtung von vier Wohnhäusern. Das geplante Vorhaben befindet sich derzeit nach § 35 BauGB im Außenbereich. Unter Außenbereich sind Gemarkungsteile zu zählen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen und auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Im Außenbereich sind Bauvorhaben nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und es sich eindeutig um ein sog. Privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB handelt. Die Ortsgemeinde Steffeln hat in gleicher Sitzung im Rahmen ihrer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen, um die Grenzen der bebauten Ortslage für den Ortsteil Lehnerath eindeutig zu definieren und zusätzlich Flächen im bisherigen Außenbereich als neue Baugrundstücke in die bebaute Ortslage einzubeziehen. Die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Wie zuvor beschrieben, möchte ein Bauinteressent ein Bauvorhaben unmittelbar angrenzend an den Siedlungsbereich realisieren. Insgesamt haben die zu ergänzenden Flächen eine Gesamtgröße von ca. 0,4 ha. Der Geltungsbereich des Klarstellungs- und Entwicklungsbereiches der Satzung geht aus der beigefügten Planzeichnung hervor. Die Teile der Ergänzungssatzung umfasst in der Gemarkung Steffeln-Lehnerath die Fläche Flur 11, Flurstück 23 (teilweise). Der Klarstellungsbereich der Satzung orientiert sich an den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

 

Das seinerzeit vom Vorhabenträger beauftrage Planungsbüro WeSt Stadtplaner aus Ulmen, hat zwischenzeitlich die Entwurfsplanung fertiggestellt, die in heutiger Sitzung durch Herrn Rolf Weber vorgestellt wird. Alle zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung notwendigen Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Campingplatz ist bisher ausgenommen. Auf Vorschlag von Ratsmitglied Schlösser wird das Wohnhaus des Campingplatzes, in dem sich unter anderem mehrere Wohnungen befinden, in den Erweiterungsbereich aufgenommen. Dies erfolgt unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Rest des Campingplatzes wird davon nicht berührt. 

 

Der Erweiterungsbereich wird um eine weitere Fläche ergänzt: Auf Vorschlag der Vorsitzenden wird die Fläche gegenüber dem Wohnhaus „Finken, Lehnerath 3a“ auf der anderen Seite des Wirtschaftsweges in den Erweiterungsbereich aufgenommen – so wie es im Flächennutzungsplan gekennzeichnet ist.

 

Die geplanten neuen Wohnhäuser sollen sich der bestehenden Bebauung anpassen – z. B. was die Höhe der Gebäude betrifft.

 

Der Planer weist darauf hin, dass ausgewiesene Ausgleichsflächen evtl. später kontrolliert werden.

Ein Bild, das Karte, Text, Atlas enthält.

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