Sitzung: 19.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0346/23/36-031
Finanzielle
Auswirkungen:
Für
die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Steffeln nimmt den
vorgestellten Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil
Steffeln-Lehnerath zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der
Planunterlagen. Der Fachbeitrag Naturschutz wird durch das beauftrage
Planungsbüro für die Offenlage noch nachgereicht. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf zusammen mit der Begründung und den Textfestsetzungen
öffentlich gem. § 3 (2) BauGB auszulegen und die Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Die beiden vorgetragenen Fläche werden
ergänzt. Die offensichtliche Gefährdungslage aufgrund der
Starkregengefahrenkarte wurde bei der bauplanerischen Abwägung berücksichtigt.
Sachverhalt:
Mit Sitzungsdatum vom 07.12.2022 hat
der Ortsgemeinderat Steffeln über eine seinerzeit vorliegende Bauvoranfrage zur
Errichtung von drei Wohnhäusern in der Gemarkung Steffeln-Lehnerath, Flur 11,
Flurstück 23 (teilweise) beraten. Inzwischen beinhaltet das Vorhaben lt.
Ortsbürgermeisterin Blameuser die Errichtung von vier Wohnhäusern. Das
geplante Vorhaben befindet sich derzeit nach § 35 BauGB im Außenbereich. Unter
Außenbereich sind Gemarkungsteile zu zählen, die nicht im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes liegen und auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten
Ortsteil gehören. Im Außenbereich sind Bauvorhaben nur dann zulässig, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und es
sich eindeutig um ein sog. Privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB handelt. Die
Ortsgemeinde Steffeln hat in gleicher Sitzung im Rahmen ihrer geordneten
städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung einer Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen, um die
Grenzen der bebauten Ortslage für den Ortsteil Lehnerath eindeutig zu
definieren und zusätzlich Flächen im bisherigen Außenbereich als neue
Baugrundstücke in die bebaute Ortslage einzubeziehen. Die Kosten werden vom
Vorhabenträger übernommen. Wie zuvor beschrieben, möchte ein Bauinteressent ein
Bauvorhaben unmittelbar angrenzend an den Siedlungsbereich realisieren.
Insgesamt haben die zu ergänzenden Flächen eine Gesamtgröße von ca. 0,4 ha. Der
Geltungsbereich des Klarstellungs- und Entwicklungsbereiches der Satzung geht
aus der beigefügten Planzeichnung hervor. Die Teile der Ergänzungssatzung
umfasst in der Gemarkung Steffeln-Lehnerath die Fläche Flur 11, Flurstück 23
(teilweise). Der Klarstellungsbereich der Satzung orientiert sich an den Darstellungen
des Flächennutzungsplanes.
Das seinerzeit vom Vorhabenträger
beauftrage Planungsbüro WeSt Stadtplaner aus Ulmen, hat zwischenzeitlich die
Entwurfsplanung fertiggestellt, die in heutiger Sitzung durch Herrn Rolf Weber
vorgestellt wird. Alle zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung notwendigen
Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Campingplatz ist bisher
ausgenommen. Auf Vorschlag von Ratsmitglied Schlösser wird das Wohnhaus des
Campingplatzes, in dem sich unter anderem mehrere Wohnungen befinden, in den
Erweiterungsbereich aufgenommen. Dies erfolgt unter dem Grundsatz der
Gleichbehandlung. Der Rest des Campingplatzes wird davon nicht berührt.
Der Erweiterungsbereich wird um
eine weitere Fläche ergänzt: Auf Vorschlag der Vorsitzenden wird die Fläche
gegenüber dem Wohnhaus „Finken, Lehnerath 3a“ auf der anderen Seite des
Wirtschaftsweges in den Erweiterungsbereich aufgenommen – so wie es im
Flächennutzungsplan gekennzeichnet ist.
Die geplanten neuen Wohnhäuser
sollen sich der bestehenden Bebauung anpassen – z. B. was die Höhe der Gebäude
betrifft.
Der Planer weist darauf hin, dass
ausgewiesene Ausgleichsflächen evtl. später kontrolliert werden.