Sitzung: 12.07.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24
Vorlage: 2-0344/23/12-089
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Rahmen der
Teilfortschreibung Neubaugebiete die Flächen, wie im Sachverhalt dargestellt,
welche derzeit als Wohnbaufläche ausgewiesen sind („vor Lohscheid“,
„Wellgendell“ und „An der Burg“) als Tauschflächen einzubringen. Die Verwaltung
wird beauftragt diese Flächen im Rahmen des weiteren Verfahrens entsprechend
aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen. Diese Flächen sollen auch im Rahmen
der Gesamtfortschreibung nicht weiter berücksichtigt werden.
Sachverhalt:
Die Stadt Gerolstein plant derzeit
sowohl im Stadtgebiet auch in den Ortsteilen die Ausweisung von Neubaugebieten.
Diese Gebiete sind bisher nicht im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde als
Wohn- oder Mischbaufläche dargestellt. Im Rahmen der Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Neubaugebieten wurden daher die
Ausweisungswünsche der Stadt berücksichtigt und die entsprechenden Flächen
aufgenommen.
Im Rahmen der landesplanerischen
Stellungnahme wurde von den Genehmigungsbehörden die Darlegung der
Schwellenwert gefordert. Mit den Schwellenwert wird der für Bauflächen zu
erwartende Bedarf gesteuert. Derzeit liegt die Stadt Gerolstein inkl. ihrer
Ortsteile bei einem Schwellenwert von -9,91 ha (die Stadt hat also 9,91 ha über
ihren rechnerischen Bedarf ausgewiesen). Im Detail liegen folgende Werte vor:
Die SGD Nord in ihrer Funktion als
Oberste Landesplanungsbehörde hat sich zu der Fortschreibung und insbesondere
zu den Schwellenwerten sehr kritisch geäußert. Eine Teilfortschreibung kann
demnach nur denkbar sein, wenn die Schwellenwert zumindest in der Differenz 0
ergeben oder positiv werden (der Schwellenwert der gesamten VG liegt derzeit
bei ca. -129 ha).
Für die Stadt Gerolstein bieten
sich folgende Flächen zum Tausch an, die aufgrund verschiedener Restriktionen
in absehbarer Zukunft nicht in der ursprünglich angedachten Form entwickelt
werden können:
Stadt
Gerolstein - Gebiet „vor Lohscheid“ – Restriktionen vorhandene Biotope, kaum
Eigentum
ca. 6,0 ha
Stadt
Gerolstein – Gebiet „Im Wellgendell“ – Restriktionen kaum Eigentum, Lärm
Schießanlage
ca. 3 ha
Stadt
Gerolstein – „An der Burg“ – Restriktionen Eigentum, Erschließung aufwendig
ca. 1,4 ha
In der Gesamtbetrachtung kann
damit die Stadt Gerolstein ca. 10 ha als Tauschfläche einbringen und damit der
dargestellten Differenz im Schwellenwert gut und zukunftsweisend begegnen.