Sitzung: 13.07.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0342/23/01-165
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung der Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes „FF-PVA Im Mühlenberg – OG Lissendorf“ gemäß § 2 BauGB für
den im Sachverhalt dargestellten Bereich.
Die
Ausgleichsfläche im linken Bereich der Fläche soll im Verfahren beachtet und
überprüft werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob die vorhandenen Bebauung
als Wohnung genutzt und bewohnt wird.
Das
Verfahren soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchführt werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme einzuholen und
bei positiver landesplanerischer Stellungnahme das frühzeitige
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat
Lissendorf hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan „FF-PVA Im Mühlenberg“ gefasst und bei der Verbandsgemeinde
die Fortschreibung des FNP für diesen Bereich beantragt.
Nach einer ersten Prüfung anhand
des bestehenden Kriterienkataloges für FF-PVA der VG Gerolstein scheint eine
Realisierung von FF-PVA auf den nachfolgend dargestellten Flächen mit einer
Größe von ca. 9 ha. möglich
Diese Bauleitplanung ist
erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben
nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und
eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Es
ist geplant, eine Betreibergesellschaft im Gemeindegebiet zu errichten, um
sicherzustellen, dass die Gemeinde neben der EEG-Beteiligung (0,2 Cent/kWh)
auch die vollständigen Gewerbesteuereinnahmen erhält. Näheres soll in einem
städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Am 26.06.2023 hat der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt
über die Flächen beraten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den
Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung zu fassen.
Im Ausschuss wurde darauf hingewiesen,
dass im linken Bereich eine Ausgleichfläche durch Obstbaumpflanzung angelegt
wurde. Diese muss im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt werden.
Es soll von Seiten der Verwaltung
überprüft werden, ob die vorhandenen Bebauungen bewohnt wird. Der
Schutzabstandes zur Wohnbebauung ist folglich einzuhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Verbandsgemeinde entstehen keine Kosten.