Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Im Mühlenberg – OG Lissendorf“ gemäß § 2 BauGB für den im Sachverhalt dargestellten Bereich.

 

Die Ausgleichsfläche im linken Bereich der Fläche soll im Verfahren beachtet und überprüft werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob die vorhandenen Bebauung als Wohnung genutzt und bewohnt wird.

 

Das Verfahren soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme einzuholen und bei positiver landesplanerischer Stellungnahme das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Lissendorf hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Im Mühlenberg“ gefasst und bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des FNP für diesen Bereich beantragt.  

 

Nach einer ersten Prüfung anhand des bestehenden Kriterienkataloges für FF-PVA der VG Gerolstein scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den nachfolgend dargestellten Flächen mit einer Größe von ca. 9 ha. möglich

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

Diese Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Es ist geplant, eine Betreibergesellschaft im Gemeindegebiet zu errichten, um sicherzustellen, dass die Gemeinde neben der EEG-Beteiligung (0,2 Cent/kWh) auch die vollständigen Gewerbesteuereinnahmen erhält. Näheres soll in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

Am 26.06.2023 hat der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt über die Flächen beraten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung zu fassen.

 

Im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass im linken Bereich eine Ausgleichfläche durch Obstbaumpflanzung angelegt wurde. Diese muss im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt werden.

 

Es soll von Seiten der Verwaltung überprüft werden, ob die vorhandenen Bebauungen bewohnt wird. Der Schutzabstandes zur Wohnbebauung ist folglich einzuhalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Verbandsgemeinde entstehen keine Kosten.