Sitzung: 13.07.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 2-0341/23/01-164
Beschlussvorschlag:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung der Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes „FF-PVA Im Hirzwinkel –
OG Rockeskyll“ gemäß § 2
BauGB für den im Sachverhalt dargestellten Bereich.
Das
Verfahren soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchführt werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme einzuholen und
bei positiver landesplanerischer Stellungnahme das frühzeitige
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Am 23.08.2022 hat der
Ortsgemeinderat bereits per Grundsatzbeschluss festgelegt, dass sich die
Ortsgemeinde Rockeskyll bei der Auswahl der Flächen für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) an den Kriterien, die durch die
Verbandsgemeinde für die Flächennutzungsplanung aufgestellt wurden, orientieren
möchte und nach Prüfung der FF-PVA positiv gegenübersteht.
Nach Prüfung – auch der
Verwaltung – anhand des bestehenden Kriterienkataloges für FF-PVA der VG
Gerolstein scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen in dem Bereich,
wie nachfolgend dargestellt, möglich, sodass die Gemeinde in der Sitzung am 27.04.2023
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Im Hirzwinkel“ gefasst
hat und Verbandsgemeinde um Fortschreibung des FNP für den Bereich bittet.
In die Planung soll der Bereich
mit einer Größe von ca. 16 ha, wie oben dargestellt, einbezogen werden (derzeit
noch ohne Ausgleichsflächen, etc.). Die Fläche des Solarparks darf 15 ha
allerdings nicht überschreiten.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
sind keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung
eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als
„Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Am 26.06.2023 hat der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt
über die Flächen beraten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den
Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung zu fassen.