Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Beschlussvorschlag:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Im Hirzwinkel – OG Rockeskyll“ gemäß § 2 BauGB für den im Sachverhalt dargestellten Bereich.

 

Das Verfahren soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme einzuholen und bei positiver landesplanerischer Stellungnahme das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Am 23.08.2022 hat der Ortsgemeinderat bereits per Grundsatzbeschluss festgelegt, dass sich die Ortsgemeinde Rockeskyll bei der Auswahl der Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) an den Kriterien, die durch die Verbandsgemeinde für die Flächennutzungsplanung aufgestellt wurden, orientieren möchte und nach Prüfung der FF-PVA positiv gegenübersteht.

 

Nach Prüfung – auch der Verwaltung – anhand des bestehenden Kriterienkataloges für FF-PVA der VG Gerolstein scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen in dem Bereich, wie nachfolgend dargestellt, möglich, sodass die Gemeinde in der Sitzung am 27.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Im Hirzwinkel“ gefasst hat und Verbandsgemeinde um Fortschreibung des FNP für den Bereich bittet.

 

Ein Bild, das Karte, Text, Atlas enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

In die Planung soll der Bereich mit einer Größe von ca. 16 ha, wie oben dargestellt, einbezogen werden (derzeit noch ohne Ausgleichsflächen, etc.). Die Fläche des Solarparks darf 15 ha allerdings nicht überschreiten.

 

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Am 26.06.2023 hat der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt über die Flächen beraten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung zu fassen.