Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Im vorderen Seifen – OG Berndorf“ gemäß § 2 BauGB für den im Sachverhalt dargestellten Bereich.

 

Das Verfahren soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme einzuholen und bei positiver landesplanerischer Stellungnahme das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Am 05.04. hat der Ortsgemeinderat Berndorf festgelegt, dass sich die Ortsgemeinde Berndorf bei der Auswahl der Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) an den Kriterien, die durch die Verbandsgemeinde für die Flächennutzungsplanung aufgestellt wurden, orientieren möchte. Ergänzend dazu wurde beschlossen, dass FF-PVA auf gemeindeeigenen Flächen ausgewiesen werden soll.

 

Nach erster Prüfung anhand des Kriterienkataloges scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen im Bereich „Im vorderen Seifen“, wie in der Anlage dargestellt, teilweise möglich, sodass die Gemeinde am 07.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Im vorderen Seifen“ gefasst hat und Verbandsgemeinde um Fortschreibung des FNP für den Bereich bittet.

 

 

In die Planung soll der Bereich mit einer Größe von ca. 26 ha, wie dargestellt, einbezogen werden. Die Zone II des bestehenden Trinkwasserschutzgebietes kann nicht baulich mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Die Möglichkeit der Überplanung des WSG Zone III soll im Rahmen der Bauleitplanung mit den Wasserbehörden abgestimmt werden. Aus diesem Grund ist die Flächenausweisung deutlich über den 15 ha. Es sollen aber max. 15 ha als FF-PVA genutzt werden.

 

Diese Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Am 26.06.2023 hat der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt bereits über die Flächen beraten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung zu fassen.

 

Fragen zu den Wasserschutzgebiet-Zonen II und III, in welche das betroffene Grundstück fällt, werden durch Fachbereichsleiter Schwarz beantwortet und anhand eines Kartenausschnittes gezeigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Verbandsgemeinde entstehen keine Kosten.